Häusliche Gewalt in Büren – 43-Jähriger Iraner versucht seine Frau mit Hammer zu erschlagen

Kleine Anfrage
vom 22.11.2023

Kleine Anfrage 2924

der Abgeordneten Markus Wagner und Dr. Hartmut Beucker AfD

Häusliche Gewalt in Büren 43-Jähriger Iraner versucht seine Frau mit Hammer zu erschlagen

Am 2. April dieses Jahres kam es in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses in Büren zu einem schweren Gewaltverbrechen. Der 43-jährige Iraner S. soll dort versucht haben, seine 40-jährige Frau mit einem Hammer hinterhältig zu erschlagen.

Der Mann und die zweifache Mutter kamen 2015 aus dem Iran nach Deutschland und bezogen nach mehrmaligem Wechseln des Wohnorts eine Wohnung in Büren, in der auch die Eltern des Mannes wohnen. Allerdings berichtete die Frau vor Gericht, dass sich seit etwa zwei Jahren der Charakter ihres Mannes, der als Küchenhilfe in einem Fast-Food-Restaurant arbeitete, drastisch änderte.1 Wie die Frau weiter ausführte, habe der Mann Selbstgespräche geführt, Leute gesehen, die nicht anwesend sind oder Kleidung und Kinderspielzeug in den Müll geworfen. Als er daraufhin ärztliche Hilfe verweigerte, beschloss die Frau, sich von ihrem Mann zu trennen. Sie soll bereits eine neue Wohnung in der Nähe gefunden und diese renoviert haben, um dort mit ihren Kindern einzuziehen.

Am Tag des Auszugs soll ihr Ehemann dann plötzlich hinter seiner Frau an der Spüle gestanden haben und ihr unvermittelt mit dem Hammer auf den Kopf geschlagen haben. Danach sei sie blutend zusammengebrochen und habe nach Hilfe geschrien. Dies bemerkte der 14-jährige Sohn, der daraufhin zum Geschehen eilte. Der Mann sah wohl aufgrund dessen von weiteren Schlägen mit dem Hammer ab und warf ihn aus dem Fenster. Aufgrund der Schilderung der Frau, wird von einer möglichen psychischen Störung ausgegangen, was die Staatsanwaltschaft annehmen lässt, dass der Prozess auf eine verminderte Schuldfähigkeit hinausläuft.2

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)
  2. Was ist über den Aufenthaltsstatus des Tatverdächtigen bekannt?
  3. Wie viele Angeklagte wurden seit 2015 bis heute pro Jahr in NRW aus psychischen Gründen für schuldunfähig erklärt? (Bitte nach Ort, Delikt sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
  4. Wie viele Angeklagte wurden seit 2015 bis heute pro Jahr in NRW aus psychischen Gründen für vermindert schuldfähig erklärt? (Bitte nach Ort, Delikt sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)

Markus Wagner

Dr. Hartmut Beucker

 

MMD18-6876

 

1 https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/hammer-attacke-in-der-kueche-familienvater-wollte-ehefrau-erschlagen-85572124.bild.html.

2 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 2924 mit Schreiben vom 4. Januar 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Paderborn hat mir unter dem 1. Dezember 2023 im Wesentlichen berichtet, das Strafverfahren richte sich gegen einen 42 Jahre alten, nicht vorbestraften iranischen Staatsangehörigen, dem zur Last gelegt worden sei, seine Ehefrau, die in der Küche mit dem Abwasch beschäftigt gewesen sei, von hinten ohne Vorwarnung mit einem Fäustelhammer angegriffen zu haben, da er die infolge der Trennung der Eheleute beabsichtigte Mitnahme der gemeinsamen Kinder nicht akzeptiert habe.

Von weiteren Angaben zum Tathergang wird mit Blick auf das Persönlichkeitsrecht der Geschädigten und den Opferschutz abgesehen, weil wegen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung der Tat und weiterer, auch presseöffentlicher Angaben zu dem Verfahren eine Identifizierbarkeit der Geschädigten und ihrer Kinder wahrscheinlich erscheint. Dem parlamentarischen Informationsinteresse wird durch die Angaben aus dem vorgenannten Bericht des Leitenden Oberstaatsanwalts in Paderborn zum Verfahrensausgang entsprochen.

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Paderborn habe den Angeklagten in der Hauptverhandlung am 14.11.2023 wegen versuchten heimtückischen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt und Haftfortdauer angeordnet, wobei die Kammer nach dem mündlich erstatteten Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen eine verminderte Schuldfähigkeit nicht habe feststellen können. Das Urteil sei nicht rechtskräftig.

  1. Was ist über den Aufenthaltsstatus des Tatverdächtigen bekannt? Die Person verfügt über eine Aufenthaltsgestattung.
  2. Wie viele Angeklagte wurden seit 2015 bis heute pro Jahr in NRW aus psychischen Gründen für schuldunfähig erklärt? (Bitte nach Ort, Delikt sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
  3. Wie viele Angeklagte wurden seit 2015 bis heute pro Jahr in NRW aus psychischen Gründen für vermindert schuldfähig erklärt? (Bitte nach Ort, Delikt sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)

Die Fragen werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: 2

Die Gründe, aus denen die Fähigkeit einer angeklagten Person, das Unrecht der Tat einzuse­hen oder nach dieser Einsicht zu handeln, im Einzelfall ausgeschlossen oder erheblich ver­mindert waren, werden in der Strafverfolgungsstatistik nicht gesondert erfasst. Die Beantwor­tung der Fragen erforderte daher eine Auswertung aller in Betracht kommenden Einzelvor­gänge von Hand. Dies ist nicht mit vertretbarem Aufwand möglich.

 

MMD18-7616