Gewaltdelikte im Berichtsjahr 2021 in NRW

Kleine Anfrage
vom 28.01.2022

Kleine Anfrage 6367des Abgeordneten Markus Wagner vom 28.01.2022

 

Gewaltdelikte im Berichtsjahr 2021 in NRW

Wie die statistische Auswertung des Innenministeriums für das Berichtsjahr 2020 seinerzeit ergab, konzentrierten sich im Bereich der politisch motivierten Kriminalität die Gewaltdelikte in ähnlicher Anzahl auf die Phänomenbereiche „PMK-rechts“ und „PMK-links“.1

In den Phänomenbereichen „PMK-ausländische Ideologie“ und „PMK-religiöse Ideologie“ waren die Zahlen jeweils deutlich geringer.

Dabei wurde – innerhalb der Gruppe der Gewaltdelikte – zwischen folgenden Deliktgruppen differenziert:

  • Tötungsdelikte
  • Brand- und Sprengstoffdelikte
  • Landfriedensbruchdelikte
  • Gefährlichen Eingriffen in den Bahn-, Schiffs-, Luft- und Straßenverkehr
  • Körperverletzungsdelikte
  • Widerstandshandlungen
  • Raub, Erpressung, Freiheitsberaubung
  • Sexualdelikte

Wie aus zahlreichen parlamentarischen Anfragen in der Vergangenheit hervorging, gab es erhebliche Ungenauigkeiten bei der Einstufung in die Kategorie „PMK-nicht zuzuordnen“.

So erfolgte in vielen Fällen insbesondere eine Einstufung in den Phänomenbereich „PMK-Rechts“, obwohl kein Täter ermittelt werden konnte. Hierbei sind naturgemäß gewisse Ungenauigkeiten im Ergebnis nicht auszuschließen.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Gewaltdelikte in den oben aufgeführten Deliktgruppen gab es im Berichtsjahr 2021 im Phänomenbereich „PMK-rechts“ in NRW? (Bitte differenziert nach Deliktgruppe und der jeweiligen Fallzahl auflisten.)
  2. Wie viele Gewaltdelikte in den oben aufgeführten Deliktgruppen gab es im Berichtsjahr 2021 im Phänomenbereich „PMK-links“ in NRW? (Bitte differenziert nach Deliktgruppe und der jeweiligen Fallzahl auflisten.)
  3. Wie viele Gewaltdelikte in den oben aufgeführten Deliktgruppen gab es im Berichtsjahr 2021 in den Phänomenbereichen „PMK-ausländische Ideologie“ bzw. „PMK-religiöse Ideologie“ in NRW? (Bitte differenziert nach Deliktgruppe und der jeweiligen Fallzahl auflisten.)
  4. In wie vielen Fällen war die Zuordnung zu einem der Phänomenbereiche nicht möglich? (Bitte differenziert nach Deliktgruppe und der jeweiligen Fallzahl auflisten.)
  5. In wie vielen Fällen erfolgte eine Zuordnung in einen der Phänomenbereiche (PMK rechts, links, ausländische Ideologie, religiöse Ideologie), obwohl kein Täter ermittelt werden konnte? (Bitte differenziert nach der Anzahl der Fälle und den unterschiedlichen Phänomenbereichen auflisten)

Markus Wagner

 

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1 Vgl. Verfassungsschutzbericht NRW 2020; S. 44-45


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 6367 mit Schreiben vom 25. Februar 2022 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die statistische Erfassung „Politisch motivierter Kriminalität“ (PMK) erfolgt bundesweit einheit­lich auf der Grundlage des im Jahr 2001 von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder beschlossenen Definitionssystems „Politisch motivierte Kriminalität“.

Der PMK werden demnach Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie

  • den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Ent­scheidungen richten;
  • sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerk­male, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsor­gane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben;
  • durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen aus­wärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden;
  • gegen eine Person wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörig­keit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äuße­ren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres ge­sellschaftlichen Status gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammen­hang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet.

Darüber hinaus gehören Straftaten gemäß §§ 80a-83, 84-86a, 87-91, 94-100a, 102-104a, 105­108e, 109-109h, 129a, 129b, 130, 192a, 234a oder 241a StGB als Staatsschutzdelikte zur PMK, selbst wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt werden kann.

Politisch motivierte Straftaten werden hinsichtlich des Begründungszusammenhangs (Motiv) einem oder mehreren Themenfeldern zugeordnet.

Datenquelle zur Beantwortung der Fragen ist der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen der Politisch motivierten Kriminalität (KPMD-PMK).

Der Fallzahlenabgleich mit dem Bundeskriminalamt (BKA) ist für das Jahr 2021 zwar abge­schlossen, die endgültige Bestätigung des Abschlusses seitens des BKA steht aber noch aus. Die nachfolgend angegebenen Fallzahlen sind trotzdem als vorläufige Zahlen zu betrachten, wenngleich Veränderungen nicht zu erwarten sind.

  1. Wie viele Gewaltdelikte in den oben aufgeführten Deliktgruppen gab es im Be­richtsjahr 2021 im Phänomenbereich „PMK-rechts“ in NRW? (Bitte differenziert nach Deliktgruppe und der jeweiligen Fallzahl auflisten.)

Im Jahr 2021 wurden in Nordrhein-Westfalen bislang 121 Gewaltdelikte der PMK-Rechts er­fasst, die sich in folgende Deliktgruppen aufteilen:

Deliktgruppe Anzahl der Straf-taten
Körperverletzungsdelikte 104
Widerstandsdelikte 13
Erpressungsdelikte 2
Gefährliche Eingriffen in den Bahn-, Schiffs-, Luft- und Straßen­verkehr 1
Brandstiftungsdelikte 1
Gesamt 121

 

  1. Wie viele Gewaltdelikte in den oben aufgeführten Deliktgruppen gab es im Be­richtsjahr 2021 im Phänomenbereich „PMK-links“ in NRW? (Bitte differenziert nach Deliktgruppe und der jeweiligen Fallzahl auflisten.)

Im Jahr 2021 wurden in Nordrhein-Westfalen bislang 141 Gewaltdelikte der PMK-Links erfasst, die sich in folgende Deliktgruppen aufteilen:

Deliktgruppe Anzahl der Straftaten  
Körperverletzungsdelikte 56  
Widerstandsdelikte 40
Landfriedensbruchdelikte 23
Brandstiftungsdelikte 9
Gefährliche Eingriffen in den Bahn-, Schiffs-, Luft- und Straßenverkehr 9
Raubdelikte 4
Gesamt 141

 

  1. Wie viele Gewaltdelikte in den oben aufgeführten Deliktgruppen gab es im Be­richtsjahr 2021 im Phänomenbereich „PMK-ausländische Ideologie“ bzw. „PMK-religiöse Ideologie“ in NRW? (Bitte differenziert nach Deliktgruppe und der jewei­ligen Fallzahl auflisten.)

Im Jahr 2021 wurden in Nordrhein-Westfalen bislang 27 Gewaltdelikte der PMK-Ausländische Ideologie und 5 Gewaltdelikte der PMK-Religiöse Ideologie erfasst, die sich in folgende Delikt-gruppen aufteilen:

Deliktgruppe Anzahl der Straftaten
Körperverletzungsdelikte 16
Widerstandsdelikte 11
Gesamt 27

(PMK-Ausländische Ideologie)

Deliktgruppe Anzahl der Straftaten
Körperverletzungsdelikte 3
Raubdelikte 1
Tötungsdelikte 1
Gesamt 5

(PMK-Religiöse Ideologie)

  1. In wie vielen Fällen war die Zuordnung zu einem der Phänomenbereiche nicht
    möglich? (Bitte differenziert nach Deliktgruppe und der jeweiligen Fallzahl auflis­ten.)

Im Jahr 2021 wurden in Nordrhein-Westfalen bislang 69 Gewaltdelikte der PMK-Nicht zuzu­ordnen erfasst, die sich in folgende Deliktgruppen aufteilen:

Deliktgruppe Anzahl der Straftaten  
Körperverletzungsdelikte 27
Widerstandsdelikte 25
Gefährliche Eingriffen in den Bahn-, Schiffs-, Luft- und Straßenverkehr 8
Brandstiftungsdelikte 5  
Erpressungsdelikte 3
Landfriedensbruchdelikte 1
Gesamt 69

 

  1. In wie vielen Fällen erfolgte eine Zuordnung in einen der Phänomenbereiche (PMK rechts, links, ausländische Ideologie, religiöse Ideologie), obwohl kein Täter er­mittelt werden konnte? (Bitte differenziert nach der Anzahl der Fälle und den un­terschiedlichen Phänomenbereichen auflisten)

Im Jahr 2021 wurden in Nordrhein-Westfalen bislang 149 politisch motivierte Gewaltdelikte erfasst, obwohl kein Täter ermittelt werden konnte. Diese teilen sich wie folgt auf:

Phänomenbereich Straftaten ohne ermittelten Täter
PMK-Ausländische Ideologie- 18
PMK- Links- 70
PMK-Rechts 35
PMK-Religiöse Ideologie 0
PMK-Nicht Zuzuordnen- 26
Gesamt 149

 

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Beteiligte:
Markus Wagner