Hagen: Mehrere Schwerverletzte nach Attacke mit Schusswaffe – Was sind die Hintergründe?

Kleine Anfrage
vom 12.07.2024

Kleine Anfrage 4119

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Hagen: Mehrere Schwerverletzte nach Attacke mit Schusswaffe Was sind die Hintergründe?

Am Samstag, den 1. Juni 2024, wurden in Hagen mehrere Menschen durch Schüsse verletzt, unter anderem sei eine schwangere Frau durch einen Kopfschuss lebensgefährlich verletzt worden. So bestätigte die Polizei, dass in der Wohnung im sechsten Stock eines Hagener Mehrfamilienhauses mehrere Schüsse fielen. Außerdem soll der Täter bis zu sechs Mal auf die Tür einer Wohnung geschossen haben, welche sich im siebten Stockwerk des Wohnhauses befand. Dabei wurden jedoch keine Personen verletzt. Im Anschluss setzte sich die Situation in einem Friseursalon fort, welcher sich etwa zwei Kilometer vom ersten Tatort entfernt befindet. Dort sollen ersten Erkenntnissen zufolge drei weitere Menschen durch Schüsse verletzt worden sein, eine andere Person erlitt ein Knalltrauma.1

Zwei Tage nach dem Vorfall konnte bekannt gegeben werden, dass sich der Zustand zweier Frauen, die in Lebensgefahr schwebten, nun stabilisiert habe. Dabei handelt es sich um die in den Kopf getroffene 33-jährige Ehefrau des Tatverdächtigen sowie um eine 23-jährige Kundin des Friseursalons. Nach derzeitigem Ermittlungsstand scheint es sich bei der 23-Jährigen um ein Zufallsopfer zu handeln. Überdies wurden drei Männer im Alter von 22 bis 25 Jahren in dem Salon durch Schüsse schwer verletzt. Sie sollen „aus dem erweiterten Familienumfeld des Tatverdächtigen“2 stammen. Nach der Tat sei der Verdächtige mit seinem Auto zu einem nahegelegenen Parkplatz gefahren, von wo er dann zu Fuß weiter geflohen sei. Durch Zeugenhinweise soll die Polizei den 34-jährigen Tatverdächtigen letztendlich nur wenige Kilometer vom eigentlichen Tatort entfernt ohne weiteren Widerstand festgenommen haben können. Bei dem 34-Jährigen handele es sich um einen Mann mit türkischer Staatsangehörigkeit. Er konnte nach einer 24-stündigen Fahndung, welche unter anderem auch einen Hubschrauber involvierte, festgesetzt und wegen des Verdachts auf vierfach versuchten Mordes in Untersuchungshaft gebracht werden. Allerdings schwieg der Mann bislang zu allen Vorwürfen. Die Tatwaffe konnte in einem Waldstück nahe des Ortes der Festnahme des 34-Jährigen sichergestellt werden. Die Ermittler gehen derzeit davon aus, dass der Hintergrund der Tat „im familiären Bereich“3 liegt. Die Ermittlungen bezüglich des genauen Tathergangs sowie des endgültigen Tatmotivs dauern jedoch noch an.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
  3. Seit wann und mit welchem Aufenthaltsstatus befindet sich der türkische Tatverdächtige in Deutschland?
  4. Besitzt der 34-jährige Tatverdächtige eine Waffenerlaubnis jeglicher Form?
  5. Handelt es sich bei der Tatwaffe um eine legal erworbene Schusswaffe?

Markus Wagner

 

MMD18-9966

 

1 https://www.nius.de/common/mann-schiesst-in-hagen-schwangeren-frau-in-den-kopf-taeter-nach-mehreren-schuessen-fluechtig/1bee5004-e723-4b76-bf02-58ae35ae245e.

2 https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/vermischtes/id_100418418/schuesse-in-hagen-zustand-von-verletzten-frauen-stabil.html.

3 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4119 mit Schreiben vom 18. November 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern sowie der Minis­terin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Hagen hat mir unter dem 17.07.2024 berichtet, dass Tatvorwurf versuchter Mord sei, und unter dem 04.11.2024 ergänzt, dass ihre Behörde auf Grund des der Kleinen Anfrage zugrundeliegenden Sachverhalts unter dem 01.10.2024 Anklage erhoben habe. Der Angeschuldigte befinde sich seit dem 02.06.2024 in Untersuchungshaft. Dem Bericht vom 17.07.2024 zufolge hat er am 01.06.2024 in seiner Wohnung in Hagen auf seine Ehefrau geschossen und anschließend Schüsse auf zwei weitere Personen abgegeben, bei denen es sich um weitläufige Verwandte handelt. Die Geschädigten seien schwer bzw. lebensgefährdend verletzt worden.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachts­momenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von krimi­nalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Der Angeschuldigte ist in der Vergangenheit bislang wegen nachfolgender Straftaten polizei­lich in Erscheinung getreten:

  • Bedrohung (drei Fälle);
  • Beförderungserschleichung (ein Fall);
  • Betrug (drei Fälle);
  • Körperverletzung (vier Fälle);
  • Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (ein Fall).
  1. Seit wann und mit welchem Aufenthaltsstatus befindet sich der türkische Tatverdächtige in Deutschland?

Der Angeschuldigte befindet sich seit 2006 in Deutschland und ist im Besitz einer Aufenthalts­erlaubnis.

  1. Besitzt der 34-jährige Tatverdächtige eine Waffenerlaubnis jeglicher Form? Der Angeschuldigte ist nicht im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis.
  2. Handelt es sich bei der Tatwaffe um eine legal erworbene Schusswaffe?

Dem Bericht der Leitenden Oberstaatsanwältin in Hagen vom 04.11.2024 zufolge ist die Her­kunft der Tatwaffe im Rahmen der Ermittlungen nicht zweifelsfrei aufgeklärt worden, ein legaler Erwerb durch den Angeschuldigten aber ausgeschlossen.

 

MMD18-11456

Beteiligte:
Markus Wagner