Große Messer-Razzia in NRW – Wie sieht das Ergebnis aus? – Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 20.03.2024

Kleine Anfrage 3545

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Große Messer-Razzia in NRW Wie sieht das Ergebnis aus? Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 23. August 2023, Drucksache 18/5522, auf meine Kleine Anfrage vom 19. Juli 2023, Drucksache 18/5062, wurde meine Frage 2

„Wie viele (illegale) Schusswaffen wurden bei den durchgeführten Kontrollen gefunden? (Bitte nach Ort und Schusswaffenmodell aufschlüsseln.)“1

folgendermaßen beantwortet:

„Bei den am Aktionstag durchgeführten Kontrollen konnte eine Schusswaffe aufgefunden werden.“2

Ich frage daher erneut die Landesregierung:

  1. Was für eine Art von Schusswaffe wurde bei den durchgeführten Kontrollen gefunden?
  2. In welchem Umfang ist die Person, der man die aufgefundene Pistole zuschreiben konnte, bereits polizeibekannt?
  3. Über welche Staatsbürgerschaften verfügt die Person, der man die aufgefundene Pistole zuschreiben konnte? (Bitte Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
  4. Welches Alter hat die Person, der man die aufgefundene Pistole zuschreiben konnte?

Markus Wagner

 

MMD18-8553

 

1 Antwort der Landesregierung vom 23. August 2023, Drs. 18/5522, S. 2.

2 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3545 mit Schreiben vom 17. April 2024 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Was für eine Art von Schusswaffe wurde bei den durchgeführten Kontrollen ge­funden?

Bei der aufgefundenen Schusswaffe handelt es sich um eine erlaubnisfreie Softair-Pistole, die ihren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule erteilt. Aufgrund der äußeren Erscheinung der Waffe dürfte dennoch ein Verstoß gem. § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG (Führen einer Anscheinswaffe) vorliegen. Das Verfahren wird zuständigkeitshalber durch die Kreispolizeibehörde Mettmann bearbeitet.

  1. In welchem Umfang ist die Person, der man die aufgefundene Pistole zuschreiben konnte, bereits polizeibekannt?

Zu der Person liegen keine darüberhinausgehenden polizeilichen Erkenntnisse vor.

  1. Über welche Staatsbürgerschaften verfügt die Person, der man die aufgefundene Pistole zuschreiben konnte? (Bitte Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen)

Die Person ist im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.

  1. Welches Alter hat die Person, der man die aufgefundene Pistole zuschreiben konnte?

Die Person war zum Tatzeitpunkt 16 Jahre alt.

 

MMD18-8946

Beteiligte:
Markus Wagner