Geplanter Hinterhalt in der Silvesternacht 2022/2023

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1500

der Abgeordneten Andreas Keith und Markus Wagner vom 09.03.2023

Geplanter Hinterhalt in der Silvesternacht 2022/2023

In der Ausschussdrucksache 20(4)179 des Ausschusses für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestags vom 16. Februar 2023 stellt das Bundesministerium des Innern und für Heimat sämtliche amtliche Erkenntnisse zu Gewalt gegen Einsatzkräfte der Polizei und der Rettungsdienste an Silvester 2022/23 im Bundesgebiet zusammen. Unter Ziffer 3 „Hinweise zu gezielten Tatverabredungen oder Locken in einen Hinterhalt“ berichtet die Bundesregierung von einem gemeldeten Fall aus Nordrhein-Westfalen. Hier lägen Hinweise auf einen geplanten und verabredeten Angriff vor.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Was ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu diesem geplanten Angriff auf Einsatzkräfte in NRW in der Silvesternacht 2022/2023?
  2. Was ist den Ermittlungsbehörden über Geschlecht, Alter und die Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen der unter Ziffer 1 erfragten Straftaten bekannt geworden?
  3. Wie lauten die Vornamen der Tatverdächtigen der unter Ziffer 1 erfragten Straftaten mit deutscher Staatsangehörigkeit?
  4. Was ist den Ermittlungsbehörden über die Tatbegehungsweise des unter Ziffer 1 erfragten Angriffs bekannt geworden?
  5. Über welche Telekommunikationsmedien verabredeten sich die Tatverdächtigen zu diesem Angriff?

Andreas Keith
Markus Wagner

 

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Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 1500 mit Schreiben vom 5. April 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Was ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu diesem geplanten Angriff auf Einsatzkräfte in NRW in der Silvester­nacht 2022/2023?

Zu Frage 1 hat der Generalstaatsanwalt in Köln gegenüber dem Ministerium der Justiz unter dem 17.03.2023 einen Bericht des Leitenden Oberstaatsanwalts in Köln wie folgt wiedergege­ben:

„Die Ermittlungen in sechs Verfahren, die sich gegen insgesamt 14 namentlich ermittelte Tat­verdächtige richten, sowie in einem weiteren Verfahren, das sich gegen unbekannte Tatver­dächtige richtet, dauern an.“

  1. Was ist den Ermittlungsbehörden über Geschlecht, Alter und die Staatsangehö­rigkeiten der Tatverdächtigen der unter Ziffer 1 erfragten Straftaten bekannt ge­worden?

Mit Blick auf Frage 2 hat der Generalstaatsanwalt in Köln über eine Äußerung des Leitenden Oberstaatsanwalts in Köln wie folgt berichtet:

In einem Verfahren sind neun identifizierte Personen namentlich erfasst. Dieses Verfahren richtet sich gegen männliche Tatverdächtige im Alter von 16 Jahren bis 33 Jahren. Es handelt sich um

– einen 16-jährigen deutsch-jordanischen Staatsangehörigen,

– einen 18-jährigen deutsch-syrischen Staatsangehörigen,

– einen 18-jährigen irakischen Staatsangehörigen,

– einen 18-jährigen deutsch-jordanischen Staatsangehörigen,

– einen 19-jährigen deutsch-marokkanischen Staatsangehörigen,

– einen 17-jährigen rumänischen Staatsangehörigen,

– einen 19-jährigen rumänischen Staatsangehörigen,

– einen 17-jährigen deutsch-syrischen Staatsangehörigen,

– einen 33-jährigen deutsch-syrischen Staatsangehörigen.

Darüber hinaus werden in dem Tatkomplex fünf weitere Verfahren gegen jeweils einen ermit­telten männlichen Tatverdächtigen geführt.“

Von weiteren Angaben wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt zum Schutz der andauernden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abgesehen. Diese würden Rückschlüsse auf einzelne Tatbeteiligte zulassen, Absprachen unter den Tatbeteiligten begünstigen und damit den Er­mittlungszweck gefährden.

  1. Wie lauten die Vornamen der Tatverdächtigen der unter Ziffer 1 erfragten Strafta­ten mit deutscher Staatsangehörigkeit?

Von der Beantwortung dieser Frage wird aus den zu der vorangegangenen Frage genannten Gründen derzeit abgesehen.

  1. Was ist den Ermittlungsbehörden über die Tatbegehungsweise des unter Ziffer 1 erfragten Angriffs bekannt geworden?

Zu dieser Frage hat der Generalstaatsanwalt in Köln eine Stellungnahme des Leitenden Ober­staatsanwalts in Köln wie folgt berichtet:

„Nachdem Tatverdächtige mit Pyrotechnik einen Müllcontainer in Brand gesetzt und auf die Fahrbahn geschoben hatten, begab sich zunächst ein Streifenwagen unter dem Einsatzstich­wort ‚Brand‘ an den Tatort.

Neben der Brandstelle befand sich eine Gruppe von 15 bis 20 Personen, die dunkel gekleidet war und sich bei Eintreffen des Streifenwagens mit Tüchern über Mund und Nase sowie Sturm­hauben vermummte.

Aus dieser Gruppe heraus wurde der mit Polizeibeamten besetzte Streifenwagen gezielt mit gezündeten Feuerwerkskörpern beworfen, mehrfach getroffen und beschädigt. Daraufhin wur­den weitere Einsatzkräfte angefordert. Als ein Fahrzeug der Feuerwache an der Einsatzört­lichkeit eintraf, begann eine Gruppe von nunmehr 30 bis 40 vermummten Personen auch die­ses mit brennenden Feuerwerkskörpern, Steinen und anderen Gegenständen zu bewerfen, wodurch auch das Fahrzeug der Feuerwehr beschädigt wurde.

Aufgrund der brisanten Lage wurde ein taktischer Rückzug der Einsatzkräfte angeordnet.

Nach Einrichtung einer besonderen Aufbauorganisation wurde der Gefahrenbereich unter Ein­satz von Kräften der Bereitschaftspolizei geräumt. Auch hierbei kam es zu weiteren Angriffen auf Polizeivollzugsbeamte durch Werfen von Pyrotechnik und Steinen. Personen wurden nicht verletzt.

Nach bisherigem Ermittlungsstand hatten jedenfalls die ersten neun ermittelten Tatverdächti­gen sich im Vorfeld verabredet, in der Silvesternacht polizeiliche Einsatzfahrzeuge mit Pyro­technik anzugreifen.

Die Ermittlung von Tatverdächtigen und die Zuordnung einzelner Tatbeiträge dauern an.“

  1. Über welche Telekommunikationsmedien verabredeten sich die Tatverdächtigen zu diesem Angriff?

Hierzu macht der Generalstaatsanwalt in Köln die folgenden Angaben über einen entspre­chenden Bericht des Leitenden Oberstaatsanwalts in Köln:

„Zu Frage 5:

Die Kommunikation erfolgte über Mobiltelefone unter Nutzung des Messenger-Dienstes ‚WhatsApp‘.“

Darüber hinaus hat der Generalstaatsanwalt in Köln dem Ministerium der Justiz wie folgt be­richtet:

„Gegen die staatsanwaltschaftliche Sachbehandlung erhebe ich keine Bedenken.“

 

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