Hagen: Bewaffneter Jugendlicher wollte Schule stürmen

Kleine Anfrage
vom 26.02.2025

Kleine Anfrage 5175

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Hagen: Bewaffneter Jugendlicher wollte Schule stürmen

Am Mittwochmorgen, den 12. Februar 2025, kam es an der Liselotte-Funcke-Schule in Hagen zu einem Großeinsatz, an dem auch Spezialkräfte der Polizei beteiligt waren. Auslöser war ein 17 Jahre alter Schüler, der einem Mitschüler eine Pistole gezeigt und geäußert haben soll, dass er mit dieser Waffe in die Schule gehen und seine 15 Jahre alte Ex-Freundin erschießen wolle. Als der bewaffnete Schüler dann tatsächlich an der Schule erschien, wurde die Polizei verständigt. Spezialkräfte mit Maschinenpistolen umstellten das Gebäude in der Innenstadt, um die Jugendlichen zu schützen.1

Das Mädchen, nach dem der Jugendliche gesucht haben soll, wurde von der Polizei in Gewahrsam genommen und befand sich zum Zeitpunkt der Berichterstattung weiterhin in Sicherheit. Die sofort eingeleitete Fahndung, bei der auch ein Hubschrauber eingesetzt wurde, konzentrierte sich zunächst auf Hagen und wurde im Anschluss auf andere Städte erweitert. Solange der gesuchte Schüler sich auf der Flucht befinde, stehe sein potenzielles Opfer unter Polizeischutz. Im Zuge der Fahndung hatte die Polizei den Jugendlichen in einem Einfamilienhaus vermutet. Gegen 19:00 Uhr drangen vermummte Elitepolizisten vor, trafen jedoch nur auf den Vater des 17-Jährigen. Nach der ersten Befragung durch die Kriminalpolizei mache es den Anschein, als wisse der Vater nicht, wo sich sein gesuchter Sohn aktuell aufhalte.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
  3. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
  4. Wie verteilen sich die registrierten Straftaten jeweils an den einzelnen Schulen in Hagen im Jahre 2024 im Vergleich zu 2023?
  5. An welcher Schule in Hagen kam es 2024 im Vergleich zu 2023 zu den meisten Straftaten?

Markus Wagner

 

MMD18-12928

 

1 Vgl. https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/suche-nach-schul-angreifer-von-hagen-sek-zugriff-in-bochumer-haus-67ace98b6da9a8373ed65753.

2 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5175 mit Schreiben vom 3. April 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleich­stellung, Flucht und Integration sowie dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftat­bestände aufschlüsseln.)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Bochum hat dem Ministerium der Justiz unter dem 05.03.2025 zu dem in der Kleinen Anfrage angesprochenen Sachverhalt im Wesentlichen be­richtet, dass das Verfahren zunächst bei der Staatsanwaltschaft Hagen geführt und von dort wegen des Wohnorts des Beschuldigten an die Staatsanwaltschaft Bochum abgegeben wor­den sei. Das Verfahren werde wegen des Vorwurfs der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten geführt. Der Beschuldigte soll am 12.02.2025 an der Schule seiner ehemaligen Freundin erschienen sein und sich bei zwei Jugendlichen unter der Angabe, eine Schusswaffe mitzuführen, nach seiner Ex-Freundin erkundigt haben. Er soll angekündigt haben, seine Ex-Freundin zu erschießen. Die Gesuchte habe sich zu diesem Zeitpunkt nicht in der Schule befunden. Nach zunächst erfolgloser Fahndung sei der Beschuldigte am 13.02.2025 festgenommen worden. Er sei dabei nicht im Besitz einer Waffe gewesen. Die Ermittlungen dauerten an.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachts­momenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von krimi­nalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Der Tatverdächtige ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straf­taten polizeilich in Erscheinung getreten:

  • in einem Fall wegen des Verbreitens von Kinderpornographie,
  • in einem Fall wegen vorsätzlicher einfacher Körperverletzung,
  • in einem Fall wegen Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen und Plätzen,
  • in einem Fall wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz,
  • in einem Fall wegen Unterschlagung sonstiger Güter/Sachen – ohne Kfz,
  • in einem Fall wegen Inverkehrbringen von Falschgeld gem. § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 151 StGB, §152 StGB,
  • in einem Fall wegen Diebstahl,
  • in sechs Fällen wegen Bedrohung,
  • in einem Fall wegen räuberischer Erpressung auf Straßen, Wegen oder Plätzen,
  • in einem Fall wegen räuberischem Diebstahl,
  • in einem Fall wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten.
  1. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)

Der Tatverdächtige besitzt die ungarische, schweizerische und kanadische Staatsangehörig­keit.

4. Wie verteilen sich die registrierten Straftaten jeweils an den einzelnen Schulen in Hagen im Jahre 2024 im Vergleich zu 2023?

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfas­sung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung.

Die Stadt Hagen hat 213 allgemeinbildende Schulen. Die polizeilich bekannt gewordenen Straftaten können in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht automatisiert einzelnen Schulen zugeordnet werden. Eine händische Auswertung ist in der zur Beantwortung der Kleinen An­frage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

Hilfsweise habe ich die Straftaten mit der Tatörtlichkeit Schule für alle Schulen im gesamten Stadtgebiet Hagen ausgewertet. Die Tatörtlichkeit Schule ist bei allen Straftaten zu erfassen, die innerhalb eines Schulgebäudes, dem umfriedeten Gelände einer Schule oder im unmittel­baren Umfeld einer Schule begangen wurden. Damit werden unter der Tatörtlichkeit Schule nicht nur Sachverhalte mit konkretem schulischen Kontext, sondern auch Straftaten ohne ei­nen solchen Zusammenhang erfasst, bei denen es einen bloß örtlichen Bezug zum Schul­grundstück gibt. Ein direkter Bezug zum Schulbetrieb, zu Schülerinnen und Schülern, Lehr­kräften oder Eltern muss nicht gegeben sein.

Die polizeilich bekannt gewordenen Fälle der Tatörtlichkeit Schule für alle Schulen im gesam­ten Stadtgebiet Hagen bitte ich der folgenden Tabelle zu entnehmen.

Straftat Jahr 2023 Jahr 2024
Straftaten insgesamt 437 413

 

  1. An welcher Schule in Hagen kam es 2024 im Vergleich zu 2023 zu den meisten Straftaten?

Ich verweise auf die Antwort zu Frage 4.

 

MMD18-13370

Beteiligte:
Markus Wagner