Hagen: Messerüberfall auf zwei Mädchen – Wie sicher sind Spielplätze in Nordrhein-Westfalen? – zweite Nachfrage

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1748

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Hagen: Messerüberfall auf zwei Mädchen Wie sicher sind Spielplätze in Nordrhein-Westfalen? zweite Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 13. April 2023, Drucksache 18/3971, auf unsere Kleine Anfrage vom 15. März 2023, Drucksache 18/3445, wurde unsere gestellte Frage 1

„Welche Zeugenbeschreibungen liegen hinsichtlich des unbekannten Täters vor und konnte daraus bereits ein verwendbares Phantombild erstellt werden?“1

mit Verweis auf die Leitende Oberstaatsanwältin in Hagen wie folgt beantwortet:

„Die Beschreibung des Täters durch die 12 bzw. 10 Jahre alten Opfer als ca. 140 cm groß, dunkle Haare unter der Kapuze versteckt, braune Augen, mit weißer (Corona-)Maske im Gesicht weist individuelle Merkmale, anhand derer ein verwertbares, aus-reichend individualisiertes Phantombild hätte erstellt werden können, nicht auf.“2

Darüber hinaus antwortete die Landesregierung auf Frage 4

„Zu wie vielen Straftaten kam es im Jahre 2022 in Nordrhein-Westfalen mit der Tat-örtlichkeit „Spielplatz“?“3

Folgendes:

„Im Jahr 2022 wurden in Nordrhein-Westfalen 3 437 Straftaten (Abfrage jeglicher Delikte) mit der Tatörtlichkeit „Spielplatz“ in den PKS NRW erfasst.“

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. In welcher Form und Umfang wurde innerhalb des Ermittlungsverfahrens nach dem mutmaßlichen Tätern gefahndet beziehungsweise nach potenziellen Zeugen gesucht? (Bitte die durchgeführten Maßnahmen wie Zeugenaufrufe, Hinzuziehung der Medien [z. B. des WDR und lokaler Zeitungen], wiederholte Passantenbefragungen vor Ort einzeln aufschlüsseln.)
  2. Wird das Ermittlungsverfahren weiterhin fortgesetzt?
  3. Wie viele Straftaten mit der Tatörtlichkeit „Spielplatz“ wurden in Nordrhein-Westfalen seit 2015 bis heute registriert? (Bitte nach Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität sowie Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen und Deliktart aufschlüsseln.)
  4. Wie setzen sich die Opfer bei den unter Frage 3 abgefragten Straftaten zusammen? (Bitte nach Opfermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität sowie Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen aufschlüsseln.)
  5. Welche gesonderten Ermittlungseinheiten/-gruppen befassen sich in Nordrhein-Westfalen mit Straften durch und an Kindern?

Markus Wagner

 

Anfrage als PDF

 

1 Antwort der Landesregierung, v. 13.04.2023, Drs. 18/3971 S. 2.

2 Ebenda.

3 Ebenda, S. 3.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 1748 mit Schreiben vom 25. Mai 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. In welcher Form und Umfang wurde innerhalb des Ermittlungsverfahrens nach dem mutmaßlichen Tätern gefahndet beziehungsweise nach potenziellen Zeugen gesucht? (Bitte die durchgeführten Maßnahmen wie Zeugenaufrufe, Hinzuziehung der Medien [z. B. des WDR und lokaler Zeitungen], wiederholte Passantenbefragungen vor Ort einzeln aufschlüsseln.)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Hagen hat dem Ministerium der Justiz unter dem 03.05.2023 berichtet, noch während der Sachverhaltsaufnahme sei vor Ort durch die Polizei, auch mittels des Einsatzes von Streifenwagen, mit negativem Ergebnis nach dem flüchtigen Täter gefahndet worden. Es lägen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass es – über die beiden kindlichen Opfer hinaus – weitere Tatzeugen gegeben haben könnte.

Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung vom 13.04.2023 (LT-Drs. 18/3971) zu Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage 1555 verwiesen.

  1. Wird das Ermittlungsverfahren weiterhin fortgesetzt?

Dem vorbezeichneten Bericht zufolge ist das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt worden, weil ein Täter nicht ermittelt werden konnte. Die Lei­tende Oberstaatsanwältin in Hagen hat hierzu ausgeführt, dass die Ermittlungen wiederaufge­nommen würden, sollten sich zukünftig Hinweise auf den Täter ergeben.

  1. Wie viele Straftaten mit der Tatörtlichkeit „Spielplatz“ wurden in Nordrhein-West­falen seit 2015 bis heute registriert? (Bitte nach Tätermerkmalen wie Alter, Ge­schlecht und Nationalität sowie Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tat­verdächtigen und Deliktart aufschlüsseln.)

Als Datenbasis für die Beantwortung der Frage dient die Polizeiliche Kriminalstatistik Nord­rhein-Westfalen. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfas­sung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Aus­wertungen zu detaillierten Tatörtlichkeiten, wie zum Beispiel Spielplätzen, sind erst seit 2018 möglich.

Im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2022 wurden 13.494 Straftaten mit der Tatörtlich­keit „Spielplatz“ in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen erfasst.

  1. Wie setzen sich die Opfer bei den unter Frage 3 abgefragten Straftaten zusam­men? (Bitte nach Opfermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität sowie Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen aufschlüsseln.)

Informationen zu Opfern werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik ausschließlich zu Straf­taten zum Nachteil höchstpersönlicher Rechtsgüter (Leben, sexuelle Selbstbestimmung, kör­perliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre) erfasst.

Im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2022 wurden 6.295 Opfer zu den Straftaten mit der Tatörtlichkeit „Spielplatz“ erfasst. 61 % der Opfer waren männlich, 39 % weiblich. Der An­teil nicht-deutscher Opfer lag bei 21 %. Kinder machten einen Anteil von 46 %, Jugendliche einen Anteil von 19 %, Heranwachsende einen Anteil von 6 % und Erwachsene einen Anteil von 29 % aus.

  1. Welche gesonderten Ermittlungseinheiten/-gruppen befassen sich in Nordrhein-Westfalen mit Straften durch und an Kindern?

Grundsätzlich werden Ermittlungen in Nordrhein-Westfalen dezentral in den örtlich zuständi­gen Kreispolizeibehörden und dort fallbezogen in den deliktisch zuständigen Ermittlungskom­missariaten und/oder in für die Bearbeitung von Sachverhalten mit Beteiligung von tatverdäch­tigen Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr speziell eingerichteten Kommissariaten geführt. In den Kreispolizeibehörden Essen, Dortmund, Köln, Paderborn, Münster, Bonn, Oberhausen und Düsseldorf erfolgt die kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung in sogenannten „Häusern des Jugendrechts“. Hier arbeiten das örtliche Jugendkommissariat der Kriminalpoli­zei, ein Teilbereich der Jugendabteilung der Staatsanwaltschaft sowie die Jugendgerichtshilfe der Stadt eng zusammen. Dort ist regelmäßig auch das kriminalpräventive Landesprojekt „Kurve kriegen“ angesiedelt.

Ermittlungsgruppen stellen eine besondere Organisationsform dar und werden anlassbezogen eingesetzt. In der Regel werden diese für die Bearbeitung umfangreicher oder komplexer Er­mittlungsverfahren gebildet.

In Nordrhein-Westfalen sind derzeit in mehreren Kreispolizeibehörden Ermittlungsgruppen und -kommissionen zur Bekämpfung von Straftaten zum Nachteil von Kindern eingerichtet. Hierzu gehören Ermittlungsgruppen und -kommissionen im Bereich des Verdachts der Ver­breitung, des Erwerbs, des Besitzes und der Herstellung von kinderpornografischen Schriften, des sexuellen Missbrauchs von Kindern und sexualisierter Gewalt gegen Kinder.

Die Verfahren betreffend Straftaten von strafunmündigen Kindern werden üblicherweise in den Jugendabteilungen der nordrhein-westfälischen Staatsanwaltschaften bearbeitet. Darüber hin­aus werden Straftaten zum Nachteil von Kindern, die als Jugendschutzsachen anzusehen sind, ausschließlich von besonders erfahrenen Dezernentinnen und Dezernenten in einer Son­derabteilung bearbeitet. Zudem ist bei der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen seit dem 1. Juli 2020 die Taskforce zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch und der Verbreitung von Kinderpornographie in digitalen Medien eingerichtet.

Daneben bestehen polizeiliche Ermittlungsgruppen und -kommissionen zur Bekämpfung von Raubdelikten delinquenter Kinder und Jugendlicher und in einem Fall wegen des Verdachts eines Tötungsdeliktes durch Kinder.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner