Kleine Anfrage 2160
der Abgeordneten Andreas Keith und Zacharias Schalley AfD
Haltung von Großkatzen in Nordrhein-Westfalen
Die Polizei warnt zurzeit die Bürger der Orte Kleinmachnow, Teltow und Stahnsdorf im Süden von Berlin vor einer entlaufenen Raubkatze, mutmaßlich einer Löwin. Ein Augenzeuge und Polizisten wollen das Tier in Kleinmachnow gesehen haben. Die Polizei hat Zoos, Tierparks, Zirkusse und Tierschutzeinrichtungen überprüft. Nirgendwo sei ein Raubtier entlaufen, hieß es. Möglicherweise stammt die Raubkatze aus privater Haltung, laut Veterinäramt sind allerdings in Kleinmachnow und Umgebung keine privaten Löwen-Besitzer bekannt. Doch immer wieder kommt es in Deutschland vor, dass Menschen sich auch illegal Raubtiere halten, oft verkauft von der „Löwen-Mafia in Ost-Europa“.1
Ein Vertreter des internationalen Artenschutzrats und des Deutschen Jagdverbands (DJV) sagte BILD.de: „Die Haltung einer Großkatze ist in Deutschland lascher reguliert als die Haltung eines Kampfhundes.“2
Laut der Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“ ist Deutschland einer der größten Absatzmärkte und Umschlagplätze für exotische Heimtiere. Potenzielle Käufer könnten sich über Online-Plattformen und Tierbörsen nahezu alles ohne Vorkenntnisse kaufen.3
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wie viele Großkatzen sind derzeit in Nordrhein-Westfalen angemeldet und werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen gehalten? (Bitte aufschlüsseln nach Art der Großkatzen und Einrichtungen in welchen die Großkatzen gehalten werden)
- Welche gesetzlichen Regelungen und Vorschriften existieren in Nordrhein-Westfalen bezüglich der Haltung und des Handels mit Großkatzen bzw. exotischen Heimtieren?
- Wie viele Fälle von illegaler Haltung von Raubtieren wurden in den letzten fünf Jahren in Nordrhein-Westfalen aufgedeckt?
- Inwiefern führen die zuständigen Behörden in Nordrhein-Westfalen Kontrollen bei der privaten Tierhaltung von Großkatzen durch?
- Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um den illegalen Online-Handel von exotischen Heimtieren und die Verbreitung von Raubkatzen über Online-Plattformen und Tierbörsen zu verhindern?
Andreas Keith
Zacharias Schalley
2 Ebenda.
3 Ebenda.
Die Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2160 mit Schreiben vom 18. August 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Im Folgenden werden alle Fragestellungen im Hinblick auf die genannten „Großkatzen“ beantwortet. Eine weitere Betrachtung von „Raubtieren“, „Raubkatze“ bzw. „exotischen Heimtieren“ – wie in der Kleinen Anfrage sinngleich zu „Großkatzen“ verwandt – erfolgt nicht.
- Wie viele Großkatzen sind derzeit in Nordrhein-Westfalen angemeldet und werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen gehalten? (Bitte aufschlüsseln nach Art der Großkatzen und Einrichtungen in welchen die Großkatzen gehalten werden)
Für die Haltung der dem Artenschutzrecht unterliegenden Großkatzen gilt eine Meldepflicht bei den unteren Naturschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte nach § 7 Absatz 2 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV). Eine Abfrage bei 53 unteren Naturschutzbehörden ist im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage aufgrund des erheblichen zeitlichen und arbeitsmäßigen Aufwands nicht leistbar.
Unabhängig davon ist bekannt, dass die großen Zoologischen Gärten in Nordrhein-Westfalen Großkatzen halten. Konkrete Zahlen hierzu liegen der Landesregierung ebenfalls nicht vor.
- Welche gesetzlichen Regelungen und Vorschriften existieren in Nordrhein-Westfalen bezüglich der Haltung und des Handels mit Großkatzen bzw. exotischen Heimtieren?
Bei gesetzlichen Regelungen und Vorschriften handelt es sich um solche Bestimmungen, die sich in allgemeinen zugänglichen Quellen finden. Insofern besteht dann keine Antwortpflicht der Landesregierung.
- Wie viele Fälle von illegaler Haltung von Raubtieren wurden in den letzten fünf Jahren in Nordrhein-Westfalen aufgedeckt?
In den letzten fünf Jahren sind keine illegalen artenschutzrechtlichen Haltungen von lebenden Großkatzen aufgedeckt worden.
- Inwiefern führen die zuständigen Behörden in Nordrhein-Westfalen Kontrollen bei der privaten Tierhaltung von Großkatzen durch?
Eine tierschutz- und artenschutzrechtliche Überwachung dieser Haltungen durch die örtlich zuständigen Veterinärämter bzw. unteren Naturschutzbehörden findet im Falle konkreter Hinweise oder Anlässe statt.
- Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um den illegalen Online-Handel von exotischen Heimtieren und die Verbreitung von Raubkatzen über Online-Plattformen und Tierbörsen zu verhindern?
Einzelne Länderregelungen sind in Bezug auf den Online-Handel – auch vor dem Hintergrund der Zielvereinbarungen des Koalitionsvertrages der Bundesregierung – nicht zielführend. Die Überarbeitung der Leitlinien für Tierbörsen wird fachlich von Nordrhein-Westfalen unterstützt.
Allerdings werden nach hiesiger Kenntnis Großkatzen und andere Raubtiere nicht über Tierbörsen mit anderen Tierhaltern getauscht oder gehandelt.
Sofern über die Initiativen der Betreiber von Online-Plattformen zur Beschränkung des illegalen Wildtierhandels hinaus im Einzelfall Hinweise auf einen illegalen Handel mit geschützten Großkatzen bekannt werden, ergreifen die unteren Naturschutzbehörden (ggfls. in Zusammenarbeit mit den Zollbehörden und dem Bundesamt für Naturschutz) entsprechende Maßnahmen. Hierzu zählen im Einzelfall Beschlagnahmungen und Einziehungen sowie die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren.