Geplanter Hinterhalt in der Silvesternacht 2022/2023 – vierte Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 25.07.2023

Kleine Anfrage 2168

der Abgeordneten Markus Wagner und Andreas Keith AfD

Geplanter Hinterhalt in der Silvesternacht 2022/2023 vierte Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 23. Juni 2023, Drucksache 18/4786, auf unsere Kleine Anfrage vom 3. Mai 2023, Drucksache 18/4249, erhielten wir auf die gestellten Fragen 1 und 2

„Mit welchem Aufenthaltsstatus befindet sich der 18-jährige irakische Staatsangehörige in Deutschland?

Wurden gegen den in Frage 1 genannten Tatverdächtigen aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet?“1,

die aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet wurden, folgende Antwort:

„Aufenthaltsbeendende Maßnahmen wurden bislang nicht gegen den Tatverdächtigen eingeleitet, da er aktuell über einen gefestigten Aufenthaltstitel verfügt. In Abhängigkeit vom Ausgang des strafrechtlichen Verfahrens sind mögliche ausländerrechtliche Konsequenzen durch die zuständige örtliche Ausländerbehörde zu prüfen.“2

Auf Frage 3

„Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass alle Tatverdächtigen in diesem Verfahren einen Migrationshintergrund besitzen?“3

erhielten wir folgende Antwort:

„Die Landesregierung enthält sich der erbetenen Bewertung, weil staatsanwaltschaftliche Ermittlungen von Gesetzes wegen ohne Ansehung der Person zu führen sind.“4

Frage 4

„Welche Zusammenhänge sieht die Landesregierung zwischen der Migrationspolitik und der Kriminalitätsentwicklung?“5

wurde unter anderem wie folgt beantwortet:

„Bei nichtdeutschen Personen treten, neben dem Geschlecht, ggf. weitere Risikofaktoren – vor allem in Kombination – statistisch häufiger auf: Leben in Großstädten, schlechterer sozioökonomischer Status, niedrigeres Bildungsniveau. Faktoren wie mangelnde Sprachkenntnisse, eigene Gewalterfahrungen in der Kindheit, ein delinquenter Freundeskreis und eine prekäre finanzielle Situation können dieses Risiko weiter negativ verstärken.

Mit Blick auf die zuvor dargestellten unterschiedlichen Einflussfaktoren von Kriminalität und deren Entwicklung erscheint eine Fokussierung auf nur einen der möglichen Erklärungsansätze, namentlich eine etwaige Migrationsgeschichte, verkürzt und nicht sachgerecht.“6

Zu Frage 5

„Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass sechs von neun Tatverdächtigen mit einem deutschen Pass ausgestattet wurden mit Blick auf die Frage, ob die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit die Krönung einer erfolgreichen Integration oder deren Anfang sein soll?“

führte die Landesregierung aus:

„Die deutsche Staatsangehörigkeit ermöglicht eingewanderten Menschen und ihren Nachkommen eine bessere gesellschaftliche und politische Teilhabe. Daher begrüßt die Landesregierung, wenn sich hier lebende Menschen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit für eine Einbürgerung entschließen bzw. sich im Rahmen des Optionsmodells für die deutsche Staatangehörigkeit entscheiden.“

Wir fragen daher erneut die Landesregierung:

  1. Mit welchem Aufenthaltsstatus befindet sich der 18-jährige irakische Staatsangehörige in Deutschland?
  2. Laut Mitteilung der Landesregierung soll sich der 18-jährige irakische Staatsangehörige im Vorfeld verabredet haben, um in der Silvesternacht polizeiliche Einsatzfahrzeuge mit Pyrotechnik anzugreifen.7 Werden nun in Folge der begangenen Straftaten aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen ihn eingeleitet?
  3. Hat der Umstand, dass alle Tatverdächtigen in diesem Verfahren einen Migrationshintergrund besitzen, keine Auswirkungen auf die Bewertung innen-, integrations- und migrationspolitischer Handlungen innerhalb der Landesregierung?
  4. Welche Zusammenhänge sieht die Landesregierung zwischen der Migrationspolitik und der Kriminalitätsentwicklung? (Bitte die Ansicht der Landesregierung detailliert darlegen; es geht nicht um eine „Fokussierung“ im Sinne einer monokausalen Erklärung)
  5. Warum wird das Verleihen der deutschen Staatsangehörigkeit von der Landesregierung nicht aus Sicht der Bundesrepublik Deutschland und ihrem Souverän dargestellt, sondern aus Sicht der Migranten?

Markus Wagner
Andreas Keith

 

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1 Antwort der Landesregierung vom 23.06.2023, Drucksache 18/4786.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Ebenda.

5 Ebenda.

6 Ebenda.

7 Vgl. Antwort der Landesregierung vom 05.04.2023, Drucksache 18/3948.


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 2168 mit Schreiben vom 18. August 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Mit welchem Aufenthaltsstatus befindet sich der 18-jährige irakische Staatsange­hörige in Deutschland?
  2. Laut Mitteilung der Landesregierung soll sich der 18-jährige irakische Staatsange­hörige im Vorfeld verabredet haben, um in der Silvesternacht polizeiliche Einsatz­fahrzeuge mit Pyrotechnik anzugreifen. Werden nun in Folge der begangenen Straftaten aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen ihn eingeleitet?

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.

Aufenthaltsbeendende Maßnahmen wurden bislang nicht gegen den Tatverdächtigen einge­leitet, da er aktuell über einen gefestigten Aufenthaltstitel verfügt. In Abhängigkeit vom Ausgang des strafrechtlichen Verfahrens sind mögliche ausländerrechtliche Konsequenzen durch die zuständige örtliche Ausländerbehörde zu prüfen.

  1. Hat der Umstand, dass alle Tatverdächtigen in diesem Verfahren einen Migrations-hintergrund besitzen, keine Auswirkungen auf die Bewertung innen-, integrations-und migrationspolitischer Handlungen innerhalb der Landesregierung?
  2. Welche Zusammenhänge sieht die Landesregierung zwischen der Migrationspoli-tik und der Kriminalitätsentwicklung? (Bitte die Ansicht der Landesregierung de­tailliert darlegen; es geht nicht um eine „Fokussierung“ im Sinne einer monokau­salen Erklärung)

Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwor­tet.

In ihrer Antwort zu Frage 4 in der Kleinen Anfrage 1777 vom 3. Mai 2023 (Drs. 18/4786) hat die Landesregierung die verschiedenen Risikofaktoren, die zu erhöhter Kriminalität führen kön­nen benannt und darauf hingewiesen, dass Kriminalität und ihre Entwicklung in aller Regel multikausal beeinflusst sind und nicht auf einzelne Faktoren, namentlich Migrationsgeschichte oder Migrationspolitik, zurückgeführt werden können. In diesem umfassenden Sinne wird die Landesregierung innen- und integrations- sowie migrationspolitische Fragen auch in Zukunft bewerten.

  1. Warum wird das Verleihen der deutschen Staatsangehörigkeit von der Landesre­gierung nicht aus Sicht der Bundesrepublik Deutschland und ihrem Souverän dar­gestellt, sondern aus Sicht der Migranten?

Entgegen dem Wortlaut der Frage begrüßt die Landesregierung Einbürgerungen ausdrücklich auch als wichtigen Beitrag für das Gemeinwesen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Entsprechend heißt es in § 2 Abs. 10 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes Nordrhein-West­falen (TIntG): „Die Einbürgerung derjenigen Ausländerinnen und Ausländer, die die Voraus­setzungen dafür erfüllen, liegt im Interesse des Landes.“

 

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