Hagen: Messerüberfall auf zwei Mädchen – Wie sicher sind Spielplätze in Nordrhein-Westfalen?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1284

des Abgeordneten Markus Wagner vom 07.02.2023

Hagen: Messerüberfall auf zwei Mädchen Wie sicher sind Spielplätze in Nordrhein-Westfalen?

„Wenn ihr jetzt schreit oder so, steche ich Euch ab!“1

Mit diesen Worten bedrohte ein Jugendlicher zwei Mädchen und raubte diese aus.

Eine unfassbare Tat ereignete sich am Samstag, den 21. Januar 2022, auf einem Spielplatz in Hagen. Zwei kleine Mädchen im Alter von zehn und zwölf Jahren wurden Opfer eines Raubüberfalls, während sie sich auf einem Kinderspielplatz aufhielten. Ein Zeuge bemerkte die weinenden Mädchen und verständigte die Polizei. Die beiden Opfer berichtete, dass sie gegen 16:40 Uhr an der Bezirkssportanlage Haspe von einem Jungen angesprochen wurden. Dieser begann das Gespräch auf deutscher Sprache, wechselte dann auf Türkisch und zog dabei ein Messer. Damit forderte er die Mädchen auf, ihm Bargeld und die Mobiltelefone zu übergeben und nicht zu schreien. Nach Angaben der Polizei händigten die Mädchen dem Täter rund 10,00 Euro und ein Smartphone aus. Der etwa 14 Jahre alte Täter flüchtete anschließend in Richtung Hüttenplatz.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtigen, Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vorname des deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)
  2. Welche (Er-)Kenntnisse liegen hinsichtlich der Erziehungsberechtigten des in Frage 1 abgefragten Tatverdächtigen vor? (Bitte alle Vorstrafen der Erziehungsberechtigten, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Erziehungsberechtigten, seit wann die Erziehungsberechtigten im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen der deutschen Erziehungsberechtigten und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Erziehungsberechtigten nennen.)
  3. In welcher Form wird gewährleistet, dass die Opfer psychologische Hilfe in Anspruch nehmen können? (Bitte konkret benennen.)
  4. Zu wie vielen Straftaten kam es seit 2015 bis heute in Nordrhein-Westfalen mit der Tatörtlichkeit „Spielplatz“? (Bitte nach Jahr und Ort aufschlüsseln.)
  5. In wie vielen der in Frage 3 abgefragten Fälle wurden Personen unter Androhung von Gewalt mit einem Messer ausgeraubt? (Bitte nach Jahr und Ort aufschlüsseln.)

Markus Wagner

 

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1 Vgl. htt p s : / / www. B i l d.de/regional/ruhr g e b i e t /ruhrgebiet-aktuell/h a g e n-nrw-messer-raeuber-ueber faellt-m a e d c h e n-auf-spiel platz-82 65 0 4 5 4.bild.h t m l.

2 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 1284 mit Schreiben vom 6. März 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtigen, Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vorname des deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Hagen hat dem Ministerium der Justiz unter dem 15.02.2023 im Wesentlichen berichtet, dass die wegen des angesprochenen Sachverhalts geführten Ermittlungen andauerten und sich ein Anfangsverdacht gegen eine bestimmte Person bislang nicht ergeben habe. Zur Erörterung steht die Begehung eines schweren Raubes bzw. einer schweren räuberischen Erpressung.

Die beiden betroffenen Mädchen hätten angegeben, im Bereich des Spielplatzes der Bezirks­sportanlage Hagen-Haspe von einem Jungen angesprochen worden zu sein, der sie unter einem Vorwand in einen ruhigeren Teil des Spielplatzes gelockt habe. Dort habe der Täter von den Mädchen unter Vorhalt eines Messers die Herausgabe von Smartphones und Bargeld gefordert. Eine der Geschädigten habe dem Täter ihr Handy nebst Passwort, einen 10-Euro-Schein und etwas Münzgeld gegeben. Die andere Geschädigte habe dem Täter einen Euro ausgehändigt. Das Messer habe der Täter in der locker nach unten hängenden Hand gehalten, die Klinge habe leicht nach oben gezeigt. Das Gespräch habe der Täter zunächst auf Deutsch geführt, später sei er dann in die türkische Sprache gewechselt.

  1. Welche (Er-)Kenntnisse liegen hinsichtlich der Erziehungsberechtigten des in Frage 1 abgefragten Tatverdächtigen vor? (Bitte alle Vorstrafen der Erziehungs­berechtigten, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Erziehungsberechtig­ten, seit wann die Erziehungsberechtigten im Besitz der deutschen Staatsbürger­schaft sind, Vornamen der deutschen Erziehungsberechtigten und sonstige poli­zeiliche Erkenntnisse über die Erziehungsberechtigten nennen.)

Auf die Antwort auf die Frage 1 wird Bezug genommen. Eine Antwort auf die Frage 2 ist danach nicht möglich, weil nach der Berichtslage bislang kein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte.

  1. In welcher Form wird gewährleistet, dass die Opfer psychologische Hilfe in An­spruch nehmen können? (Bitte konkret benennen.)

Dem in der Antwort auf die Frage 1 genannten Bericht zufolge unter-breitete die Polizei noch vor Ort in Bezug auf die psychische Belastung der Geschädigten deren Erziehungsberechtigten Hilfsangebote.

  1. Zu wie vielen Straftaten kam es seit 2015 bis heute in Nordrhein-Westfalen mit der Tatörtlichkeit „Spielplatz“? (Bitte nach Jahr und Ort aufschlüsseln.)

Als Datenbasis für die Beantwortung der Frage dient die Polizeiliche Kriminalstatistik des Lan­des Nordrhein-Westfalen. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn für das Vorjahr veröf­fentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen um­fangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssicherungsprozesses durch. Insofern liegen auch die entsprechenden Fallzahlen für das Jahr 2022 derzeit nicht qualitätsgesichert vor. Eine vorherige Veröffentlichung des Datenbestandes würde daher mut­maßlich zu unterschiedlichen Fallzahlen führen.

Eine Auswertung der Tatörtlichkeit „Spielplatz“ ist dem Ministerium des Innern erst ab dem Jahr 2018 möglich, da diese Tatörtlichkeit erst ab diesem Zeitpunkt gesondert erfasst wird. In der Zeit von 2018 bis 2021 wurden insgesamt 10.057 Straftaten mit einer Tatörtlichkeit „Spiel­platz“ in der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes Nordrhein-Westfalen erfasst. Eine nach Jahren gegliederte Aufstellung ist im Folgenden dargestellt.

Straftaten mit Tatörtlichkeit „Spielplatz“ in Nordrhein-Westfalen
Jahr Fälle
2021 3 216
2020 2 540
2019 2 071
2018 2 230

 

  1. In wie vielen der in Frage 3 abgefragten Fälle wurden Personen unter Androhung von Gewalt mit einem Messer ausgeraubt? (Bitte nach Jahr und Ort aufschlüs­seln.)

Hierzu hat mir das Ministerium des Innern mitgeteilt, dass eine Beantwortung der Frage 5 nicht möglich sei, weil die Polizei NRW die Inanspruchnahme psychologischer Hilfe durch Opfer nicht erfasst.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner