Haarbachtalbrücke A5 44 – Wie wird der übrige städtische Verkehr beeinträchtigt?

Kleine Anfrage
vom 29.06.2023

Kleine Anfrage 1899

des Abgeordneten Klaus Esser AfD

Haarbachtalbrücke A5 44 Wie wird der übrige städtische Verkehr beeinträchtigt?

Die Arbeiten an der Haarbachtalbrücke an der A 544 werden den Verkehr in der umgebenden Region stark beeinflussen. Wie der Webpräsenz der Stadt Aachen zu entnehmen ist, „können aber heute noch keine rundherum fertigen Lösungen“ präsentiert werden.1

Die Stadt Aachen geht aktuell von folgenden Umleitungen aus: Der Verkehr von rund 50.000 Fahrzeugen der A 544 soll auf die Autobahnen A 4 und A 44 umgeleitet werden. Um auf die

A 4 zu gelangen, würde der Verkehr über die Landesstraße 260 und die Bundesstraße 57 geleitet. Zu den Anschlussstellen auf die A 44 gelangen Pendler über zwei kommunale Straßen.

Dem Parlament liegen jedoch bislang keine Informationen über die Zustandserhebungen der Landes- und Bundesstraßen aus dem Jahr 2019 vor.

Daher frage ich die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Zustand der oben genannten Ausweichstrecken zwischen Innenstadt Aachen und geplante Anschlussstellen der Landesstraße 260, der Bundesstraße 57 und der kommunalen Straßen Trierer Straße und Monschauer Straße?
  2. Liegen der Landesregierung die Ergebnisse der Verkehrszählung, „die im Auftrag der Autobahn GmbH bis Ostern durchgeführt“2 wurden, vor?
  3. Sind weitere Ausweichrouten als die bisher von der Stadt Aachen genannten Hauptstraßen geplant?
  4. Sind auf den oben genannten Ausweichstrecken Baumaßnahmen geplant?
  5. Werden auf den oben genannten Ausweichstrecken Baumaßnehmen zurückgestellt?

Klaus Esser

Anfrage als PDF

1 Vgl. https:// aachen .de/DE/stadt_buerger/verkehr_strasse/strassenplanung_bau/A544/, abgerufen am 25.04.2023 um 9.31 Uhr.

2 https:// aachen .de/DE/stadt_buerger/verkehr_strasse/strassenplanung_bau/A544/


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1899 mit Schrei­ben vom 20. Juli 2023 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Seit dem 01. Januar 2021 obliegt die Zuständigkeit für Planung, Bau, Betrieb, Erhalt, Finan­zierung und vermögensmäßige Verwaltung der Bundesautobahnen nicht mehr dem Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Auftragsverwaltung, sondern ist auf den Bund überge­gangen. Die vorgenannten Aufgaben werden seitdem durch die Autobahn GmbH des Bundes und das Fernstraßen-Bundesamt wahrgenommen.

Die Landesregierung hat die Kleine Anfrage 1899 daher an das Bundesministerium für Digita­les und Verkehr (BMDV) weitergeleitet und um eine Stellungnahme zu der Kleinen Anfrage gebeten.

  1. Wie ist der aktuelle Zustand der oben genannten Ausweichstrecken zwischen In­nenstadt Aachen und geplante Anschlussstellen der Landesstraße 260, der Bun­desstraße 57 und der kommunalen Straßen Trierer Straße und Monschauer Straße?

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) berichtet hierzu wie folgt:

„Um den aktuellen verkehrlichen Zustand an den Umleitungsstrecken zu erfassen, wurden im März dieses Jahres Verkehrszählungen durchgeführt. Diese wurden im Verkehrsmodell und der darauf aufbauenden Verkehrsuntersuchung berücksichtigt. Im Ergebnis sind trotz der ho­hen aktuellen Belastungen auf den Umleitungsstrecken noch entsprechende Reserven für wei­tere Umleitungsverkehre vorhanden. Eine Verbesserung der Verkehrsqualität auf den Umleitungsstrecken soll während der Sperrung der Haarbachtalbrücke durch die im Folgenden ge­nannten Maßnahmen erzielt werden:

  • Maßnahmen auf der Autobahn und deren Anschlussstellen (z.B. Seitenstreifenfreigabe auf der A 4 oder Verlängerung des Verzögerungsstreifens an der A 44 An­schlussstelle Aachen-Brand),
  • Verbesserung des Verkehrsflusses auf den Umleitungsstrecken durch Anpassungen der Signalpläne an den Knotenpunkten und kleinere bauliche Maßnahmen, durch den Einsatz von dynamischen Anzeigen an Anschlussstellen soll zudem erreicht werden, dass sich der Verkehr entsprechend der aktuellen Verkehrssituation auf das nachgeordnete Netz verteilt.
  • Um auch nach der Vollsperrung auf mögliche Engpässe reagieren zu können, wird ein Monitoring während der Bauzeit installiert.“
  1. Liegen der Landesregierung die Ergebnisse der Verkehrszählung, „die im Auftrag der Autobahn GmbH bis Ostern durchgeführt“ wurden vor?

Die Ergebnisse der Verkehrszählung waren u. a. Gegenstand einer Arbeitsgruppensitzung und liegen dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen entsprechend vor.

  1. Sind weitere Ausweichrouten als die bisher von der Stadt Aachen genannten Hauptstraße geplant?

Das BMDV berichtet mir hierzu wie folgt: „Seitens der Autobahn GmbH des Bundes werden derzeit keine weiteren Ausweichrouten geplant.“

Die Stadt Aachen berichtet, dass im Rahmen der vorbereitenden Arbeiten ein enger Austausch mit allen Straßenbaulastträgern, hier die Autobahn GmbH des Bundes, Landesbetrieb Stra­ßenbau Nordrhein-Westfalen, Stadt Aachen und StädteRegion Aachen sowie den umliegen­den Kommunen, erfolgt. Es wurde durch die Verursacherin der zu erwartenden Vollsperrung der A544, die Autobahn GmbH des Bundes, in enger Abstimmung mit der Stadt Aachen ein Verkehrsmodell über ein Verkehrsingenieurbüro erstellt. Innerhalb dieses Modells wurden die zu erwartenden neuen Verkehrsströme innerhalb der Stadt Aachen und auch im weiträumigen Umfeld prognostiziert und neuralgische Knotenpunkte identifiziert. Anhand dieser Daten zu den Knotenpunkten wurden bereits weitere Maßnahmen (Anpassungen an Signalzeitenplänen und/oder Markierungen, etc.) und Strecken definiert. Zum Teil sind diese Maßnahmen auch bereits abgestimmt oder umgesetzt. Die Hauptlast der zu verteilenden Verkehre wird zunächst die B57 (Krefelder Straße) aufnehmen, da es zwischen dem Autobahnkreuz Aachen und der Anschlussstelle Aachen Zentrum zu einer Freigabe des Seitenstreifens kommen wird. Dies hat zur Folge, dass somit drei Fahrstreifen in beiden Beziehungen bereitgestellt werden. Die weiteren Verkehre werden über die Anschlussstellen Aachen Laurensberg über die Roermonder Straße, Anschlussstelle Brand über die Trierer Straße sowie die Anschlussstelle Lichten-busch über die Monschauer Straße zum Alleenring geleitet und dort in das weitere Straßen­netz verteilt. Ebenso ist geplant von der Anschlussstelle Würselen den Verkehr über Verlautenheide bzw. Haaren unter Nutzung einer so genannten Pförtnerampel in das städtische Netz gesteuert einzuspeisen.

  1. Sind auf den oben genannten Ausweichstrecken Baumaßnahmen geplant?
  2. Werden auf den oben genannten Ausweichstrecken Baumaßnahmen zurückge­stellt?

Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Grundsätzlich werden sämtliche Maßnahmen im nachgeordneten Netz im Rahmen des Baustellenmanagement unter Berücksichtigung der Vollsperrung der A544 betrachtet und de­ren Durchführung hinsichtlich der neuen Verkehrsströme geprüft.

In den gemeinsamen Verwaltungsrunden wurde abgestimmt, dass während der geplanten Vollsperrung der Haarbachtalbrücke auf den vorgesehenen Umleitungsrouten – so weit mög­lich – keine Maßnahmen durchgeführt werden. Notfallmaßnahmen oder Maßnahmen aus an­deren zwingenden Gründen sind davon ausgenommen.

Für die Abschnitte der Umleitungsstrecke in der Baulast des Landes sind für den Zeitraum der geplanten Vollsperrung der A544 keine Baumaßnahmen vorgesehen. Eine Rückstellung ist daher nicht erforderlich.

Auch seitens der Stadt Aachen sind derzeit keine Großmaßnahmen, die einen erheblichen Einfluss auf die Verkehrsführung haben, geplant.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Klaus Esser