Hagen: Messerüberfall auf zwei Mädchen – Wie sicher sind Spielplätze in Nordrhein-Westfalen? – vierte Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 01.08.2023

Kleine Anfrage 2231

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Hagen: Messerüberfall auf zwei Mädchen Wie sicher sind Spielplätze in Nordrhein-Westfalen? vierte Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 13. Juli 2023, Drucksache 18/5015, auf meine Kleine Anfrage vom 13. Juni 2023, Drucksache 18/4700, erhielt ich auf meine Frage 1

„Wie viele Straftaten mit der Tatörtlichkeit „Spielplatz“ wurden in Nordrhein-Westfalen seit 2015 bis heute registriert? (Bitte nach Jahr sowie nach Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln.)“1

die Information, wonach die Anzahl der Straften von 2.230 im Jahr 2018 auf 3.437 Fälle in 2022 angestiegen ist.2

Frage 2

„Wie viele der unter Frage 1 abgefragten deutschen Täter hatten eine Mehrfachstaatsangehörigkeit? (Bitte aufschlüsseln.)“3

wurde lediglich wie folgt beantwortet:

„Die bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik sehen eine Erfassung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten nicht vor.“4

Ich frage daher erneut die Landesregierung:

  1. Welche Gründe liegen aus Sicht der Landesregierung vor, die den Anstieg der Straften auf Spielplätzen von 2.230 im Jahr 2018 auf 3.437 Fälle in 2022 erklären?
  2. Mit Antwort der Landesregierung vom 26.06.2023, Drucksache 18/4798, wurde auf meine Frage nach dem Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, die auch eine etwaige Mehrfachstaatsangehörigkeit abfragte, mitgeteilt, dass „der jugendliche Beschuldigte […] zudem über die französische und dänische Staatsangehörigkeit“ verfüge. Insofern wiederhole ich meine Frage: Wie viele der unter Frage 1 (siehe Kleine Anfrage18/4700) abgefragten deutschen Täter hatten eine Mehrfachstaatsangehörigkeit? (Bitte aufschlüsseln.)
  3. Wird sich Nordrhein-Westfalen dafür einsetzen, dass eine Erfassung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten zukünftig in der Kriminalstatistik aufgenommen wird?
  4. Wenn nein, warum nicht?

Markus Wagner

 

Anfrage als PDF

 

1 Antwort der Landesregierung vom 13.07.2023, Drucksache 18/5015.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2231 mit Schreiben vom 8. September 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Welche Gründe liegen aus Sicht der Landesregierung vor, die den Anstieg der Straften auf Spielplätzen von 2.230 im Jahr 2018 auf 3.437 Fälle in 2022 erklären?

Die Entwicklung von Kriminalität ist multikausal beeinflusst und kann in diesem Zusammen­hang mit der allgemeinen Zunahme von Straftaten im öffentlichen Raum und insbesondere mit der Zunahme von Straftaten durch Kinder und Jugendliche zusammenhängen. Ebenso könn­ten sich eine gesamtgesellschaftlich gestiegene Anzeigebereitschaft, die verstärkte Inszenie­rung devianter Aktionen in sozialen Medien sowie der gesellschaftliche „Krisenmodus“, aus­gelöst durch die vielfältigen Belastungssituationen der letzten Jahre (Corona-Pandemie, Uk­raine-Krieg, Inflation, Energiekrise, Klimawandel) und deren hochfrequente öffentliche Diskus­sion, auf die Fallzahlen ausgewirkt haben.

  1. Mit Antwort der Landesregierung vom 26.06.2023, Drucksache 18/4798, wurde auf meine Frage nach dem Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, die auch eine etwaige Mehrfachstaatsangehörigkeit abfragte, mitge­teilt, dass „der jugendliche Beschuldigte […] zudem über die französische und dänische Staatsangehörigkeit“ verfüge.

Insofern wiederhole ich meine Frage: Wie viele der unter Frage 1 (siehe Kleine Anfrage18/4700) abgefragten deutschen Täter hatten eine Mehrfachstaatsangehö­rigkeit? (Bitte aufschlüsseln.)

Ich verweise auf die Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage 1970 (LT-Drs. 18/5015).

  1. Wird sich Nordrhein-Westfalen dafür einsetzen, dass eine Erfassung von Mehr­fachstaatsangehörigkeiten zukünftig in der Kriminalstatistik aufgenommen wird?

Die Landesregierung evaluiert die Erhebungsmodalitäten der Polizeilichen Kriminalstatistik fortlaufend, um Optimierungspotenziale zu erkennen und ggf. entsprechende Anpassungen bundesweit anzuregen bzw. landesweit vorzunehmen.

Änderungen hinsichtlich einer Erfassung der Mehrstaatigkeit von Personen in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen sind aktuell nicht beabsichtigt.

  1. Wenn nein, warum nicht?

Gemäß den bundeseinheitlichen Richtlinien zur Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik ist die „Polizeiliche Kriminalstatistik […] eine Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewor­denen strafrechtlichen Sachverhalte unter Beschränkung auf ihre erfassbaren wesentlichen Inhalte.“

Bezogen auf die Daten zu Tatverdächtigen und Opfern bedeutet dies, dass insbesondere In­formationen in der Polizeilichen Kriminalstatistik erhoben werden, die im Rahmen des Straf­verfahrens anzugeben sind. Diese Daten ergeben sich aus der Strafprozessordnung und dem Ordnungswidrigkeitengesetz und beinhalten auch die Staatsangehörigkeit.

Eine Verpflichtung zur Angabe einer möglichen Mehrstaatigkeit besteht hingegen nicht, so dass der Polizei Nordrhein-Westfalen diese Daten im Rahmen der Ermittlungshandlungen re­gelmäßig nicht bekannt werden.

Die Erlangung und Erfassung von Daten der Mehrstaatigkeit von Personen in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen würde daher einen zusätzlichen administrativen Erhe­bungsaufwand bedeuten. Aus diesem Grund sieht die Landesregierung derzeit kein Erforder­nis, die Richtlinien der Polizeilichen Kriminalstatistik diesbezüglich anzupassen bzw. bundes­weit anpassen zu lassen.

 

Antwort als PDF

 

1 Antwort der Landesregierung vom 13.07.2023, Drucksache 18/5015.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Ebenda.

Beteiligte:
Markus Wagner