Hagen: Messerüberfall auf zwei Mädchen – Wie sicher sind Spielplätze in Nordrhein-Westfalen – Nachfrage

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1555

des Abgeordneten Markus Wagner vom 16.03.2023

Hagen: Messerüberfall auf zwei Mädchen Wie sicher sind Spielplätze in Nordrhein-Westfalen Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 6. März 2023, auf unsere Kleine Anfrage vom 7. Februar 2023, Drucksache 18/2872, wurde auf unsere gestellte Frage 1

„Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtigen, Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vorname des deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)“1

unter anderem wie folgt geantwortet:

„Der Täter habe „von den Mädchen unter Vorhalt eines Messers die Herausgabe von Smartphones und Bargeld gefordert. […] Das Gespräch habe der Täter zunächst auf Deutsch geführt, später sei er dann in die türkische Sprache gewechselt.“2

Auf die von uns gestellte Frage 4

„Zu wie vielen Straftaten kam es seit 2015 bis heute in Nordrhein-Westfalen mit der Tatörtlichkeit „Spielplatz“? (Bitte nach Jahr und Ort aufschlüsseln.)“3

hat die Landesregierung wie folgt geantwortet:

„Als Datenbasis für die Beantwortung der Frage dient die Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssicherungsprozesses durch. Insofern liegen auch die entsprechenden Fallzahlen für das Jahr 2022 derzeit nicht qualitätsgesichert vor. Eine vorherige Veröffentlichung des Datenbestandes würde daher mutmaßlich zu unterschiedlichen Fallzahlen führen.

Eine Auswertung der Tatörtlichkeit „Spielplatz“ ist dem Ministerium des Innern erst ab dem Jahr 2018 möglich, da diese Tatörtlichkeit erst ab diesem Zeitpunkt gesondert erfasst wird. In der Zeit von 2018 bis 2021 wurden insgesamt 10.057 Straftaten mit einer Tatörtlichkeit „Spielplatz“ in der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes Nordrhein-Westfalen erfasst.“4

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Welche Zeugenbeschreibungen liegen hinsichtlich des unbekannten Täters vor und konnte daraus bereits ein verwendbares Phantombild erstellt werden?
  2. Hat man bereits eine Öffentlichkeitsfahndung eingeleitet, um die Ermittlungen zu beschleunigen?
  3. Am 22. Februar 2023 hat Innenminister Herbert Reul die Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2022 vorgestellt. Warum ist es der Landesregierung insofern nicht möglich, auch die Anzahl der Straftaten mit der Tatörtlichkeit „Spielplatz“ in Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2022 zu nennen?
  4. Zu wie vielen Straftaten kam es im Jahre 2022 in Nordrhein-Westfalen mit der Tatörtlichkeit „Spielplatz“?

Markus Wagner

 

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1 Vgl. Antwort der Landesregierung vom 06.03.2023, S. 1.

2 Ebenda, S. 1 – 2.

3 Ebenda, S. 2.

4 Ebenda, S. 2 – 3.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1555 mit Schreiben vom 13. April 2023 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Welche Zeugenbeschreibungen liegen hinsichtlich des unbekannten Täters vor und konnte daraus bereits ein verwendbares Phantombild erstellt werden?

„Die Leitende Oberstaatsanwältin in Hagen hat dem Ministerium der Justiz unter dem 24.03.2023 Folgendes berichtet:

,Die Beschreibung des Täters durch die 12 bzw. 10 Jahre alten Opfer als ca. 140 cm groß, dunkle Haare unter der Kapuze versteckt, braune Augen‘, mit ,weißer (Corona-)Maske im Ge­sicht‘ weist individuelle Merkmale, anhand derer ein verwertbares, aus-reichend individuali­siertes Phantombild hätte erstellt werden können, nicht auf.‘“

  1. Hat man bereits eine Öffentlichkeitsfahndung eingeleitet, um die Ermittlungen zu beschleunigen?

Dem in der Antwort auf die Frage 1 genannten Bericht zu Folge ist mangels eines zur Veröf­fentlichung geeigneten Phantombildes nicht erwogen worden, einen Antrag auf Anordnung von Fahndungsmaßnahmen gemäß §§ 131b, 131c StPO an das zuständige Gericht zu stellen.

  1. Am 22. Februar 2023 hat Innenminister Herbert Reul die Polizeiliche Kriminalsta­tistik des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2022 vorgestellt. Warum ist es der Landesregierung insofern nicht möglich, auch die Anzahl der Straftaten mit der Tatörtlichkeit „Spielplatz“ in Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2022 zu nen­nen?

Datenbasis für die Beantwortung von statistischen Fragen ist die Polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Po­lizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen (PKS NRW) ist eine Jahresstatistik, die zu Jah­resbeginn für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führte das Landeskrimi­nalamt Nordrhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssicherungsprozesses durch. Zum Zeitpunkt der Beitragserstellung für die Beantwor­tung der Kleinen Anfrage 1284 (LT-Drs. 18/2872) durch die Landesregierung lagen noch keine qualitätsgesicherten Fallzahlen für das Jahr 2022 vor. Zwischenzeitlich konnte die Qualitätssi­cherung abgeschlossen werden.

  1. Zu wie vielen Straftaten kam es im Jahre 2022 in Nordrhein-Westfalen mit der Tatörtlichkeit „Spielplatz“?

Im Jahr 2022 wurden in Nordrhein-Westfalen 3 437 Straftaten (Abfrage jeglicher Delikte) mit der Tatörtlichkeit „Spielplatz“ in den PKS NRW erfasst.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Markus Wagner