Gigabit-Ausbau in Grenzregionen von NRW – eine Leidensgeschichte für die Bewoh­ner?

Kleine Anfrage
vom 05.03.2019

Kleine Anfrage 2123des Abgeordneten Sven W. Tritschler vom 26.03.2019

 

Gigabit-Ausbau in Grenzregionen von NRW – eine Leidensgeschichte für die Bewoh­ner?

In NRW verfügen bislang ca. 88% der Haushalte über einen Breitbandanschluss von 50 Mbit/s und mehr. Die Breitbandabdeckung variiert jedoch zwischen den einzelnen Kreisen merklich. So kann ein wesentlich höherer Anteil der Bewohner in Köln mit einem Breitbandanschluss jenseits der 50 Mbit/s rechnen, als beispielsweise die Bewohner im Kreis Höxter. Der Kreis Höxter verfügt laut Breitbandatlas NRW nur über eine 66,2prozentige Breitbandabdeckung von mindestens 50Mbit/s, Köln hingegen über eine 99,4prozentige Abdeckung der Haushalte.

Innerhalb der Kreise ist die Varianz an Verfügbarkeit der Breitbandanschlüsse noch stärker. Wie ein Beispiel aus dem Rhein-Sieg-Kreis zeigt, wird hier trotz Kenntnis der Unterversorgung, der erhöhte Bedarf einzelner Ortschaften noch immer nicht in die Planung einbezogen. Ein Wirrwarr von Altlasten (z.B. DSL 2000-Anschlüsse der Telekom), Ausschreibungsungenauig­keiten und planerische Fehlschlüsse, lassen noch immer betroffene Einwohner vergeblich auf schnelles Internet warten.1

So sieht der Projektplan zum Breitbandausbau der Gemeinde Windeck (Rhein-Sieg-Kreis) ei­nen Breitbandausbau von 30 bis 50 Mbit/s vor. Die Firma Innogy hat die Ausschreibung für die Gemeinde gewonnen und baut in Zusammenarbeit mit NetCologne den Bereich aus2. Dabei wurde jedoch der Ortsteil Irsen bei der Planung durch die Kreiswirtschaftsförderung Rhein-Sieg-Kreis und die Gemeinde Windeck ausgeklammert. Die unmittelbar angrenzende Nach­bargemeinde Oberirsen (Kreis Altenkirchen, Rheinland-Pfalz) verfügt bereits seit 2017 über einen Breitbandanschluss.

Trotz der offensichtlich vorhanden kurzen Wege beim Leitungsbau zwischen den Ortschaften Irsen und Oberirsen, war es den mit der Planung beauftragten Behörden nicht möglich, die bereits vorhandene Glasfaserinfrastruktur in der Planung zu berücksichtigen. Der Verdacht liegt nahe, dass bei grenzüberschreitenden, sogenannten geteilten Orten nicht im ausreichen­den Maße die örtlichen und geographischen Gegebenheiten berücksichtigt werden und dabei die eventuell bereits in angrenzenden Gemeinden geschaffenen Grundlagen für einen Ausbau mit Breitbandinternet ignoriert werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Die Geschäftsstellen Gigabit.NRW sind u.a. für die Beratung und Ermittlung von Förder­bedarfen bei Kommunen zuständig. Inwieweit sieht die Landesregierung im Fall der Ge­schäftsstelle im Rhein-Sieg-Kreis noch Nachholbedarf in der Beratung?

2. Warum wurde die Ortschaft Irsen nicht in den Netzausbauplänen der Gemeinde Windeck berücksichtigt bzw. gibt es noch eine Möglichkeit die Ortschaft Irsen in den Ausbauplänen nachträglich zu berücksichtigen?

3. Inwieweit stehen die Geschäftsstellen von Gigabit.NRW in den grenznahen Kreisen im Austausch mit benachbarten Planungsstellen der angrenzenden Bundesländer?

4. Sind der Landesregierung weitere Fälle bekannt, die mit Irsen vergleichbar sind?

5. Bis wann rechnet die Landesregierung mit einem Anschluss des Ortsteils Irsen an das Gigabitnetz?

Sven W. Tritschler

 

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1 http://www.general-anzeiger-bonn.de/region/sieg-und-rhein/siegburg/Schnelles-Internet-f%C3%BCr-25.000-Haushalte-article4035797.html

2 https://www.rhein-sieg-kreis.de/Projektbeschreibung.pdf


Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 28.03.2019

 

Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 2123 mit Schreiben vom 28. März 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Das Ziel der Landesregierung ist es, Nordrhein-Westfalen bis 2025 mit gigabitfähigen Netzen zu versorgen. Die Landesregierung hat mit den Geschäftsstellen Gigabit.NRW, den Gigabit-koordinatorinnen und Gigabitkoordinatoren sowie dem Kompetenzzentrum Gigabit.NRW die Informations- und Beratungsleistungen für die Kommunen deutlich erhöht und professionali­siert.

Im April 2018 wurde in den Bezirksregierungen je eine Geschäftsstelle Gigabit.NRW errichtet. Die Geschäftsstellen begleiten die Kommunen und Kreise aktiv beim Ausbau des schnellen Internets: Sie initiieren Förderprojekte, beraten bei fördertechnischen Fragen und setzen die Förderung verwaltungstechnisch um.

Außerdem ermöglicht die Landesregierung für die Kreise und kreisfreien Städte auch die För­derung von Gigabitkoordinatorinnen und Gigabitkoordinatoren. Diese stehen den Kommunen, ihren Bürgern und Unternehmen als hauptamtliche Ansprechpartner für den Netzausbau zur Verfügung. Sie unterstützen Maßnahmen zur flächendeckenden Verfügbarkeit von schnellen Internetanbindungen in den kreisfreien Städten und Kreisen.

Das Kompetenzzentrum Gigabit.NRW berät die Kommunen und Kreise zu allen Fragen des eigenwirtschaftlichen Ausbaus sowie zu allgemeinen Entwicklungen.

1. Die Geschäftsstellen Gigabit.NRW sind u.a. für die Beratung und Ermittlung von Förderbedarfen bei Kommunen zuständig. Inwieweit sieht die Landesregierung im Fall der Geschäftsstelle im Rhein-Sieg-Kreis noch Nachholbedarf in der Beratung?

2. Warum wurde die Ortschaft Irsen nicht in den Netzausbauplänen der Gemeinde Windeck berücksichtigt bzw. gibt es noch eine Möglichkeit die Ortschaft Irsen in den Ausbauplänen nachträglich zu berücksichtigen?

3. Bis wann rechnet die Landesregierung mit einem Anschluss des Ortsteils Irsen an das Gigabitnetz?

Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1, 2 und 5 gemeinsam beantwor­tet.

Fördermittel sind subsidiär und daher nur dort einzusetzen, wo ohne sie kein Ausbau stattfin­det. Konkret darf ein geförderter Ausbau von gigabitfähigen Netzen nur in Gebieten stattfinden, in denen kein eigenwirtschaftlicher Ausbau in einem Zeitraum von drei Jahren geplant ist. Im Vorfeld von geplanten Förderprojekten zum Breitbandausbau ist daher die Durchführung eines Markterkundungsverfahrens vorgeschrieben.

Gegenüber dem Rhein-Sieg-Kreis wurde im Rahmen des Markterkundungsverfahren seitens eines Telekommunikationsunternehmens eine Eigenausbaubekundung für Irsen abgegeben. Somit ist eine Aufnahme in das Fördergebiet nicht möglich.

Der Rhein-Sieg-Kreis und die Gigabitkoordinatorin stehen zur Umsetzung des angekündigten Ausbauprojektes im Kontakt mit dem Telekommunikationsunternehmen.

4. Inwieweit stehen die Geschäftsstellen von Gigabit.NRW in den grenznahen Kreisen im Austausch mit benachbarten Planungsstellen der angrenzenden Bundesländer?

Die Planung von Ausbaugebieten erfolgt entsprechend der Zuständigkeiten der betroffenen Gebietskörperschaften. Die Geschäftsstellen tauschen sich im Rahmen von Arbeitsgruppen auf Bundesebene mit den Planungsstellen benachbarter Bundesländer aus.

5. Sind der Landesregierung weitere Fälle bekannt, die mit Irsen vergleichbar sind?

Aktuell liegen keine Erkenntnisse über vergleichbare Fälle vor.

 

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Beteiligte:
Sven Tritschler