Kleine Anfrage 6220der Abgeordneten Andreas Keith und Markus Wagner vom 09.12.2021
Hackerangriff auf die Systeme der Stadt Witten: Sachstand der Ermittlungen und Rolle der Piratenpartei
Ein Cyberangriff auf die Stadt Witten am 17. Oktober 2021 hat für einen Ausfall der digitalen Systeme gesorgt. Zugleich ist es den Kriminellen gelungen, Daten von Bürgern zu stehlen, die inzwischen teilweise im Darknet publiziert worden sind.
Offenbar konnten die Cyberkriminellen über ein Konto der städtischen Piratenpartei in das System eindringen.1
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bezüglich des Cyberangriffs auf die Stadt Witten?
- Ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft gegenwärtig auch gegen Politiker bzw. Angestellte der Piratenpartei Ennepe-Ruhr?
- Welche Erkenntnisse haben die Sicherheitsbehörden über Verbindungen der Piratenpartei Deutschland zu Einzelpersonen bzw. Personenzusammenschlüssen der nationalen und internationalen Hackerszene?
- Welche Erkenntnisse haben die Sicherheitsbehörden über Verbindungen der Piratenpartei Deutschland zu Einzelpersonen bzw. Personenzusammenschlüssen, die im Phänomenbereich der Computerkriminalität agieren?
- Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die betroffenen Wittener Bürger, deren Daten im Darknet publiziert worden sind, zu schützen?
Andreas Keith
Markus Wagner
1 Vgl. Westdeutscher Rundfunk (2021): Nach Hackerangriff: Stadt Witten wurden doch Daten gestohlen; online im Internet: https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/stadt-witten-hacker-haben-daten-geklaut-100.html; Westdeutscher Rundfunk (2021): Neue Spur nach Hackerangriff in Witten; online im Internet: https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/neue-spur-nach-hackerangriff-in-witten-100.html.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 6220 mit Schreiben vom 7. Januar 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung sowie dem Minister der Justiz beantwortet.
1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bezüglich des Cyberangriffs auf die Stadt Witten?
2. Ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft gegenwärtig auch gegen Politiker bzw. Angestellte der Piratenpartei Ennepe-Ruhr?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat dem Ministerium der Justiz unter dem 14.12.2021 wie folgt berichtet:
„Die gegen unbekannte Tatverdächtige gerichteten Ermittlungen dauern an.“
3. Welche Erkenntnisse haben die Sicherheitsbehörden über Verbindungen der Piratenpartei Deutschland zu Einzelpersonen bzw. Personenzusammenschlüssen der nationalen und internationalen Hackerszene?
4. Welche Erkenntnisse haben die Sicherheitsbehörden über Verbindungen der Piratenpartei Deutschland zu Einzelpersonen bzw. Personenzusammenschlüssen, die im Phänomenbereich der Computerkriminalität agieren?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Ergänzend weise ich darauf hin, dass es aufgrund der Erfassungsmodalitäten auf Grundlage der Richtlinien des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes – Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) nicht möglich ist, die Parteizugehörigkeit einer Person konkreten Fällen zuzuordnen.
5. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die betroffenen Wittener Bürger, deren Daten im Darknet publiziert worden sind, zu schützen?
Die Information der betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie die Bewertung der Kritikalität veröffentlichter Daten ist originäre Aufgabe der Stadt Witten. Folglich informiert diese Betroffene in eigener Zuständigkeit und stimmt sich bezüglich der Öffentlichkeitsarbeit mit der sachleitenden Staatsanwaltschaft sowie der Kreispolizeibehörde Bochum ab.
Darüber hinaus steht die Kreispolizeibehörde Bochum hinsichtlich etwaiger Gefahrenüberhänge im Kontext der Veröffentlichung sensibler Daten im Austausch mit der Stadt Witten. Sofern zur Abwehr von Gefahren Maßnahmen in polizeilicher Zuständigkeit erforderlich werden sollten, wird die Kreispolizeibehörde Bochum diese im konkreten Einzelfall veranlassen.