Kleine Anfrage 7055 vom 29. Januar 2026
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Drucksache 18/17590
Gummersbach: AfD-Parteibüro erheblich beschädigt
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
In Gummersbach ist es zu einem mutmaßlich politisch motivierten Angriff auf ein Parteibüro der AfD gekommen, bei dem bislang unbekannte Täter erheblichen Sachschaden verursacht haben. Nach Angaben der Polizei ereignete sich die Tat in der Nacht zu Donnerstag, den 22. Januar 2026. Demnach sollen die Täter zunächst mit einem Stein mehrere Fensterscheiben des Gebäudes eingeschlagen haben. Im Anschluss wurden offenbar rosa Farbbeutel gegen das Gebäude geworfen, durch die zusätzliche Beschädigungen und Verschmutzungen entstanden sind. Zeugen gaben gegenüber der Polizei an beobachtet zu haben, wie mehrere Personen nach der Tat vom Tatort flüchteten. Eine nähere Beschreibung der mutmaßlichen Täter oder ihrer Fluchtrichtung wurde bislang nicht öffentlich gemacht. Die durch den Angriff zerstörten Fensterscheiben des Parteibüros wurden vorläufig mit Holzbrettern gesichert, um das Gebäude notdürftig zu verschließen und weiteren Schaden zu verhindern. Zur Höhe des entstandenen Sachschadens liegen derzeit noch keine belastbaren Angaben vor. Aufgrund des Umstands, dass es sich bei dem Ziel des Angriffs um ein Parteibüro handelt, gehen die Ermittlungsbehörden von einer möglichen politischen Motivation aus. Aus diesem Grund hat der Staatsschutz die Ermittlungen übernommen.1
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 7055 mit Schreiben vom 26. Februar 2026 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat mir unter dem 06.02.2026 im Wesentlichen berichtet, bei seiner Behörde werde wegen des in der Kleinen Anfrage thematisierten Vorfalls ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Sachbeschädigung gemäß § 303 Abs. 1 StGB geführt. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen hätten am 22.01.2026 gegen 02.12 Uhr fünf dunkel gekleidete und teilweise vermummte Personen diverse Gegenstände gegen die Fensterfront des Parteibüros der AfD in Gummersbach geworfen, wodurch drei Scheiben beschädigt und sowohl die Fassade als auch der Innenbereich des Parteibüros mit Farbe verschmutzt worden seien. Die Ermittlungen dauerten an.
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen jeweils bekannt?
Tatverdächtige konnten bislang nicht ermittelt werden.
- Über welche (Mehrfach-)Staatsangehörigkeiten verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
Auf die Antwort auf die Frage 2 wird Bezug genommen.
- Welchem politisch motivierten Spektrum (PMK-links, rechts, Ausländische Ideologie, Religiöse Ideologie oder sonstige Zuordnung) wird dieser Anschlag zugeordnet?
Vor dem Hintergrund der laufenden Ermittlungen ist eine abschließende Zuordnung zu einem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität derzeit nicht möglich.
1 Vgl. https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/vandalismus-afd-buero-gummersbach-100.html. Datum des Originals: 26.02.2026/Ausgegeben: 05.03.2026