Kleine Anfrage 5107
des Abgeordneten Carlo Clemens AfD
Gesamtausgaben und Struktur der gebäudebezogenen Denkmalschutzförderung in Nordrhein-Westfalen
Im Haushaltsplan für das Jahr 2025 sind im Kapitel 08510, Tgr. 60, Denkmalpflege und Denkmalschutz „Zuschüsse und Zuweisungen zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Denkmalschutzgesetzes“ Ausgaben in Höhe von 15 Mio. Euro vorgesehen, davon 3 Mio. Euro für bodendenkmalpflegerische Zwecke der Gemeinden und 12 Mio. Euro zur Förderung privater und kirchlicher denkmalpflegerischer Maßnahmen. Abgesehen davon enthält das Kapitel 08510 viele einzelne Fördermaßnahmen, überwiegend für Industriekultur, Sakralbauten und Schlösser. In Summe handelt es sich laut Haushaltsplan 2025 um 37.834.600 Euro.
Die Städtebauförderung in NRW schlägt sich im Kapitel 08500 nieder. Hier sind für 2025 Ausgaben in Höhe von 365,1 Millionen Euro geplant. Davon entfallen 345,1 Millionen Euro auf die vom Bund kofinanzierte Städtebauförderung mit den Programmbereichen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“, die auf revolvierenden Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern basiert. Diese Mittel aus der Städtebauförderung werden im Rahmen des Bund-Länder-Programms Städtebaulicher Denkmalschutz auch für Denkmalschutzmaßnahmen eingesetzt. Dazu gehören unter anderem die Restaurierung und Instandhaltung von Baudenkmälern sowie die Revitalisierung von stadtbildprägenden Gebäuden. Der städtebauliche Denkmalschutz konzentriert sich auf den Erhalt spezifischer historischer Gebäude und Strukturen.
Neben dem Bund-Länder-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ gibt es andere Förderprogramme, die teilweise zur Finanzierung von Denkmalschutzmaßnahmen beitragen können, z. B. die Förderungen der Deutschen Stiftung Denkmalschutz oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Über die Zusammensetzung der in der Vergangenheit getätigten und der zukünftig geplanten Haushaltsausgaben für die Städtebauförderung ist lediglich bekannt, wie sich die Ausgaben auf die drei Programmbereiche verteilen, nicht aber, wieviel von dem Gesamtbetrag auf Zwecke des städtebaulichen Denkmalschutzes entfällt.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie hoch waren die in NRW tatsächlich getätigten Ausgaben zur Förderung privater (nicht kirchlicher) denkmalpflegerischer Maßnahmen (im Kapitel 08510, Tgr. 60) in den Haushaltsjahren 2020 bis 2023 (bitte nach Wohngebäuden und gewerblichen Gebäuden sowie nach Regierungsbezirken aufschlüsseln)?
- Wie hoch sind die in NRW geplanten Ausgaben zur Förderung privater (nicht kirchlicher) denkmalpflegerischer Maßnahmen (im Kapitel 08510, Tgr. 60) in den Haushaltsjahren 2024 und 2025?
- Wie hoch waren die in NRW tatsächlich getätigten Ausgaben für den städtebaulichen Denkmalschutz im Rahmen der Städtebauförderung in den Haushaltsjahren 2020 bis 2023 (bitte nach Wohngebäuden, gewerblichen und öffentlichen Gebäuden und Sonstiges sowie nach Regierungsbezirken aufschlüsseln)?
- Wie hoch waren nach Kenntnis der Landesregierung die in NRW von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, der KfW und ggf. weiteren Trägern ausgereichten Fördermittel für Denkmalschutzmaßnahmen (bitte aufschlüsseln, wieviel davon auf private Gebäude entfiel)?
- Wie hoch schätzt die Landesregierung den landesweiten Mittelbedarf im Bereich der Förderung von Maßnahmen des Denkmalschutzes an privaten Gebäuden (ohne Schlösser und Burgen) ein?
Carlo Clemens
Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalsierung hat die Kleine Anfrage 5107 mit Schreiben vom 10. März 2025 namens der Landesregierung beantwortet.
- Wie hoch waren die in NRW tatsächlich getätigten Ausgaben zur Förderung privater (nicht kirchlicher) denkmalpflegerischer Maßnahmen (im Kapitel 08510, Tgr. 60) in den Haushaltsjahren 2020 bis 2023 (bitte nach Wohngebäuden und gewerblichen Gebäuden sowie nach Regierungsbezirken aufschlüsseln)?
- Wie hoch sind die in NRW geplanten Ausgaben zur Förderung privater (nicht kirchlicher) denkmalpflegerischer Maßnahmen (im Kapitel 08510, Tgr. 60) in den Haushaltsjahren 2024 und 2025?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet. Die Ausgaben der Jahre 2020-24 verteilen sich wie folgt:
Bezirksregierung | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Arnsberg | 1.135.230 | 1.630.548 | 2.232.885 | 1.324.166 | 140.219 |
Detmold | 940.080 | 1.558.724 | 1.279.607 | 1.138.185 | 926.627 |
Düsseldorf | 1.413.451 | 2.839.935 | 3.665.039 | 2.871.348 | 2.247.667 |
Köln | 1.247.251 | 1.925.969 | 1.172.864 | 1.362.270 | 2.004.127 |
Münster | 639.724 | 800.153 | 968.921 | 1.789.525 | 896.705 |
insgesamt | 5.375.736 | 8.755.329 | 9.319.316 | 8.485.493 | 6.215.345 |
Bei der Förderung privater (nicht kirchlicher) denkmalpflegerischer Maßnahmen wird nicht nach Wohngebäuden und gewerblichen Gebäuden unterschieden. Entsprechende Daten zu den im Einzelnen geförderten Objekten könnten nur mittels umfangreicher Einzelerhebungen bei den Bewilligungsbehörden und Antragstellern gewonnen werden. Dies ist in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.
Zu den in 2025 geplanten Ausgaben zur Förderung privater (nicht kirchlicher) denkmalpflegerischer Maßnahmen können noch keine Angaben gemacht werden, da sich das Denkmalförderprogramm 2025 derzeit in der Aufstellungsphase befindet.
- Wie hoch waren die in NRW tatsächlich getätigten Ausgaben für den städtebaulichen Denkmalschutz im Rahmen der Städtebauförderung in den Haushaltsjahren 2020 bis 2023 (bitte nach Wohngebäuden, gewerblichen und öffentlichen Gebäuden und Sonstiges sowie nach Regierungsbezirken aufschlüsseln)?
Das Programm Städtebaulicher Denkmalschutz war in den Jahren 2009 bis 2019 ein Teilprogramm der vom Bund und den Ländern gemeinsam getragenen Städtebauförderung. Wie in allen Programmen der Städtebauförderung ging es auch in diesem Teilprogramm hauptsächlich um die Aufwertung des öffentlichen Raums und der (Wieder-)Herrichtung von öffentlichen Gemeinbedarfseinrichtungen, in diesem Fall in meist historisch geprägten Quartieren. Da die Programme der Städtebauförderung in den Jahren bis 2019 mit einem 5-jährigen Verpflichtungsrahmen ausgestattet waren, sind in den Jahren 2020 bis 2023 in dem Programm noch Auszahlungen vorgenommen worden, die in der folgenden Auflistung nach Regierungsbezirken aufgeschlüsselt sind.
- Wie hoch waren nach Kenntnis der Landesregierung die in NRW von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, der KfW und ggf. weiteren Trägern ausgereichten Fördermittel für Denkmalschutzmaßnahmen (bitte aufschlüsseln, wieviel davon auf private Gebäude entfiel)?
Die benannten Institutionen sind nicht Teil der Landesverwaltung. Daten zu möglichen Förderungen Dritter liegen nicht vor.
- Wie hoch schätzt die Landesregierung den landesweiten Mittelbedarf im Bereich der Förderung von Maßnahmen des Denkmalschutzes an privaten Gebäuden (ohne Schlösser und Burgen) ein?
Eine genaue Abschätzung des Mittelbedarfs für Maßnahmen des Denkmalschutzes an privaten Gebäuden ist nicht möglich.