Kleine Anfrage 2607
der Abgeordneten Klaus Esser und Markus Wagner AfD
Gewalttätiger Vorfall am Duisburger Hauptbahnhof: Minderjährige kongolesische Brüder bedrohen Familie, attackieren Polizisten und versuchen Dienstwaffe zu stehlen. – Was sind die Fakten? – dritte Nachfrage
Mit Antwort der Landesregierung vom 13. Juli 2023, Drucksache 18/5013, auf unsere Kleine Anfrage vom 12. Juni 2023, Drucksache 18/4697, wurde unsere Frage 4
„Wie viele Fälle in NRW in den letzten 10 Jahren sind der Landesregierung bekannt, in denen Polizeibeamte vorsätzlich verletzt wurden? (Bitte aufschlüsseln nach Alter der Täter, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen und jährlich auflisten.)“1
leider nur unvollständig unter anderem wie folgt geantwortet:
„Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die PKS ist eine Jahresstatistik. Ob Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte vorsätzlich verletzt worden sind, ist Gegenstand der unabhängigen richterlichen Beweisführung und findet Niederschlag im entsprechenden Urteil. Die Erfassung in der PKS liegt zeitlich vor dem richterlichen Urteil und weist dies dementsprechend aus.
Seit dem 01.01.2019 weist die PKS aus, ob Polizeibeamtinnen oder -beamte durch eine Straftat verletzt wurden.
Bei den Staatsanwaltschaften des Landes Nordrhein-Westfalen werden Vorgänge, in denen Polizeibeamtinnen oder Polizeibeamte vorsätzlich verletzt werden, nicht gesondert statistisch erfasst. Die daher zur Beantwortung der Frage erforderliche händische Auswertung aller Verfahrensakten ist mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.“2
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Die Landesregierung teilt mit, dass für das Jahr 2021 insgesamt 2.361 Fälle mit verletzten Polizeibeamten registriert wurden. Welche Hintergrundinformationen liegen bezüglich dieser Fälle vor? (Bitte aufschlüsseln nach Monat, Alter der Täter, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
Markus Wagner
Klaus Esser
1 Antwort der Landesregierung vom 13.07.2023, Drucksache 18/5013.
2 Ebenda.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2607 mit Schreiben vom 19. Oktober 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.
- Die Landesregierung teilt mit, dass für das Jahr 2021 insgesamt 2.361 Fälle mit verletzten Polizeibeamten registriert wurden. Welche Hintergrundinformationen liegen bezüglich dieser Fälle vor? (Bitte aufschlüsseln nach Monat, Alter der Täter, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung.
„Hintergrundinformationen“ zu den Fällen mit verletzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die sich auf Tatverdächtigenstrukturen beziehen, wären nur mittels einer umfangreichen Sonderauswertung darstellbar, welche im Rahmen der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich ist.