Gescheiterte Integration im Essener Norden? FDP rät Bürgern, Altenessen zu verlassen.

Kleine Anfrage
vom 11.12.2020

Kleine Anfrage 4740der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky vom 11.12.2020

 

Gescheiterte Integration im Essener Norden? FDP rät Bürgern, Altenessen zu verlassen.

Nach Informationen der WAZ sowie des Internetportals „Der Westen“ rät Thomas S., Vorsitzender der FDP im Essener Norden, dazu, diese Gegend zu verlassen. Auf Facebook habe er sich wie folgt geäußert:

„Wer die Probleme schnell gelöst sehen will, dem kann man nur empfehlen von hier wegzuziehen, denn dieser Prozess wird langwierig sein. In den letzten 30 Jahren hat sich die Wohnqualität des Stadtteils und der im Essener Norden deutlich verschlechtert.“

S. hält die Integration vor Ort für gescheitert. Zwischen der Anzahl von „Neu-Bürgern“ und „Alteingesessenen“ bestehe kein ausgewogenes Verhältnis mehr, weshalb viele Altenessener wegzögen. Beklagt wird ein mangelndes Interesse am Essener Norden, auch von Seiten der Kommunalpolitiker.1 Zudem führte er aus:

„Das Bild der Gastarbeiter der 70er Jahre hat sich verändert, heute prägen viele Asylbewerber und Geduldete das Bild des Stadtteils, der deutschen Sprache kaum mächtig. Schulklassen mit weit mehr als 50 Prozent Kindern aus diesen Familien. Kriminalität und bandenhaftes Auftreten stören das Sicherheitsempfinden.“2

Eine ähnlich resignierende Lagebeurteilung war bereits vom früheren stellvertretende Vorsitzende der SPD-Ratsfraktion, Karl-Heinz E., zu vernehmen.3 Auch der langjährige Sozialarbeiter Thomas R., im Dienst der Arbeiterwohlfahrt im Essener Norden tätig, beklagte gegenüber der WAZ eine zu große Integrationsbürde, bei deren Bewältigung man Altenessen im Stich lasse:

„Die Bereitschaft der Aufnahmegesellschaft zur Integration von Zuwanderern in den zunehmend überforderten nördlichen Stadtteilen geht immer mehr verloren.“

Beklagt wird weiterhin das Problem der Clan-Kriminalität im Essener Norden und eine Entwicklung, die dazu führt, dass momentan „Asylsuchende aus Syrien und dem Irak zunehmend in die Geschäftswelt der kriminellen arabischstämmigen Familienverbände eindringen würden“. Thomas R. von der AWO Essen beklagt außerdem den zunehmenden Extremismus von Rechts, Links sowie durch religiös motivierte Gruppen.

Der Essener Norden besteht im Wesentlichen aus den Stadtbezirken IV (u.a. Borbeck), V (Altenessen und Karnap) und VI (u.a. Katernberg).

Ich frage die Landesregierung:

  1. In welchem Umfang teilt die Landesregierung aus integrationspolitischer und arbeitsmarktpolitischer Sicht die negative Einschätzung der Situation im Essener Norden?
  2. Wie hat sich die Bevölkerung im Essener Norden in den letzten zehn Jahren aus soziokulturellen Sicht entwickelt?
  3. Mit welchen Maßnahmen plant die Landesregierung der sich immer weiter verschlechternden Sicherheitslage im Essener Norden, insbesondere vor dem Hintergrund einer zunehmenden Clan-Kriminalität, zu begegnen?
  4. In welchem Umfang teilt die Landesregierung die Ansicht des FDP-Vorsitzen-den im Essener Norden, dass es dort kein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Anzahl von „Neu-Bürgern“ und derjenigen von „Alteingesessenen“ mehr gibt?
  5. In welchem Umfang sieht die Landesregierung die Möglichkeit, den Essener Norden aus integrationspolitischen Bedenken heraus durch eine Aussetzung weiterer Zuweisungen gemäß § 3 FlüAG und § 12a AufenthG zu entlasten?

Gabriele Walger-Demolsky

 

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1 Vgl. https://www.waz.de/staedte/essen/essen-fdp-politiker-raet-buergern-altenessen-zu-verlassen-id231038102.html?fbclid=IwAR2Rf5KQEPnH3QEQZ59f35Avn5VGsDewtzkyC_h_ITqM6XTrE5fTV4xyB4k

2 Vgl. https://www.derwesten.de/staedte/essen/essen-altenessen-thomas-s.-integration-fdp-id231052736.html

3 Vgl. https://www.waz.de/staedte/essen/essen-wie-die-spd-ihren-vize-chef-in-die-resignation-trieb-id228208075.html


Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 4740 mit Schreiben vom 19. Januar 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Ministerin für Schule und Bildung und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet.

  1. In welchem Umfang teilt die Landesregierung aus integrationspolitischer und arbeitsmarktpolitischer Sicht die negative Einschätzung der Situation im Essener Norden?

Die besonderen arbeitsmarkt- und integrationspolitischen Herausforderungen in einzelnen Essener Stadtbezirken sind der Landesregierung bekannt. Sie reagiert darauf mit einer Vielzahl arbeitsmarkt- und integrationspolitischer Maßnahmen und in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Essen und weiteren Akteuren.

Zu erwähnen ist beispielsweise das Projekt MifiN – Migrantinnen und Migranten in friedlicher Nachbarschaft (Zielgruppe EU-Zuwanderer). Darüber hinaus wurden über die Nutzung der Integrationspauschalen umfassende Beratungs- und Integrationsangebote für Geflüchtete aufgebaut.

Der Arbeitsmarkt in Essen ist sehr heterogen und unterscheidet sich von Stadtteil zu Stadtteil erheblich. Auch die Bedarfe der Menschen im Hinblick auf eine Unterstützung bei der Integration in Ausbildung und Arbeit sind, unabhängig vom Wohnort und von der Herkunft, sehr unterschiedlich.

Die Branchen vor Ort reagieren derzeit unterschiedlich auf die Pandemie – es sind sowohl ein Beschäftigungsabbau als auch ein Beschäftigungsaufbau zu verzeichnen. Einige Branchen, wie z.B. das Dialogmarketing oder der Bereich Lager und Logistik, sind nicht vom Lockdown betroffen. Ebenfalls reagieren die Bereiche „wirtschaftliche Dienstleistungen“, das Gesundheits- und Sozialwesen und das Baugewerbe mit einem starken Arbeitskräftebedarf.

Die Landesregierung und die arbeitsmarktpolitischen Akteure vor Ort, wie das Jobcenter, reagieren auf die aktuelle Arbeitsmarktsituation und die individuellen Bedarfe mit bedarfsgerechten Unterstützungsleistungen. Ein Beispiel dafür ist die Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“, die 2019 gestartet ist. Die Initiative richtet sich insbesondere an junge Menschen mit einer Aufenthaltsgestattung oder -duldung und unterstützt sie über ein Teilhabemanagement, Coaching, Qualifizierungen und Sprachkurse beim Nachholen des Schulabschlusses und bei der Integration in eine Ausbildung oder eine Beschäftigung.

  1. Wie hat sich die Bevölkerung im Essener Norden in den letzten zehn Jahren aus
    soziokulturellen Sicht entwickelt?

Es ist unklar, was die Fragestellerin mit der Beschreibung der Bevölkerungsentwicklung aus soziokultureller Sicht meint.

Die Frage kann daher nicht beantwortet werden.

  1. Mit welchen Maßnahmen plant die Landesregierung der sich immer weiter verschlechternden Sicherheitslage im Essener Norden, insbesondere vor dem Hintergrund einer zunehmenden Clan-Kriminalität, zu begegnen?

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist grundsätzlich die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt.

Die von der Fragestellerin dargestellte, „sich immer weiter verschlechternde Sicherheitslage“, lässt sich durch Auswertung der PKS für den in Rede stehenden Bereich des Essener Nordens, der polizeibezirklich der Polizeiinspektion (PI) Nord der Kreispolizeibehörde (KPB) Essen zuzurechnen ist, objektiv nicht belegen. Vielmehr ist die Gesamtzahl der Straftaten in der PI Nord der KPB Essen in den letzten fünf Jahren deutlich rückläufig.

Entwicklung der Straftaten in der PI Nord der KPB Essen:

2015 2016 2017 2018 2019
18.984 17.490 15.557 14.043 12.641

 

Da sich die Deliktsbereiche der Straßen- und Gewaltkriminalität in ihrer öffentlichen Wahrnehmung stark auf das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger auswirken, wurden diese einer gesonderten Betrachtung unterzogen.

Entwicklung der Straßenkriminalität in der PI Nord der KPB Essen:

2015 2016 2017 2018 2019
4.345 4.143 3.636 3.196 2.970

 

Entwicklung der Gewaltkriminalität in der PI Nord der KPB Essen:

2015 2016 2017 2018 2019
585 650 617 542 559

 

Hinsichtlich des dargestellten „zunehmenden Extremismus von Rechts, Links und religiösen Gruppen“ im Essener Norden ist zunächst zu konstatieren, dass die Entwicklung der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) nicht mittels der PKS, sondern auf Basis eines bundesweit einheitlich abgestimmten Meldeverfahrens dargestellt wird. Die Darstellung der Entwicklung der PMK für den Essener Norden in den letzten fünf Jahren hätte lediglich mittels einer händischen Auswertung erfolgen können. Dies war in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage 4740 zur Verfügung stehenden Zeit jedoch nicht möglich, so dass die Entwicklung der PMK für das gesamte Stadtgebiet Essen dargestellt wird:

Entwicklung der PMK im Stadtgebiet Essen:

2015 2016 2017 2018 2019
261 252 218 220 247

 

Entwicklung der politisch motivierten Gewaltdelikte im Stadtgebiet Essen:

2015 2016 2017 2018 2019
29 25 13 15 14

 

Über die vergangenen fünf Jahre gesehen ist somit festzustellen, dass sich die gesamten Fallzahlen der PMK mit leichten Schwankungen auf einem Niveau von 218 bis 261 Taten bewegen. Der darin enthaltene Anteil der Gewalttaten hat sich jedoch über die Jahre annähernd halbiert (von 11 % im Jahr 2015 auf nur noch 5,7 % in 2019). Eine „sich immer weiter verschlechternde Sicherheitslage“ lässt sich somit – zumindest bezogen auf die für die gesamte Stadt Essen erhobenen Fallzahlen der PMK – nicht konstatieren.

Bezüglich der Entwicklung der Clankriminalität ist zunächst von Bedeutung, dass das Lagebild Clankriminalität des Landeskriminalamts NRW 2018 für die Straftaten der Jahre 2016 bis 2018 sowie das Lagebild Clankriminalität des Landeskriminalamts NRW 2019 für die Straftaten des Jahres 2019 die Datengrundlage zur Darstellung der Fallzahlen der Clankriminalität bilden. In Abgrenzung zur PKS, in welcher Straftaten erst nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen bei Aktenabgabe an die Staatsanwaltschaft erfasst werden, wurden die Fallzahlen Clankriminalität zur Erstellung dieser Lagebilder jedoch mittels Datenabfragen in den polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystemen – und somit vor Abschluss der polizeilichen Ermittlungen – erhoben. Insofern unterliegen diese Daten im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen einer laufenden Aktualisierung. Neue Ermittlungserkenntnisse werden nach dem Stichtag der Datenabfrage nicht dargestellt, so dass eine Abfrage zu einem späteren Zeitpunkt nicht mit identischem Ergebnis reproduzierbar ist.

Die Erhebung der Fallzahlen Clankriminalität für den Essener Norden würde ebenfalls eine händische Auswertung erfordern, die innerhalb der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 4740 zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. Insofern wird die Anzahl der Straftaten Clankriminalität dargestellt, die durch die KPB Essen bearbeitet wurden.

Entwicklung der Fallzahlen Clankriminalität:

2016 2017 2018 2019
842 867 730 8524

 

Die von der Fragestellerin behauptete Zunahme der Clankriminalität ist für den Bereich der KPB Essen nicht objektivierbar. Gleichwohl liegt der Schwerpunkt der Straftaten der Clankriminalität bei der Betrachtung deren regionaler Verteilung über sämtliche KPB in NRW hinweg, im Jahr 2019 weiterhin im Ruhrgebiet – und dort, bezogen auf die Verteilung der Straftaten nach sachbearbeitender KPB sowie die Verteilung der Tatverdächtigen, in der KPB Essen.

Daher hat die KPB Essen in ihrem Sicherheitsprogramm die Bekämpfung der Clankriminalität als Schwerpunkt in Form eines behördenstrategischen Zieles definiert und hierzu am 01.12.2018 die Besondere Aufbauorganisation (BAO) „Aktionsplan Clan“ eingerichtet. In einem integrativen Ansatz werden mit starken Kräften direktionsübergreifend Maßnahmen-und Präventionskonzeptionen umgesetzt. Hierbei werden sowohl präventive als auch repressive Ansätze mit Netzwerkpartnern wie der Stadt Essen, dem Zoll sowie der Finanzbehörden verfolgt. Außerdem finden regelmäßige Fallkonferenzen mit der Ausländerbehörde, dem Straßenverkehrsamt und der Bezirksregierung Düsseldorf statt, in denen aktuelle Fälle besprochen und gemeinsames Vorgehen abgestimmt werden.

Zudem werden im Rahmen der langjährig bestehenden Ordnungspartnerschaften u. a. präsenzorientierte gemeinsame Streifen von Polizei und Ordnungsamt durchgeführt. Zusätzlich erfolgen regelmäßig konzertierte Kontrollaktionen mit beteiligten Behörden an erkannten Aufenthaltsorten von Clanmitgliedern. Das offensive gemeinsame Auftreten der Ordnungsbehörden, die bei Verstößen gegen die Rechtsordnung im Zuge einer „Null-Toleranz-Strategie“ konsequent vorgehen, werden von Angehörigen der Clanfamilien aber auch der Öffentlichkeit wahrgenommen und tragen zu einer Verbesserung der objektiven Sicherheitslage sowie des subjektiven Sicherheitsgefühls bei. Bürgerinnen und Bürger erkennen, dass staatliche Behörden weiterhin das Heft des Handelns in der Hand halten und kriminelle Subkulturen nicht geduldet werden.

Darüber hinaus betreut das Präventionsprogramm „Orientierung, Integration, Perspektiven! 360° – Maßnahmen zur Vorbeugung von Clankriminalität“ Kinder und Jugendliche aus Clanfamilien, mit dem Ziel, kriminelle Karrieren frühzeitig zu verhindern.

Zur Intensivierung der bezirks- und behördenübergreifenden Bekämpfung der Clankriminalität in der Metropolregion Ruhr wurde im Jahr 2020 die „Sicherheitskooperation Ruhr zur Bekämpfung der Clankriminalität“ mit Sitz in Essen eingerichtet. In dieser Dienststelle arbeiten Vertreter/innen von Polizei, Kommunen, Zoll und Bundespolizei zusammen, um in enger Kooperation mit der Finanzverwaltung die Bekämpfung der Clankriminalität noch effizienter und wirksamer zu gestalten.

Zusammenfassend lässt sich konstatieren, dass die Behauptung, die Sicherheitslage im Essener Norden verschlechtere sich immer weiter, ausweislich der registrierten Straftaten objektiv nicht zutrifft. Vielmehr ist der Essener Norden in den Jahren 2015 bis 2019 sicherer geworden. Dies ist u. a. das Ergebnis der umfangreichen Maßnahmen der KPB Essen im Zusammenhang mit der BAO „Aktionsplan Clan“ sowie einer durchweg zum Tragen gekommenen „Null-Toleranz-Strategie“ im Rahmen des polizeilichen Einschreitens. Dieses konsequente Vorgehen spiegelt sich in den Zahlen wider und wird auch von den Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen. Zur weiteren Verstetigung der verbesserten Sicherheitslage im Essener Norden werden die Konzeptionen und Maßnahmen der Kreispolizeibehörde Essen im nächsten Jahr fortgeführt.

  1. In welchem Umfang teilt die Landesregierung die Ansicht des FDP-Vorsitzen-den im Essener Norden, dass es dort kein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Anzahl von „Neu-Bürgern“ und derjenigen von „Alteingesessenen“ mehr gibt?

Die Landesregierung kommentiert keine Äußerungen von Lokalpolitikern.

  1. In welchem Umfang sieht die Landesregierung die Möglichkeit, den Essener Norden aus integrationspolitischen Bedenken heraus durch eine Aussetzung weiterer Zuweisungen gemäß § 3 FlüAG und § 12a AufenthG zu entlasten?

Die Zuweisung von Asylsuchenden, die nicht mehr verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes zu wohnen nach § 3 FlüAG sowie die Zuweisung von anerkannten Schutzberechtigten nach § 12a AufenthG erfolgen unter Berücksichtigung der jeweiligen Erfüllungsquoten und den daraus abgeleiteten Aufnahmeverpflichtungen der Kommunen.

Der Stadt Essen werden aufgrund der Erfüllungsquoten (Zuweisungen nach FlüAG: 103,85 %, Zuweisungen nach § 12a AufenthG: 235,28 % – Stand: 13.12.2020) – derzeit nur Flüchtlinge zugewiesen, die einen Rechtsanspruch auf eine Zuweisung in diese Kommune haben. Dies ist beispielsweise bei Familienzusammenführungen oder bei Vorliegen sonstiger humanitärer Gründe von vergleichbarem Gewicht der Fall.

Über die Unterbringung der ihnen zugewiesenen Flüchtlinge entscheiden die Kommunen in eigener Verantwortung. Eine etwaige Konzentration von zugewiesenen Flüchtlingen in bestimmten Bereichen innerhalb der Kommunen kann mit dem Steuerungsinstrument der Zuweisung nicht verhindert werden.

 

Antwort als PDF

 

4 Eine direkte Vergleichbarkeit der Daten mit dem Lagebild Clankriminalität NRW 2018 ist u. a. auf Grund einer erweiterten Datenerhebung für das Lagebild Clankriminalität NRW 2019 nicht möglich, vgl. Lagebild Clankriminalität NRW 2019, S. 10