Georgier nach Tankstelleneinbruch in Paderborn und Verfolgungsjagd gefasst – Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 20.03.2024

Kleine Anfrage 3548

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Georgier nach Tankstelleneinbruch in Paderborn und Verfolgungsjagd gefasst Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 24. November 2023, Drucksache 18/6983, auf meine Kleine Anfrage vom 31. Oktober 2023, Drucksache 18/6616, wurde meine Frage 1

„Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)“1

folgendermaßen beantwortet:

„Der Leitende Oberstaatsanwalt in Paderborn hat dem Ministerium der Justiz unter dem 6. November 2023 im Wesentlichen berichtet, der angesprochene Sachverhalt sei Gegenstand eines bei seiner Behörde anhängigen Ermittlungsverfahrens gegen drei georgische Staatsangehörige im Alter von 16, 20 und 25 Jahren wegen des Verdachts des schweren Bandendiebstahls. Die Beschuldigten seien nach derzeitigem Stand verdächtig, gemeinsam in den frühen Morgenstunden des 10.10.2023 maskiert und mit einem PKW mit abgeklebten Kennzeichen auf das Gelände einer Tankstelle im Bereich Altenbeke-Buke gefahren zu sein, dort mit Steinen die Scheiben der Eingangstür eingeschlagen und sodann aus den Geschäftsräumen Zigaretten und Bargeldeinnahmen entwendet zu haben. Die Tatverdächtigten seien auf der Flucht durch Kräfte der Kreispolizeibehörde Paderborn gestellt worden. Aus dem Bundeszentralregisterauszug des erwachsenen Beschuldigten ergäben sich zwei Verurteilungen wegen Diebstahls sowie gemeinschaftlichen Diebstahls. Hinsichtlich der beiden weiteren Beschuldigten seien keine Verurteilungen bekannt. Die Ermittlungen dauerten an.“2

Auf Frage 4

„Welche Nationalität haben die für die in Frage 2 abgefragten Tankstelleneinbrüche verantwortlichen Tatverdächtigen? (Bitte bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)“3

erhielt ich folgende Antwort, die leider unvollständig ist, da keine Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausgewiesen wurde:

„Die Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen zu Fällen der Frage 2 bitte ich der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.“4

Ich frage daher erneut die Landesregierung:

  1. Wie oft wurden gegen den erwachsenen Tatverdächtigen bis heute aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet, nachdem zwei Verurteilungen wegen Diebstahls sowie gemeinschaftlichen Diebstahls gegen ihn ergangen sind?
  2. Wie viele der in Tabelle „Ermittelte Tatverdächtige zu Fällen der Frage 2“ aufgeführten Deutschen verfügen über eine Mehrfachstaatsangehörigkeit?

Markus Wagner

 

MMD18-8556

 

1 Antwort der Landesregierung vom 24. November 2023, Drs. 18/6983, S. 2.

2 Ebenda.

3 Ebenda, S. 3.

4 Ebenda.


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 3548 mit Schreiben vom 25. April 2024 namens der Landesregierung im Ein­vernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie oft wurden gegen den erwachsenen Tatverdächtigen bis heute aufenthaltsbe­endende Maßnahmen eingeleitet, nachdem zwei Verurteilungen wegen Diebstahls sowie gemeinschaftlichen Diebstahls gegen ihn ergangen sind?

Die ausländerrechtliche Zuständigkeit liegt nicht in Nordrhein-Westfalen.

  1. Wie viele der in Tabelle „Ermittelte Tatverdächtige zu Fällen der Frage 2“ aufge­führten Deutschen verfügen über eine Mehrfachstaatsangehörigkeit?

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfas­sung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen dem Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung.

Die bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatis­tik sehen eine Erfassung von Mehrstaatigkeiten nicht vor.

 

MMD18-9041

Beteiligte:
Markus Wagner