Kleine Anfrage 1710
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Glasflaschen-Attacke in der U-Bahn – Warum werden Straftäter in Deutschland geduldet? – Nachfrage
Mit Antwort der Landesregierung vom 29. September 2022, Drucksache 18/1091, auf unsere Kleine Anfrage vom 25. August 2022, Drucksache 18/681, wurde unsere gestellte Frage 2
„Welchen Aufenthaltsstatus genießt der 26-jährige algerische Beschuldigte in Deutschland?“1 wie folgt beantwortet:
„Der Tatverdächtige ist ausreisepflichtig und derzeit noch geduldet, d.h. die Abschiebung ist vorübergehend ausgesetzt.“2
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wurde der 26-jährige algerische Beschuldigte mittlerweile aus Deutschland abgeschoben?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wurden gegen den in Frage 1 genannten algerischen Beschuldigten aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet?
Markus Wagner
1 Antwort der Landesregierung, v. 29.09.2022, Drs. 18/1091, S. 1.
2 Ebenda, S. 1 – 2.
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 1710 mit Schreiben vom 12. Mai 2023 namens der Landesregierung beantwortet.
- Wurde der 26-jährige algerische Beschuldigte mittlerweile aus Deutschland abgeschoben?
- Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Der Betroffene wurde bislang nicht aus Deutschland abgeschoben, da die rechtlichen Voraussetzungen dafür aktuell nicht vorliegen. Die Zuständigkeit zur Einleitung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen obliegt der örtlichen Ausländerbehörde.
- Wurden gegen den in Frage 1 genannten algerischen Beschuldigten aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet?
Die zuständige Ausländerbehörde hat gegen den Betroffenen bereits im Februar 2020 aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet. Eine entsprechend konkret geplante Flugrückführung scheiterte seinerzeit aufgrund der infolge der Corona-Pandemie aufgetretenen Reise-und damit auch Flugrückführungseinschränkungen.
In Abhängigkeit vom Fortgang des strafrechtlichen Verfahrens ist eine Abschiebung des derzeit in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgesehen.