Hagen: 14-Jährige sticht mit Messer zu – Werden Mädchen immer krimineller?

Kleine Anfrage
vom 12.07.2024

Kleine Anfrage 4118

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Hagen: 14-Jährige sticht mit Messer zu Werden Mädchen immer krimineller?

Bereits am 16. April 2024 kam es gegen 23:30 Uhr zu einem Vorfall in der Rathausstraße in Hagen. Dort ging eine 14-Jährige eine 19-Jährige körperlich an, schlug sie und stach ihr mit einem Messer ins Bein. Die Hagenerin trug Verletzungen davon und wurde ihrer Handtasche beraubt. Einige Tage später bedrohte die 14-Jährige ihr Opfer zudem mit dem Tode. Umfangreiche Ermittlungen, Zeugenvernehmungen und eine Wohnungsdurchsuchung führten unter anderem zur Auffindung von Beweismitteln, sodass die Hagener Kriminalpolizei einen Untersuchungshaftbefehl anregen konnte. Die Hagener Staatsanwaltschaft beantragte diesen bei Gericht, woraufhin die polizeibekannte 14-Jährige am Donnerstag, 3. Mai, in U-Haft genommen werden konnte.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Über welche Staatsbürgerschaften verfügt die Tatverdächtige? (Bitte Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
  3. Welche sonstigen polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtige bekannt?
  4. Wie hoch ist der Anteil der Mädchen respektive jungen Frauen an den von 2015 bis heute verübten Straftaten in Nordrhein-Westfalen?
  5. Welchen Alterskohorten (0 – 13, 14 – 17, 18 – 20 und ab 21) gehören die in Frage 4 abgefragten Mädchen respektive jungen Frauen an? (Bitte entsprechend der Klammer aufschlüsseln.)

Markus Wagner

 

MMD18-9965

 

1 Vgl. https://www.wp.de/staedte/hagen/article242244310/Hagen-Tatort-Rathausstrasse-14-Jaehrige-sticht-mit-Messer-zu.html.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4118 mit Schreiben vom 11. August 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftat­bestände aufschlüsseln.)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Hagen hat dem Ministerium der Justiz unter dem 17.07.2024 im Wesentlichen berichtet, dass die Staatsanwaltschaft im Juli 2024 wegen des der Kleinen Anfrage zugrundeliegenden Tatgeschehens Anklage zum zuständigen Amtsge­richt u. a. wegen schweren Raubes erhoben habe. Der Angeschuldigten werde u. a. vorge­worfen, der Geschädigten unter Schlägen und Tritten sowie der Verwendung eines Messers die Handtasche entrissen zu haben. Zu einem gesonderten Tatvorwurf dauerten die Ermittlun­gen an.

  1. Über welche Staatsbürgerschaften verfügt die Tatverdächtige? (Bitte Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)

Dem in der Antwort zu Frage 1 genannten Bericht zufolge ist die Angeschuldigte syrische Staatsangehörige.

  1. Welche sonstigen polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtige be­kannt?

Die Tatverdächtige ist zurückliegend wegen des Verdachts der Begehung folgender Delikte polizeilich in Erscheinung getreten:

  • Vorsätzliche einfache Körperverletzung (acht Fälle)
  • Ladendiebstahl (vier Fälle)
  • Missbrauch von Notrufen (zwei Fälle)
  • Gefährliche Körperverletzung (sechs Fälle)
  • Sachbeschädigung
  • Schwerer Raub
  • Bedrohung (vier Fälle)
  1. Wie hoch ist der Anteil der Mädchen respektive jungen Frauen an den von 2015 bis heute verübten Straftaten in Nordrhein-Westfalen?
  2. Welchen Alterskohorten (0-13, 14-17, 18-20 und ab 21) gehören die in Frage 4 ab­gefragten Mädchen respektive jungen Frauen an? (Bitte entsprechend der Klam­mer aufschlüsseln.)

Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfas­sung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nord­rhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssiche-rungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten zu Straftaten für das Jahr 2024 derzeit noch nicht qualitätsgesichert vor.

Die Anteile (einschließlich die der Berechnung zugrundeliegenden Tatverdächtigenzahlen) der weiblichen Tatverdächtigen unter 21 Jahren an allen Tatverdächtigen (männlich und weiblich, aufgeteilt nach Kohorten) bitte ich der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Anzahl weibliche Tatverdächtige zu Straftaten insgesamt
Berichts- zeitraum Tatver-dächtige insg. weibliche Tatver- dächtige insg. Altersaufteilung der weiblichen Tatver-dächtigen
unter 21     ab 21 Anteil U21 an TV insg.
bis unter 14 14 bis unter 18 18 bis unter 21
2015 492 245 122 770 4 272 13 139 10 552 94 807 5,7%
2016 494 885 120 205 4 636 12 542 9 957 93 070 5,5%
2017 475 452 117 215 4 933 12 755 9 597 89 930 5,7%
2018 457 275 113 428 4 972 12 356 9 059 87 041 5,8%
2019 447 847 112 301 5 254 12 201 8 683 86 163 5,8%
2020 434 764 108 477 4 019 10 664 8 304 85 490 5,3%
2021 433 882 108 916 4 795 10 004 7 950 86 167 5,2%
2022 481 848 124 239 6 810 13 530 8 568 95 331 6,0%
2023 503 993 132 238 8 155 14 747 9 132 100 204 6,4%

 

MMD18-10275

Beteiligte:
Markus Wagner