Glasflaschen-Attacke in der U-Bahn – Warum werden Straftäter in Deutschland geduldet? – Nachfrage

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1710

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Glasflaschen-Attacke in der U-Bahn Warum werden Straftäter in Deutschland geduldet? Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 29. September 2022, Drucksache 18/1091, auf unsere Kleine Anfrage vom 25. August 2022, Drucksache 18/681, wurde unsere gestellte Frage 2

„Welchen Aufenthaltsstatus genießt der 26-jährige algerische Beschuldigte in Deutschland?“1 wie folgt beantwortet:

„Der Tatverdächtige ist ausreisepflichtig und derzeit noch geduldet, d.h. die Abschiebung ist vorübergehend ausgesetzt.“2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wurde der 26-jährige algerische Beschuldigte mittlerweile aus Deutschland abgeschoben?
  2. Wenn nein, warum nicht?
  3. Wurden gegen den in Frage 1 genannten algerischen Beschuldigten aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet?

Markus Wagner

 

Anfrage als PDF

 

1 Antwort der Landesregierung, v. 29.09.2022, Drs. 18/1091, S. 1.

2 Ebenda, S. 1 – 2.


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 1710 mit Schreiben vom 12. Mai 2023 namens der Landesregierung beantwor­tet.

  1. Wurde der 26-jährige algerische Beschuldigte mittlerweile aus Deutschland abge­schoben?
  2. Wenn nein, warum nicht?

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.

Der Betroffene wurde bislang nicht aus Deutschland abgeschoben, da die rechtlichen Voraus­setzungen dafür aktuell nicht vorliegen. Die Zuständigkeit zur Einleitung von aufenthaltsbeen­denden Maßnahmen obliegt der örtlichen Ausländerbehörde.

  1. Wurden gegen den in Frage 1 genannten algerischen Beschuldigten aufenthalts­beendende Maßnahmen eingeleitet?

Die zuständige Ausländerbehörde hat gegen den Betroffenen bereits im Februar 2020 aufent­haltsbeendende Maßnahmen eingeleitet. Eine entsprechend konkret geplante Flugrückfüh­rung scheiterte seinerzeit aufgrund der infolge der Corona-Pandemie aufgetretenen Reise-und damit auch Flugrückführungseinschränkungen.

In Abhängigkeit vom Fortgang des strafrechtlichen Verfahrens ist eine Abschiebung des der­zeit in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorge­sehen.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Markus Wagner