Kleine Anfrage 2976
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Gelten für die NRW-Ministerien andere Richtlinien als für den Bürger?
„Kein einziges Elektroauto und zwei Mal die höchsten CO2-Werte aller Spitzenpolitiker: Die NRW-Landesregierung landet beim neuesten ‚Dienstwage-Check‘ ganz hinten.“1
Die aktuelle Landesregierung des schwarz-grünen Bündnisses hat sich zum Ziel gesetzt, dass NRW die erste klimaneutrale Industrienation Europas werden soll. Um dieses selbstgesteckte Ziel zu erreichen, scheut man keine Mühen und Kosten – die selbstverständlich der Bürger zu tragen hat. Die etablierte Politik versteht es, dem Steuerzahler das eigene, mit mühsam zusammengesparten Geld gekaufte Automobil schlecht zu machen und immer wieder an die moralische Verpflichtung zu appellieren, an die Umwelt zu denken. Allerdings enden diese moralischen Wertevorstellungen offensichtlich an den Treppenstufen der einzelnen Ministerien in Nordrhein-Westfalen. Bei dem von der Deutschen Umwelthilfe vorgestellten „Dienstwagen-Check“ belegt die NRW-Regierung den letzten Platz aller 16 Landesregierungen. Im Durchschnitt beträgt der reale CO2-Ausstoß der insgesamt 13 Autos 221 Gramm Treibhausgas pro Kilometer. Am „dreckigsten“ sind Ministerpräsident Hendrik Wüst und Innenminister Herbert Reul (beide CDU) unterwegs, deren gepanzerte Fahrzeuge auf jeweils 380 Gramm kommen.2
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie viele Dienstwagen welcher Modelle stehen dem Minister des Innern zur Verfügung?
- Welche Antriebsarten weisen die in Frage 1 abgefragten Dienstwagen auf?
- Wie hoch sind die Anschaffungs- bzw. Leasingkosten für die in Frage 1 abgefragten Dienstwagen pro Modell?
- Wie oft hat der Minister 2022 bis heute einen Hubschrauber zu seinem Transport genutzt? (Bitte nach Vorfall und jeweiligen Kosten aufschlüsseln.)
- Wie oft hat der Minister 2022 bis heute ein Flugzeug zu seinem Transport genutzt? (Bitte nach Vorfall und jeweiligen Kosten aufschlüsseln.)
Markus Wagner
1 https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/umwelthilfe-dienstwagen-check-100.html.
2 Ebenda.
Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage 2976 mit Schreiben vom 21. Dezember 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.
- Wie viele Dienstwagen welcher Modelle stehen dem Minister des Innern zur Verfügung?
Dem Minister des Innern steht ein sondergeschütztes Dienstkraftfahrzeug der Marke Audi A 8 zur ständigen persönlichen Nutzung zur Verfügung.
- Welche Antriebsarten weisen die in Frage 1 abgefragten Dienstwagen auf?
Das dem Minister des Innern zur ständigen persönlichen Nutzung zugewiesene sondergeschützte Dienstkraftfahrzeug weist derzeit einen Benzinantrieb auf.
- Wie hoch sind die Anschaffungs- bzw. Leasingkosten für die in Frage 1 abgefragten Dienstwagen auf?
Die Landesregierung kann die erbetene Auskunft nicht erteilen, da hierzu grundrechtlich geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter entgegenstehen. Angaben zu Anschaf-fungs- und Leasingkosten betreffen bereits für sich genommen vertrauliche Informationen zwischen den Marktteilnehmern. Insbesondere im Zusammenhang mit dem Listenpreis werden Rückschlüsse auf die interne Kalkulation der Fahrzeughersteller möglich. An deren Geheimhaltung besteht ein schutzwürdiges Interesse der jeweiligen Anbieter. Zudem würde eine Offenlegung die Position der Landesregierung als Vertragspartner für Leasingverträge schwächen und günstige Preisabsprachen zu Lasten des Steuerzahlers in Zukunft erheblich erschwert werden (fiskalisches Interesse des Landes als Marktteilnehmer).
- Wie oft hat der Minister 2022 bis heute einen Hubschrauber zu seinem Transport genutzt? (Bitte nach Vorfall und jeweiligen Kosten aufschlüsseln.)
Ein Hubschrauber wurde durch den Minister des Innern im o.g. Zeitraum nicht genutzt.
- Wie oft hat der Minister 2022 bis heute ein Flugzeug zu seinem Transport genutzt? (Bitte nach Vorfall und jeweiligen Kosten aufschlüsseln.)
Im o.g. Zeitraum hat der Minister des Innern insgesamt neun Dienstreisen (jeweils Hin- und Rückflug) mittels Linienflügen absolviert. Für die vorgenannten Flüge sind insgesamt Kosten in Höhe von 3.821,64 EUR entstanden.