Glasflaschen-Attacke in der U-Bahn – Warum werden Straftäter in Deutschland geduldet?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 372
des Abgeordneten Markus Wagner vom 25.08.2022

 

Glasflaschen-Attacke in der U-Bahn Warum werden Straftäter in Deutschland geduldet?

Mit Antwort der Landesregierung vom 15. August 2022, Drucksache 18/515 auf unsere Kleine Anfrage vom 19. Juli 2022, Drucksache 18/258 hinsichtlich des Messerattentats durch einen Iraker in der Euregiobahn RE4 wurde auf unsere Frage 1 mitgeteilt, dass der Bundeszentralregisterauszug des Beschuldigten fünf Eintragungen aufweise. Wörtlich heißt es:

„Nach drei geringfügigen Verurteilungen wegen Diebstählen, fahrlässiger Körperverletzung und Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz wurde er im Juni 2019 wegen Diebstahls im besonders schweren Fall zu einer fünfmonatigen Freiheitsstrafe unter Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung verurteilt. Eine weitere Verurteilung erfolgte im November 2019 zu einer einjährigen Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Diebstahls.“1

Darüber hinaus teilte die Landesregierung auf unsere Frage 3

„Wie viele Straftaten wurden von der Polizei seit 2020 in U-Bahnen, die im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) verkehren, registriert? (Bitte nach Straftatbestand, Tatdatum und Tatmittel aufschlüsseln.)“2

Folgendes mit:

„Tatörtlichkeiten werden in der PKS NRW auch im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs durch verschiedene Katalogwerte abgebildet. Straftaten in U-Bahnen werden in der PKS NRW dabei in d Kategorie `Tatörtlichkeit U-Bahn` erfasst.“3

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wurden gegen den 26-jährigen algerischen Beschuldigten, ob der fünf Eintragungen im Bundeszentralregister, aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet? Wenn nein, warum nicht?
  2. Welchen Aufenthaltsstatus genießt der 26-jährige algerische Beschuldigte in Deutschland?
  3. Wie viele Straftaten, die der Kategorie „Tatörtlichkeit U-Bahn“ zugerechnet werden, wurden von der Polizei seit 2015 bis heute in Nordrhein-Westfalen registriert? (Bitte nach Straftatbestand, Tatdatum und Tatmittel aufschlüsseln.)

Markus Wagner

 

Anfrage als PDF

 

1 Drs. 18/515.

2 Drs. 18/258.

3 Drs. 18/515.


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 372 mit Schreiben vom 29. September 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern sowie dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wurden gegen den 26-jährigen algerischen Beschuldigten, ob der fünf Eintragun­gen im Bundeszentralregister, aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet? Wenn nein, warum nicht?

Die zuständige Ausländerbehörde hat gegen den Betroffenen bereits im Februar 2020 aufent­haltsbeendende Maßnahmen eingeleitet. Eine entsprechend konkret geplante Flugrückfüh­rung scheiterte seinerzeit aufgrund der infolge der Corona-Pandemie aufgetretenen Reise-und damit auch Flugrückführungseinschränkungen.

In Abhängigkeit vom Fortgang des strafrechtlichen Verfahrens ist eine Abschiebung des der­zeit in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorge­sehen.

  1. Welchen Aufenthaltsstatus genießt der 26-jährige algerische Beschuldigte in Deutschland?

Der Tatverdächtige ist ausreisepflichtig und derzeit noch geduldet, d.h.
die Abschiebung ist vorübergehend ausgesetzt.

  1. Wie viele Straftaten, die der Kategorie „Tatörtlichkeit U-Bahn“ zugerechnet wer­den, wurden von der Polizei seit 2015 bis heute in Nordrhein-Westfalen registriert? (Bitte nach Straftatbestand, Tatdatum und Tatmittel aufschlüsseln.)

Als Datenbasis für die Beantwortung der Frage dient die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) NRW. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und deren statistischer Erfassung. Seit 2018 werden Tatörtlichkeiten in der PKS differenziert erfasst, so dass Auswertungen auf kleinteiliger örtlicher Ebene möglich sind. Eine Auswertung der Tatörtlichkeit „U-Bahn (Zug)“ ist ab diesem Zeitpunkt möglich.

Zur Beantwortung der Frage hat das Landeskriminalamt NRW alle Straftaten der Berichtsjahre 2018 bis 1. Halbjahr 2022, die mit der Tatörtlichkeit „U-Bahn (Zug)“ erfasst wurden, ausgewer­tet. Hier verweise ich auf die nachfolgende tabellarische Darstellung.

Fallzahlen PKS mit Tatörtlichkeit „U-Bahn (Zug)“ in Nordrhein-Westfalen der Jahre 2018 bis 1. Halbjahr 2022
Jahr   Fallzahl
2018   9.491
2019   7.555
2020   4.507
2021   1.507
     
1. Hj. 2022   932

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Markus Wagner