Kleine Anfrage 2567
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Gütersloh: SEK überwältigt Asylbewerber in Unterkunft
In einer städtischen Flüchtlingsunterkunft in Gütersloh kam es am Montag, den 4. September 2023, zu einem SEK-Einsatz, weil sich ein 41-jähriger Nigerianer in einer „psychischen Ausnahmesituation“ befunden haben soll.1 Bewohner der Unterkunft meldeten gegen 09:30 Uhr, dass der Mann allein mit einem Messer in seinem Zimmer randaliere. Die angeforderte Polizei sperrte die Kolpingstraße, in der die Flüchtlingsunterkunft liegt, für Stunden ab und wartete auf das SEK sowie auf eine Verhandlungsgruppe. Gegen 14:00 Uhr griff das SEK zu und nahm den 43-Jährigen in Gewahrsam, der anschließend in ein Krankenhaus gebracht wurde.2
Nachdem gegen 14:35 Uhr die letzten Einsatzkräfte abgezogen waren, wurde die Straße wieder freigegeben. Nach Informationen der Polizei zog sich der Einsatz deswegen so lange hin, weil die SEK-Beamten erst nach und nach am Einsatzort eintrafen. Der 41-jährige Nigerianer lebe bereits seit mehreren Jahren in Deutschland, obwohl sein Status „abgelehnter Asylbewerber in Duldung“ lautet. Die Unterkunft ist ein von der Stadt angemietetes Gebäude mit insgesamt 27 Plätzen, die derzeit ausschließlich mit 17 Flüchtlingen belegt sind.3
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)
- Seit wann befindet sich der nigerianische Tatverdächtige in Deutschland?
- Warum befindet sich der nigerianische Tatverdächtige überhaupt noch in Deutschland? (Bitte einzeln aufzählen, wann wie oft aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet wurden und woran diese scheiterten.)
- Zu wie vielen Polizeieinsätzen kam es in der städtischen Flüchtlingsunterkunft in Gütersloh seit ihrer Eröffnung bis heute? (Bitte nach Jahr und Delikt aufschlüsseln.)
- Zu wie vielen Einsätzen in respektive an Flüchtlingsunterkünften in Nordrhein-Westfalen ist es seit 2015 bis heute gekommen, an denen das SEK beteiligt war? (Bitte nach Jahr, Ort und Grund des Einsatzes auflisten.)
Markus Wagner
2 Ebenda.
3 Ebenda.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2567 mit Schreiben vom 19. Oktober 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration und dem Minister der Justiz beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)
Die Leitende Oberstaatsanwältin in Bielefeld hat dem Ministerium der Justiz unter dem
25.09.2023 berichtet, gegen den Beschuldigten werde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte gemäß § 114 StGB und versuchter gefährlicher Körperverletzung gemäß §§ 224, 22, 23 StGB geführt.
Nach dem Inhalt der Strafanzeige der Kreispolizeibehörde Gütersloh habe der Beschuldigte hinter der verschlossenen Wohnungstür randaliert und auf mehrmalige Ansprache durch die eingesetzten Beamten verbal aggressiv reagiert sowie mit diversen Gegenständen gegen die Innenseite der Wohnungstür geschlagen. Als die Beamten die Wohnungstür mittels eines Schlüssels einen Spalt hätten öffnen können, habe der Beschuldigte mit einem Messer mit einer Klingenlänge von ca. 20 cm in Richtung der Beamten gestochen, woraufhin diese die Türe aus Gründen der Eigensicherung zugezogen und verschlossen hätten. Die Beamten seien nicht verletzt worden. Hinzugezogenen Spezialeinheiten der Polizei sei es schließlich gelungen, den Beschuldigten mittels Distanzelektroimpulsgerät handlungsunfähig zu machen, zu fixieren und zu fesseln.
Die Leitende Oberstaatsanwältin hat ferner berichtet, in der Wohnung des Beschuldigten seien drei Küchenmesser mit Klingenlängen von 20 – 30 cm sichergestellt worden. Das Ergebnis einer zum Zwecke der Überprüfung der Schuldfähigkeit des Beschuldigten veranlasste Blutprobenuntersuchung liege noch nicht vor. Auch im Übrigen seien die Ermittlungen gegen den nicht vorbestraften nigerianischen Beschuldigten nicht abgeschlossen.
- Seit wann befindet sich der nigerianische Tatverdächtige in Deutschland? Der nigerianische Staatsangehörige reiste 2015 in das Bundesgebiet ein.
- Warum befindet sich der nigerianische Tatverdächtige überhaupt noch in Deutschland? (Bitte einzeln aufzählen, wann wie oft aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet wurden und woran diese scheiterten.)
Die Voraussetzungen für die Einleitung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen liegen nicht vor.
- Zu wie vielen Polizeieinsätzen kam es in der städtischen Flüchtlingsunterkunft in Gütersloh seit ihrer Eröffnung bis heute? (Bitte nach Jahr und Delikt aufschlüsseln.)
Zur Beantwortung der Frage wurde eine Einsatzauswertung im Einsatzbearbeitungssystem „eCebius“ durchgeführt. Die automatisierte Auswertung unterscheidet nicht zwischen Einsätzen, welche in der Unterkunft bzw. in deren unmittelbaren Nahbereich stattgefunden haben. Seit ihrer Eröffnung im Februar 2015 wurden in der Unterkunft oder in deren unmittelbarem Nahbereich 40 polizeiliche Einsätze verzeichnet. Diese Gesamtzahl setzt sich aus Einsatzanlässen wie Fundsachen, Diebstahl aus Fahrzeugen oder hilflosen Personen zusammen. Ob diese Einsätze jeweils in der Unterkunft erfolgten oder ein Bezug zur Unterkunft bzw. zu den dortigen Bewohnern bestand, kann anhand der vorliegenden Daten nicht recherchiert werden.
- Zu wie vielen Einsätzen in respektive an Flüchtlingsunterkünften in Nordrhein-Westfalen ist es seit 2015 bis heute gekommen, an denen das SEK beteiligt war? (Bitte nach Jahr, Ort und Grund des Einsatzes auflisten.)
Die erfragten Daten werden bei der Polizei Nordrhein-Westfalen nicht zentral erhoben. Eine manuelle Auswertung in den Kreispolizeibehörden könnte ausschließlich im Rahmen einer händischen Auswertung von Einzelvorgängen nach vorgegebenen Parametern erfolgen und ist in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.