Goch: Geldautomat gesprengt – Nordrhein-Westfalen leidet an einer Inflation von Geldautomatensprengungen – Nachfrage

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1244

des Abgeordneten Markus Wagner vom 02.02.2023

Goch: Geldautomat gesprengt Nordrhein-Westfalen leidet an einer Inflation von Geldautomatensprengungen Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 26. Januar 2023, auf unsere Kleine Anfrage vom 2. Januar 2023, Drucksache 18/2324, wurde auf unsere gestellte Frage 5

„Will sich die Landesregierung dafür einsetzen – notfalls gesetzlich –, dass Bankinstitute mehr in die Sicherheit ihrer Geldautomaten investieren müssen, wie es schon in Frankreich oder Belgien der Fall ist, damit Bürger in Nordrhein-Westfalen auch weiterhin einen uneingeschränkten Zugang zu ihrem Bargeld haben?“1

wie folgt geantwortet:

„Eine mögliche Adaption von Maßnahmen anderer europäischer Staaten bedarf einer ganzheitlichen Betrachtung und sorgfältigen Prüfung. Dazu gehören auch gesetzliche Regelungen, die die Kreditinstitute zu Präventionsmaßnahmen von Geldautomatensprengungen verpflichten könnten.

Die Gesetzgebungskompetenz hierfür liegt insoweit beim Bund. Nach den Bestimmungen des Kreditwesengesetzes (KWG) teilen sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank die Aufgaben in der Bankenaufsicht. Darüber hinaus stellt die Sicherstellung der Bargeldversorgung einen Teil des gesetzlichen Auftrags der Deutschen Bundesbank dar. Die Erfüllung dieser Aufgabe erfolgt in Zusammenarbeit mit den Kreditinstituten vor Ort, wobei die Sicherheit der Geldautomaten grundsätzlich der Eigenverantwortung der Institute obliegt. Diese ergreifen Sicherungsmaßnahmen und entwickeln diese, auch in Abstimmung mit verschiedenen Akteuren vor Ort und in Abhängigkeit der laufenden Geschehnisse, fortwährend weiter.

Die Polizei NRW führt – auf Basis der vom Landeskriminalamt NRW erstellten Risikoanalyse zu gefährdeten Geldautomaten-Standorten – kriminalpräventive Sicherheitsberatungen bei den örtlichen Kreditinstituten durch.“2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Was spricht aus Sicht der Landesregierung für respektive gegen die Einführung und Umsetzung von Maßnahmen, wie sie bereits in anderen europäischen Staaten (Niederlande, Frankreich, Schweden, etc.) etabliert sind, die dazu führen, dass Geldautomatensprengungen deutlich unattraktiver werden? (Bitte die Maßnahmen der europäischen Staaten ausführlich aufschlüsseln.)
  2. Will sich die nordrhein-westfälische Landesregierung auf Bundesebene für die Einführung und Umsetzung von Maßnahmen zur Sicherung von Geldautomaten einsetzen?
  3. Wenn nein, warum nicht?

Markus Wagner

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. Antwort der LR vom 26.01.2023, S. 3.

2 Ebenda, S. 3 – 4.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1244 mit Schreiben vom 7. März 2023 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Kli­maschutz und Energie, dem Minister der Finanzen und dem Minister für Bundes und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei beantwortet.

  1. Was spricht aus Sicht der Landesregierung für respektive gegen die Einführung und Umsetzung von Maßnahmen, wie sie bereits in anderen europäischen Staaten (Niederlande, Frankreich, Schweden, etc.) etabliert sind, die dazu führen, dass Geldautomatensprengungen deutlich unattraktiver werden? (Bitte die Maßnah­men der europäischen Staaten ausführlich aufschlüsseln.)

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat in seiner „Gemeinsame(n) Erklä­rung Runder Tisch Geldautomatensprengungen vom 8. November 2022 eine Willensbekun­dung zur schnellstmöglichen Umsetzung von Maßnahmen schriftlich verfasst. Diese Erklärung wurde von hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern aus den Bereichen Innere Sic erheit, Deutsche Kreditwirtschaft und Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft unter­zeichnet. Sie beinhaltet Präventionsmaßnahmen, wie z. B. einen Nachtverschluss des Selbst­bedienungsfoyers, elektronische Überwachungen des Zugangs durch qualifizierte Einbruchmeldetechnik, den Einsatz von Nebel-, Einfärbe- oder Klebesystemen, den mechanischen Schutz an Geldautomaten sowie Videoüberwachungen.

Im Rahmen der Analyse der 182 Angriffe auf Geldautomaten in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 wurde deutlich, dass bereits eine Vielzahl an Präventionsmaßnahmen durch die Betrei­ber umgesetzt werden. So waren von den angegriffenen 182 Automaten deutlich mehr als die Hälfte videoüberwacht, jeder dritte Automat mit einer Vorrichtung zur Neutralisierung von Gas ausgestattet, etwa jeder fünfte mit einer Vernebelungsanlage geschützt und in acht Fällen ha­ben bei der Tatausführung Farbpatronen ausgelöst.

Seit Mitte Dezember 2022 kennen die Banken auf Basis der Risikoanalyse des Landeskrimi­nalamts Nordrhein-Westfalen die am stärksten gefährdeten Automaten und können noch ge­zielter präventiv agieren. Die o.a. Präventionsmaßnahmen können jedoch allein durch die je­weiligen Betreiber umgesetzt werden.

Die Landesregierung begrüßt die Empfehlungen zur schnellstmöglichen Umsetzung des o. a. Mindestschutzniveaus der „Gemeinsame(n) Erklärung des Runden Tisches Geldautomatensprengungen vollumfänglich. Sie sind bereits Bestandteil der „Handlungsempfehlungen für die Betreiber von Geldautomaten sowie die Vermieter von Stellflächen des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen.

  1. Will sich die nordrhein-westfälische Landesregierung auf Bundesebene für die Einführung und Umsetzung von Maßnahmen zur Sicherung von Geldautomaten einsetzen?

Die nordrhein-westfälische Landesregierung unterstützt – über die Ausführungen der Beant­wortung der Frage 1 hinaus – bundesweite Initiativen auf unterschiedlichen Ebenen und in verschiedenen Gremien:

Die Kommission Polizeiliche Kriminalprävention richtete bereits Ende 2017 zur erneuten Be­fassung mit dem Thema Geldautomatensprengungen die Bund-Länder-Projektgruppe „Geldautomatensprengungen unter Federführung des Bundeskriminalamtes mit den Mitgliedern Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Baden-Württemberg und der Zentralen Geschäftsstelle ein. Diese Projektgruppe erarbeitete zunächst einen umfassenden Bericht zur Prüfung der Notwendigkeit sowie gegebenenfalls der Umsetzbarkeit verbindlicher gesetzlicher Regelungen für die Sicherung von Geldautomaten auf Basis der Entwicklung der Fallzahlen von Geldautomatensprengungen sowie dem Stand der Umsetzung der empfohle­nen Maßnahmen.

Die Ständige Konferenz der Innenminister und -Senatoren der Länder (IMK) nahm den Bericht des BMI zum Thema „Konzeption Geldautomatensprengungen über die Möglichkeiten der rechtlichen Verpflichtung von Geldautomatenbetreibern und -herstellern zum Ergreifen von Maßnahmen zur Sicherung von Geldautomaten anlässlich der Herbstkonferenz 2022 zur Kenntnis. Sie hat festgestellt, dass stärkere Vorkehrungen von Geldautomatenbetreibern und -herstellern auch in Deutschland zwingend notwendig sind. Soweit sich abzeichnet, dass die o.a. freiwillige Selbstverpflichtung nicht erfolgreich umgesetzt wird, bittet die IMK das BMI um zügige Erstellung einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung.

Der Arbeitskreis II „Innere Sicherheit“ (AK II) wird in seiner Frühjahrssitzung 2023, auf Basis der Bewertungen und Empfehlungen seiner Fachgremien, der IMK Vorschläge zur Prüfung der Notwendigkeit sowie gegebenenfalls der Umsetzbarkeit verbindlicher gesetzlicher Rege­lungen für die Sicherung von Geldautomaten unterbreiten.

  1. Wenn nein, warum nicht?

Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Markus Wagner