Kleine Anfrage 2231
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Hagen: Messerüberfall auf zwei Mädchen – Wie sicher sind Spielplätze in Nordrhein-Westfalen? – vierte Nachfrage
Mit Antwort der Landesregierung vom 13. Juli 2023, Drucksache 18/5015, auf meine Kleine Anfrage vom 13. Juni 2023, Drucksache 18/4700, erhielt ich auf meine Frage 1
„Wie viele Straftaten mit der Tatörtlichkeit „Spielplatz“ wurden in Nordrhein-Westfalen seit 2015 bis heute registriert? (Bitte nach Jahr sowie nach Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln.)“1
die Information, wonach die Anzahl der Straften von 2.230 im Jahr 2018 auf 3.437 Fälle in 2022 angestiegen ist.2
Frage 2
„Wie viele der unter Frage 1 abgefragten deutschen Täter hatten eine Mehrfachstaatsangehörigkeit? (Bitte aufschlüsseln.)“3
wurde lediglich wie folgt beantwortet:
„Die bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik sehen eine Erfassung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten nicht vor.“4
Ich frage daher erneut die Landesregierung:
- Welche Gründe liegen aus Sicht der Landesregierung vor, die den Anstieg der Straften auf Spielplätzen von 2.230 im Jahr 2018 auf 3.437 Fälle in 2022 erklären?
- Mit Antwort der Landesregierung vom 26.06.2023, Drucksache 18/4798, wurde auf meine Frage nach dem Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, die auch eine etwaige Mehrfachstaatsangehörigkeit abfragte, mitgeteilt, dass „der jugendliche Beschuldigte […] zudem über die französische und dänische Staatsangehörigkeit“ verfüge. Insofern wiederhole ich meine Frage: Wie viele der unter Frage 1 (siehe Kleine Anfrage18/4700) abgefragten deutschen Täter hatten eine Mehrfachstaatsangehörigkeit? (Bitte aufschlüsseln.)
- Wird sich Nordrhein-Westfalen dafür einsetzen, dass eine Erfassung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten zukünftig in der Kriminalstatistik aufgenommen wird?
- Wenn nein, warum nicht?
Markus Wagner
1 Antwort der Landesregierung vom 13.07.2023, Drucksache 18/5015.
2 Ebenda.
3 Ebenda.
4 Ebenda.