„Gesetz zur Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes“ lässt noch Fragen offen

Rede
vom 17.10.2018

Zur finanziellen Entlastung von Kommunen im Bereich von Integrationsmaßnahmen für Flüchtlinge sollen durch eine Neuregelung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes zusätzliche Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro in 2018 zur Verfügung gestellt werden.Dies hört sich zunächst einmal sehr umfassend an.
Allerdings gehe es eigentlich nur um die Verteilung der Mittel vom Bund für Integrationsmaßnahmen im Zusammenhag mit Familiennachzug, wie unsere integrationspolitische Sprecherin Gabriele Walger-Demolsky in der Plenarsitzung am 10.10.2018 feststellte.

Es hätte anderer wichtiger Regelungen bedurft, wie z.B. zum Thema Beschulung von Kindern in Landeseinrichtungen, deren Entwicklung massiv behindert sei. Frau Walger-Demolsky empfahl der Landesregierung daher, sich zu diesem Thema Tipps aus dem Wahlprogramm der AfD zu holen.