Hackerangriffe auf die kritische Infrastruktur – Wie schützt uns die Landesregierung?

Kleine Anfrage
vom 30.11.2023

Kleine Anfrage 2985

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Hackerangriffe auf die kritische Infrastruktur Wie schützt uns die Landesregierung?

Mit Antwort der Landesregierung vom 20. Oktober 2023, Drucksache 18/1779 auf meine Fragen zum Haushaltsplan 2024 vom 25. September 2023 wurde meine Frage

„Welche Programme der Landesregierung stärken die kritischen Infrastrukturen im Speziellen vor Hackerangriffen? (Bitte nach kritischen Infrastrukturen aufschlüsseln.)“1

wie folgt beantwortet:

„Da sich die Frage 5.2. nicht auf den Haushalt des Einzelplans 03 bezieht, kann hierzu keine Aussage getroffen werden.“2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Welche Programme der Landesregierung stärken die kritischen Infrastrukturen im Speziellen vor Hackerangriffen? (Bitte nach kritischen Infrastrukturen aufschlüsseln.)

Markus Wagner

 

MMD18-7151

 

1 Vorlage 18/1779 vom 20.10.2023, S. 20.

2 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2985 mit Schreiben vom 10. Januar 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen üb­rigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.

Welche Programme der Landesregierung stärken die kritischen Infrastrukturen im Spe­ziellen vor Hackerangriffen? (Bitte nach kritischen Infrastrukturen aufschlüsseln.)

Im Ministerium des Innern sind die Koordinierungsstellen für Cybersicherheit NRW und die Koordinierungsstelle für Kritische Infrastruktur (KoSt KRITIS) etabliert. Beide Koordinierungs­stellen nehmen eng verzahnt ihre jeweiligen Aufgaben wahr und stehen in stetigem fachlichen Austausch zum Bund, den anderen Ländern und zu den Ressorts der Landesregierung, wel­che Zuständigkeiten für einzelne Kritische Infrastrukturen im Lande haben.

Für den direkten Austausch untereinander und zwischen KRITIS-Betreibern und der Landes­verwaltung bietet die KoSt KRITIS zusammen mit der Koordinierungsstelle für Cybersicherheit NRW, dem Wirtschaftsschutz des Verfassungsschutzes NRW und weiteren Stellen Veranstal­tungsformate an. Eine Fokussierung ausschließlich auf die Betreiber kritischer Infrastrukturen im Sinne der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KritisV) erfolgt dabei nicht.

Als Programme im Sinne der Anfrage werden alle Maßnahmen der Landesregierung verstan­den, die es zum Ziel haben, die Resilienz der von der BSI-KritisV erfassten kritischen Infra­strukturen in Bezug auf widerrechtliche Angriffe und Einwirkungen aus dem Cyberraum zu erhöhen. Sektoren nach der BSI-KritisV sind: Energie (§ 2 BSI-KritisV), Wasser (§ 3 BSI-Kri-tisV), Ernährung (§ 4 BSI-KritisV), Informationstechnik und Telekommunikation (§ 5 BSI-Kri-tisV), Gesundheit (§ 6 BSI-KritisV), Finanz- und Versicherungswesen (§ 7 BSI-KritisV), Trans­port und Verkehr (§ 8 BSI-KritisV).

Hinsichtlich der einzelnen Programme wird auf die Anlage 1 verwiesen.

 

MMD18-7696

Beteiligte:
Markus Wagner