Hagen: SEK fasst 20-Jährigen nach Anschlagsdrohung

Kleine Anfrage
vom 20.02.2025

Kleine Anfrage 5159

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Hagen: SEK fasst 20-Jährigen nach Anschlagsdrohung

Am Donnerstagmittag, den 26. Dezember 2024, erhielt die Polizei Hinweise auf eine mögliche Gefährdungslage in Hagen. Mitarbeitern des Staatsschutzes war es über einen Social-Media-Account möglich, den Tatverdächtigen zu ermitteln. Da der Mann im Netz behauptete, dass er bewaffnet sei, wurde unmittelbar ein schwer bewaffnetes Spezialeinsatzkommando der Polizei angefordert. Dieses rückte in der Wohnung des 20-Jährigen an der Kölner Straße in Hagen im Stadtteil Haspe an und nahm ihn vorläufig fest. Bei der anschließenden Durchsuchung nach dem Zugriff konnten allerdings keine Waffen in der Wohnung des Verdächtigen gefunden werden.1

„Es haben sich nach bisherigem Stand keine Hinweise für eine Gefährdung einer öffentlichen Veranstaltung ergeben“, sagte ein Sprecher der Polizei. Der Staatsschutz der Hagener Polizei ermittelt nun, ob es sich um einen ernsthaften Hintergrund handelt und der Mann tatsächlich einen Anschlag geplant hat.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tatverdächtigen, Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Verdächtigen bekannt?
  3. Seit wann hat der Staats- bzw. Verfassungsschutz den 20 Jahre alten Verdächtigen bereits im Blick gehabt?
  4. Stand der Verdächtige in direktem Kontakt mit einem Terrornetzwerk?
  5. Wann ist mit einer Anklageerhebung zu rechnen?

Markus Wagner

 

MMD18-12910

 

1 Vgl. https://www.bild.de/news/gefaehrdungslage-in-hagen-sek-nimmt-20-jaehrigen-fest-676d70f3a76b55385dfd6111?t_ref=https.

2 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5159 mit Schreiben vom 24. April 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tatverdächtigen, Tathergang, Vorstra­fen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdäch­tigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdäch­tigen nennen.)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Hagen hat dem Ministerium der Justiz unter dem 05.03.2025 zu dem in der Kleinen Anfrage angesprochenen Sachverhalt im Wesentlichen be­richtet, dass dort ein Verfahren wegen des Vorwurfs der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten sowie eines Verstoßes gegen das Waffengesetz anhängig gewesen sei. Dieses habe sich gegen drei männliche nicht vorbestrafte Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit gerichtet, darunter ein zur Tatzeit elfjähriges Kind. Eine der strafmündigen Personen habe auch die deutsche Staatangehörigkeit, wobei nicht bekannt sei, seit wann diese bestehe.

Das Verfahren sei mit Verfügung vom 28.02.2025 gegen die strafmündigen Personen mangels hinreichenden Tatverdachts und gegen das Kind wegen dessen Strafunmündigkeit eingestellt worden.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Verdächtigen bekannt?

Zu dem minderjährigen Tatverdächtigen liegen keine polizeilichen Erkenntnisse vor.

  1. Seit wann hat der Staats- bzw. Verfassungsschutz den 20 Jahre alten Verdächti­gen bereits im Blick gehabt?

Der Anfangsverdacht gegen den 20jährigen hat sich im Rahmen der Ermittlungen nicht bestä­tigt. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 1.

  1. Stand der Verdächtige in direktem Kontakt mit einem Terrornetzwerk?

Ein Kontakt zu einem Terrornetzwerk hat sich im Rahmen der Ermittlungen nicht ergeben.

  1. Wann ist mit einer Anklageerhebung zu rechnen?

Ich verweise auf die Antwort zu Frage 1.

 

MMD18-13577

Beteiligte:
Markus Wagner