Kleine Anfrage 3842
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Gelsenkirchen: Wieder Gewalt am Busbahnhof Buer
Der Busbahnhof am Goldbergplatz in Gelsenkirchen-Buer ist mittlerweile als Schwerpunkt für gewalttätige Jugendliche bekannt. Nun kam es am 6. Mai 2024 erneut zu einer Schlägerei, bei der ein 16-Jähriger mit einem Messer verletzt wurde.1
Die Polizei wurde gegen 14:25 Uhr wegen einer Schlägerei zum Goldbergplatz gerufen. Vor Ort trafen die Beamten auf den 16-Jährigen, der angab, Streit mit einer Gruppe gehabt zu haben. In dessen Verlauf sei der Gelsenkirchener von einem unbekannten Täter aus der Gruppe heraus mit einem Messer verletzt worden. Anschließend sei der Unbekannte geflüchtet. Die Polizeibeamten sicherten vor Ort das aufgefundene mutmaßliche Tatmesser und nahmen die Ermittlungen auf. Der verletzte 16-Jährige wurde mit einem Rettungswagen zur medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Der Gesuchte ist etwa 16 bis 18 Jahre alt, circa 1,65 bis 1,70 Meter groß und hat dunkle Haare sowie eine kräftige Statur. Zur Tatzeit trug er einen bunten Fischerhut mit Burberry-Muster, schwarze Oberbekleidung, darunter ein T-Shirt mit goldenem Emblem auf dem Rücken sowie eine schwarze Jogginghose.2
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Welche Vorstrafen des Tatverdächtigen sind bekannt?
- Über welche Staatsbürgerschaften verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
- Seit wann ist der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft?
- Welche sonstigen polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
Markus Wagner
1 Vgl. https://www.waz.de/staedte/gelsenkirchen/article242269994/Wieder-Gewalt-am-Busbahnhof-Buer-Streit-eskaliert-heftig.html.
2 Ebenda.
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 3842 mit Schreiben vom 12. Juni 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Welche Vorstrafen des Tatverdächtigen sind bekannt?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Leitende Oberstaatsanwältin in Essen hat mir unter dem 22.05.2024 im Wesentlichen berichtet, das bei ihrer Behörde anhängige Ermittlungsverfahren richte sich gegen einen jugendlichen Beschuldigten wegen des Tatvorwurfs der gefährlichen Körperverletzung, nachdem es am 03.05.2024 (nicht: 06.05.2024) zu einem zufälligen Zusammentreffen zwischen einer Gruppierung um den Beschuldigten und dem Geschädigten gekommen sei, in dessen Verlauf sich der Beschuldigte und der Geschädigte aufgrund einer vermeintlichen Beleidigung auf die Austragung einer körperlichen Auseinandersetzung verständigt haben sollen. Noch bevor es hierzu gekommen sei, habe der Beschuldigte ein Taschenmesser mit einer Klingenlänge von ca. 8,5 cm gezogen und dem Geschädigten eine Stichverletzung beigebracht, die genäht worden sei.
Von der Mitteilung weiterer personenbezogener Angaben einschließlich etwaiger strafrechtlicher und sonstiger polizeilicher Vorerkenntnisse des Beschuldigten wird unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Jugendlichen und mit Blick auf die dementsprechende gesetzliche Wertung des § 48 Absatz 1 Jugendgerichtsgesetz sowie der Unschuldsvermutung abgesehen. Dabei ist insbesondere auch zu berücksichtigen, dass wegen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung der Tat und weiterer, auch presseöffentlicher Angaben zu dem Vorfall eine Identifizierbarkeit des Betroffenen wahrscheinlich oder jedenfalls möglich erscheint. Dem parlamentarischen Informationsinteresse, das nicht der konkreten Strafverfolgung einzelner Personen gilt, sondern der Regierungskontrolle und Gesetzgebung dient, wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand entsprochen.
- Über welche Staatsbürgerschaften verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
Der Beschuldigte ist dem eingangs genannten Bericht zufolge irakischer Staatsangehöriger.
- Seit wann ist der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft? Auf die Antwort auf die Frage 3 wird Bezug genommen.
- Welche sonstigen polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
Auf den letzten Absatz der Antwort auf die Frage 1 wird Bezug genommen.