Kleine Anfrage 5036
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Haan: 13-Jähriger schlägt 17-Jährigen mit Flasche fast tot
Am Mittwoch, den 15. Januar 2025, war ein 17-Jähriger mit einem 18 Jahre alten Freund gegen 13:30 Uhr in einem Park an der S-Bahnstation Haan-Gruiten unterwegs, als sie auf einen 13 Jahre alten polizeibekannten Syrer trafen. Im Zuge eines sich entwickelnden Streits sollen die beiden Freunde dann von dem Syrer mit einer zerbrochenen Glasflasche angegriffen und schwer verletzt worden sein. Der 18-Jährige wurde dabei offenbar mit der abgebrochenen Flasche gestochen, dem 17-Jährigen soll der Angreifer das Glas gegen den Kopf geworfen haben. Die Freunde schleppten sich blutend in einen Supermarkt, wo ein Mitarbeiter den Notruf wählte. Die alarmierten Polizeibeamte leisteten vor Ort Erste Hilfe und ein Rettungswagen brachte die Schwerverletzten in ein Krankenhaus. Wie die Polizei mitteilte, konnte zunächst nicht ausgeschlossen werden, dass die Verletzungen des 17-Jährigen lebensgefährlich waren, und nur durch eine Notoperation konnten die Ärzte den Zustand des Jugendlichen stabilisieren.1
Den syrischen Tatverdächtigen hatten Polizeibeamte schnell ausfindig gemacht und er wurde noch am Nachmittag des Tattages in einer Unterkunft festgenommen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen versuchten Totschlags. Nach ersten Ermittlungen war das Motiv für die Auseinandersetzung eine Banalität: Der Weg war von einem Müllbehälter versperrt, sodass sich der 17-Jährige und der Syrer an der Engstelle berührten. Die zuständige Staatsanwältin sprach den ersten Aussagen zufolge von einem Schubser. Eine Mordkommission versucht nun den genauen Ablauf des Verbrechens zu ermitteln. Dabei stehe schon jetzt fest, dass der Fall am Ende zu den Akten gelegt wird. Die Staatsanwältin weiter:
„Weil der Verdächtige aufgrund seines Alters nicht strafmündig ist, wird das Verfahren eingestellt. Über weitere Maßnahmen muss dann das Jugendamt entscheiden.“2
Kurz nach seiner Vernehmung wurde der 13-Jährige entlassen, seine Mutter holte ihn ab.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
- Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
- Auf welchem Wege wurde bei der Einreise eine Altersfeststellung vorgenommen?
- Wird respektive wurde der Tatverdächtige bereits als Intensivtäter geführt?
Markus Wagner
2 Ebenda.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5036 mit Schreiben vom 6. März 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration und dem Minister der Justiz beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
Einem Bericht des Leitenden Oberstaatsanwalts in Wuppertal vom 31.01.2025 zufolge wird aufgrund des angesprochenen Sachverhalts gegen einen 14-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt und Untersuchungshaft vollstreckt. Nach der Berichtslage hat der Beschuldigte mit einer zerbrochenen Glasflasche einem 18-Jährigen eine Schnittwunde am Oberarm und einem 17-Jährigen eine Verletzung am Ohr zugefügt.
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachtsmomenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von kriminalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Der Beschuldigte ist in der Vergangenheit wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten:
- in 17 Fällen wegen gefährlicher Körperverletzung
- in einem Fall wegen einer Straftat nach der Abgabenordnung – Steuerhinterziehung
- in zwei Fällen wegen des Tabakerzeugnisgesetzes
- in einem Fall wegen Nötigung
- in elf Fällen wegen Raubs
- in vier Fällen wegen Diebstahls
- in zwei Fällen wegen Sachbeschädigung
- in drei Fällen wegen räuberischen Diebstahls
- in neun Fällen wegen vorsätzlicher einfacher Körperverletzung
- in einem Fall wegen Hausfriedensbruchs
- in einem Fall wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen
- in einem Fall wegen Bedrohung
- in einem Fall wegen Räuberischer Erpressung.
- Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
Der Beschuldigte ist syrischer Staatsangehöriger.
- Auf welchem Wege wurde bei der Einreise eine Altersfeststellung vorgenommen?Der Beschuldigte ist im Familienverbund eingereist. Insofern bestand bei der Einreise kein Anlass für eine behördliche Altersfeststellung gemäß § 42f in Verbindung mit § 42a SGB VIII.
- Wird respektive wurde der Tatverdächtige bereits als Intensivtäter geführt?
Der Beschuldigte wurde am 15.02.2024 in die nordrhein-westfälische Initiative „Kurve kriegen“ aufgenommen, da dieser ausweislich der der Kreispolizeibehörde Mettmann vorliegenden Personaldaten zu diesem Zeitpunkt zwölf Jahre alt war. Am 23.01.2025 setzte das Ausländeramt des Kreises Mettmann die Kreispolizeibehörde Mettmann über eine Änderung der Personaldaten des Beschuldigten in Kenntnis. Mit der Änderung ging auch eine Anpassung des Geburtsdatums des Beschuldigten einher, ausweislich derer dessen Alter auf nunmehr 14 Jahre korrigiert wurde. Am 24.01.2025 – und somit unmittelbar nach Korrektur des Alters des Beschuldigten – wurde dieser in das örtliche Mehrfach- und Intensivtäterprogramm überführt.