Gescheiterte Pkw-Maut: Drohen auch NRW Kosten oder sind diese bereits entstanden?

Kleine Anfrage
vom 09.08.2023

Kleine Anfrage 2294
des Abgeordneten Klaus Esser AfD

Gescheiterte Pkw-Maut: Drohen auch NRW Kosten oder sind diese bereits entstanden?

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Die für die gescheiterte Pkw-Maut gegründete Gemeinschaftsfirma Autoticket der Firmen Kapsch und CTS Eventim hatte Ansprüche auf entgangenen Gewinn über die Vertragslaufzeit von zwölf Jahren angemeldet. Nun wurde die Rechnung präsentiert: eine Forderung von 243 Millionen Euro nach Verständigung im Zuge eines mehrjährigen Schiedsverfahrens. Der Europäische Gerichtshof hatte die Pkw-Maut 2019 als rechtswidrig deklariert, weil das geplante Modell Autofahrer aus dem Ausland diskriminieren würde. Nachdem der Bund die Verträge kurz nach dem Urteil gekündigt hatte, forderte die Betreiberseite 560 Millionen Euro Schadenersatz, denn die Verträge zur Erhebung und Kontrolle der Maut waren mit den beiden Firmen 2018 geschlossen worden.1 Darauf basieren nun die Forderungen der Firmen, die voraussichtlich zu Lasten der Steuerzahler gehen werden. Gutachter prüfen, ob Ex-Bundes­verkehrsminister Scheuer haften muss und wer sonst neben dem Bund noch zur Kasse gebeten werden kann. Trotz gescheiterter Mautpläne wird weiter über eine Pkw-Maut in Deutschland nachgedacht. Das grünennahe Forschungsinstitut Agora Verkehrswende hat 2022 ein Pkw-Mautmodell vorgestellt, das Einnahmen von rund 33 Milliarden Euro im Jahr 2030 bringen soll.2

Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2294 mit Schreiben vom 29. August 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.

  1. Drohen NRW infolge der gescheiterten Pkw-Maut Folgekosten?
  2. Sind NRW bereits Kosten rund um die gescheiterte Pkw-Maut entstanden?

Die Fragen werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung der Bundesfernstraßen durch Pkw und Wohnmobile lag im alleinigen Verantwortungsbereich des Bundes. Dies galt auch für die Vergabe des Systems zur Erhebung der Abgabe. Dem Land Nordrhein-Westfalen sind im Zusammenhang mit Schadenersatzansprüchen der beauftragten Firmen gegen den Bund daher keine Kosten entstanden und drohen auch keine Folgekosten.

  1. Erhält das Forschungsinstitut Agora Verkehrswende Landesmittel?
  2. Inwiefern erhalten andere Netzwerke, wie zum Beispiel die Stiftung Mercator oder die European Climate Foundation, Mittel aus dem Landesbudget?

Die Fragen werden aufgrund der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage im Hinblick auf eine Pkw-Maut verstanden und wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Weder das Forschungsinstitut Agora Verkehrswende noch andere Netzwerke haben im Zusammenhang mit Fragen zu einer Pkw-Maut Landesmittel erhalten.

5. Wie steht die Landesregierung zu einer Pkw-Maut?

Die Regelung einer Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren unterliegt gemäß Artikel 72 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 74 Absatz 1 Nr. 22 Grundgesetz der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz, wobei der Bund in Bezug auf die Bundesfernstraßen mit der Er­hebung der Lkw-Maut bereits von seiner Regelungsbefugnis Gebrauch gemacht hat und ihm daher auch für eine Ausweitung auf Pkw die Gesetzgebungszuständigkeit obliegen würde. Derzeit sind insoweit keine Pläne des Bundes bekannt, sodass die Landesregierung sich hierzu nicht positionieren kann.

 

Antwort als PDF

 

1 https://www.autohaus.de/nachrichten/politik/pkw-maut-wissing-schaltet-gutachter-ein-schadenersatz-von-scheuer-3407354

2 https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/agora-pkw-maut-elektromobilitaet-steuern-1.5543647

Beteiligte:
Klaus Esser