Gewalt im Amateurfußball

Kleine Anfrage
vom 19.07.2023

Kleine Anfrage 2153

der Abgeordneten Andreas Keith und Markus Wagner AfD

Gewalt im Amateurfußball

Immer wieder kommt es zu drastischen Gewaltausbrüchen im Amateurfußball in NRW. Im Mai eskalierten etwa Situationen in Dortmund und Gütersloh. In Dortmund attackierten Anhänger des Kreisligavereins Osmanlispor Dortmund einen Linienrichter. Personen aus dem Umfeld des Vereins sind bereits in der Vergangenheit durch Gewaltstraftaten im Zusammenhang mit Fußballspielen aufgefallen.1

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Tatverdächtige sind im Zusammenhang mit Körperverletzungs-, Raub- und Bedrohungsstraftaten an der Tatörtlichkeit „Sportgelände/Sportstätte“ in den Jahren 2021, 2022 und im ersten Halbjahr des Jahres 2023 polizeilich ermittelt worden?
  2. Wie viele Tatverdächtige sind im Zusammenhang mit Körperverletzungs-, Raub- und Bedrohungsstraftaten und dem „Ereignis“ „Sportveranstaltung“ (inklusive Fußballspiel einschl. Public Viewing, Fußballspiel, Fußballspiel-Public Viewing) gemäß PKS-Katalog in den Jahren 2021, 2022 und im ersten Halbjahr des Jahres 2023 polizeilich ermittelt worden? (Sofern möglich, bitte nach Profi- und Amateursport differenzieren.)
  3. Was ist den Ermittlungsbehörden über das Geschlecht, das Alter und die Staatsangehörigkeit der unter Ziffer 1 und 2 erfragten Tatverdächtigen bekannt geworden?
  4. Wie lauten die Vornamen der unter Ziffer 1 und 2 erfragten Tatverdächtigen mit einer deutschen Staatsangehörigkeit?
  5. Wie lauten die Namen derjenigen Vereine im Amateurfußballsport, deren Anhänger in den Jahren 2021, 2022 und 2023 wiederholt durch Körperverletzungs-, Raub- und Bedrohungsstraftaten aufgefallen sind?

Andreas Keith
Markus Wagner

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. Bild (2023): Zuschauer würgt Linienrichter (19); online im Internet: https:// www .bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/zuschauer-wuergt-linienrichter-19-bei-fussballspiel-in-dortmund-83843880.bild.html.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2153 mit Schreiben vom 23. August 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfas­sung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung.

  1. Wie viele Tatverdächtige sind im Zusammenhang mit Körperverletzungs-, Raub­und Bedrohungsstraftaten an der Tatörtlichkeit „Sportgelände/Sportstätte“ in den Jahren 2021, 2022 und im ersten Halbjahr des Jahres 2023 polizeilich ermittelt wor­den?

Eine automatisierte Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik hinsichtlich der erfragten In­formationen (Kombination der Abfrageparameter) ist nicht möglich. Zur Beantwortung dieser Frage wäre eine umfangreiche Sonderauswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik notwen­dig. Diese Sonderauswertungen der Polizeilichen Kriminalstatistik bedarf der Erstellung eines komplexen Abfragerasters, das nur mit einem erheblichen zeitlichen Aufwand zu erzeugen ist.

Die Umsetzung dieser Sonderauswertung ist in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand nicht möglich.

  1. Wie viele Tatverdächtige sind im Zusammenhang mit Körperverletzungs-, Raub­und Bedrohungsstraftaten und dem „Ereignis“ „Sportveranstaltung“ (inklusive Fußballspiel einschl. Public Viewing, Fußballspiel, Fußballspiel-Public Viewing) gemäß PKS-Katalog in den Jahren 2021, 2022 und im ersten Halbjahr des Jahres 2023 polizeilich ermittelt worden? (Sofern möglich, bitte nach Profi- und Amateur­sport differenzieren.)

Hierzu verweise ich auf meine Beantwortung zu Frage 1.

  1. Was ist den Ermittlungsbehörden über das Geschlecht, das Alter und die Staats­angehörigkeit der unter Ziffer 1 und 2 erfragten Tatverdächtigen bekannt gewor­den?

Hierzu verweise ich auf meine Beantwortung zu Frage 1.

  1. Wie lauten die Vornamen der unter Ziffer 1 und 2 erfragten Tatverdächtigen mit einer deutschen Staatsangehörigkeit?

Hierzu verweise ich auf meine Beantwortung zu Frage 1.

  1. Wie lauten die Namen derjenigen Vereine im Amateurfußballsport, deren Anhä­nger in den Jahren 2021, 2022 und 2023 wiederholt durch Körperverletzungs-, Raub- und Bedrohungsstraftaten aufgefallen sind?

Für die Saison 2022/2023 ist durch das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste des Lan­des Nordrhein-Westfalen im Auftrag der Innenministerkonferenz (IMK) erstmalig eine Rechts-tatsachensammlung zur Erhebung von Vorfällen im Zusammenhang mit „Gewalt im Amateur­fußball“ erstellt worden. Diese befindet sich aktuell in der Auswertung und wird in der Folge über den polizeilichen Gremienstrang der IMK vorgelegt.

In diesem Zusammenhang erfolgt allerdings keine Zuordnung von tatbeteiligten Personen zu den jeweils genannten Heim- oder Gastmannschaften. Daher liegen der Landesregierung keine Daten zur Beantwortung der Fragestellung vor.

 

Antwort als PDF