Kleine Anfrage 846
des Abgeordneten Nic Peter Vogel AfD
Es gibt in Nordrhein-Westfalen, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union immer mehr Großraum- und Schwertransporte, welche nur mit Sondergenehmigung fahren. Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO), § 29 „Übermäßige Straßenbenutzung“, zu Absatz 3 „Großraum- und Schwerverkehr“, können Einzel- oder Dauererlaubnisse erteilt werden (siehe: Rn. 95 ff.; Rn. = Randnummer; Anm. d. Verf.)
Unter (Rn. 98 aa) „Streckenbezogene Dauererlaubnis“ ist die Gesamtmasse von 60 t und die Achslast von 12 t genannt.
Unter (Rn. 99 bb) „Flächendeckende Dauererlaubnis“ steht u.a.: „[…] für bestimmte qualifizierte Straßen können die obersten Länderbehörden Sonderregelungen treffen“.
Nach Nummer V.4.f (Rn. 109 ff.), „anhörfreier Bereich“, kann eine flächendeckende Dauererlaubnis erteilt werden, wenn die folgenden Maße und Gewichte eingehalten werden:
– 4 m Höhe
– 3 m Breite
– 20 m Länge für Sattelkraftfahrzeuge und bis 23 m Länge für Züge
– 41,8 t Gesamtgewicht
Auf den Webseiten verschiedener Schwertransportunternehmen wird für die flächendeckende Dauererlaubnis mit bis zu 60 t für das Bundesland Hessen und 41,8 t für den Rest der Bundesrepublik geworben.
In Anbetracht des Straßenzustands in NRW ist gerade die Achslast von bis zu 12 t kritisch zu sehen. Die Straßenschädigung steigt nach diversen Publikationen 1, 2 je nach Straßenausbaustandard in der zweiten bis vierten Potenz mit der Zunahme der Achslast. Auch steigt die Straßenschädigung bei Einzelbereifung um ca. das 1,5-fache gegenüber der Verwendung von Zwillingsbereifung.
Gerade die maroden Stahlbrückenkonstruktionen an der A1 und A40 leiden maßgeblich durch die heute üblichen hohen Achslasten, da mit jeder Überrollung übermäßige Belastungen in die Stahlkonstruktion eingebracht werden und dadurch die Rissbildung erfolgt.
Unabhängig vom Thema „Schwertransport“ ist hier die Richtlinie 96/53/EG des Rates vom 25. Juli 1996 massiv zu kritisieren. Ein gut konstruierter LKW mit 60 t auf 7 Achsen verursacht nicht mehr Straßenschädigung als ein üblich gebauter 40 t LKW auf 5 Achsen. Oder anders gesagt: Ein 40-Tonnen-LKW könnte durch einfache konstruktive Maßnahmen 20% weniger Straßenschäden verursachen.2
Ein straßenschonender 60-Tonnen-Schwertransporter wäre dann ein Schwertransporter auf Samtpfoten. Sie sind nicht straßenschädigender als übliche LKW, würden der Branche und dem Baulastträger aber entgegenkommen.
1 https://www.bundestag.de/blob/365220/7b46f60c135aeefbe9da463669cb00bc/034sitzungstellungnahmepro-mobilitaet-data.pdf
² http://cordis.europa.eu/cost-transport/src/cost-334.htm
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie handhabt die Landesregierung die flächendeckende Dauererlaubnis für Großraum-und Schwertransporter bezüglich Gesamtgewichte, Achslasten und Fahrzeuglängen?
- Welche Möglichkeit sieht die Landesregierung, für qualifizierte Straßen in NRW Sonderregelungen zuzulassen und anhörungsfreie Dauererlaubnis für Großraum- und Schwertransporter mit bis zu 60 t Gesamtgewicht bei straßenschonender Bauweise zu genehmigen?
Nic Peter Vogel