Haltung von sehr giftigen Tieren in NRW

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 205
der Abgeordneten Andreas Keith und Zacharias Schalley vom 26.07.2022

 

Haltung von sehr giftigen Tieren in NRW

2021 wurde in Nordrhein-Westfalen das sogenannte Gifttiergesetz verabschiedet. Zum Schutz der Bürgerinnern und Bürger untersagt das neue Gesetz die Neuanschaffung besonders giftiger Tiere und reguliert bestehende Privathaltungen in Nordrhein-Westfalen. Auch muss die private Haltung dieser Tiere nun zukünftig gemeldet werden. Das Gesetz und die damit ver­bundene Anzeigepflicht für bereits gehaltene Gifttiere ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

Private Halter machen sich strafbar, wenn sie sich künftig trotz des Verbots solche Tiere anschaffen. Nur wer bisher schon solche Tiere hält, darf diesen Bestand auch künftig behalten. Allerdings müssen diese Haltungen innerhalb eines halben Jahres beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) angezeigt werden. Außerdem muss jeder Halter Zuverlässigkeit nachweisen und eine Haftpflichtversicherung abschließen, damit Schäden, die durch Gifttiere verursacht werden, ausgeglichen werden können.1

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie viele sehr giftige Tiere wurden seit dem Inkrafttreten des Gifttiergesetzes von Personen in Nordrhein-Westfalen trotz Verbot erworben?
  2. Welche Strafen gemäß § 8 GiftTierG wurden gegen die unter Frage 1 erwähnten Personen verhangen?
  3. Wie viele Fälle sind der Landesregierung bekannt, in denen Personen schon sehr giftige Tiere besessen haben bzw. besitzen, die Haltung aber nicht fristgerecht beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz angezeigt haben?
  4. Wie viele sehr giftige Tiere wurden fristgerecht beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz angezeigt? (Bitte aufschlüsseln nach Tierarten)
  5. Inwiefern konnten die Halter, die fristgerecht sehr giftige Tiere beim LANUV angezeigt haben, auch eine Zuverlässigkeit und eine Haftpflichtversicherung nachweisen?

Andreas Keith
Zacharias Schalley

 

Anfrage als PDF

 

1 https://www.land.nrw/pressemitteilung/landtag-beschliesst-gifttiergesetz


Die Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 205 mit Schreiben vom 19. August 2022 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie viele sehr giftige Tiere wurden seit dem Inkrafttreten des Gifttiergesetzes von Personen in Nordrhein-Westfalen trotz Verbot erworben?

Im Rahmen des Vollzugs des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor sehr giftigen Tieren (Gifttiergesetz – GiftTierG NRW) vom 30. Juni 2020 (GV. NRW. 2020 S. 669) sind dem zuständigen Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) im Zuge von Haltungsuntersagungen und der Anordnung der Duldung der Wegnahme giftiger Tiere zwei Fälle zur Kenntnis gelangt, in welchen nachweislich sieben Giftschlangen und fünf giftige Skorpione sowie 40 Giftspinnen und 18 Giftskorpione entgegen des Verbotes der Neuanschaffung giftiger Tiere nach Inkrafttreten des Gifttiergesetzes Nordrhein-Westfalen erworben wurden.

  1. Welche Strafen gemäß § 8 GiftTierG wurden gegen die unter Frage 1 erwähnten Personen verhangen?

Gegen die unter der Antwort auf Frage 1 aufgeführten Haltungspersonen, die Gifttiere entgegen des Verbots neu angeschafft haben, wurde jeweils bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstattet. Strafurteile sind noch nicht ergangen. Dementsprechend sind noch keine Strafmaße bekannt.

  1. Wie viele Fälle sind der Landesregierung bekannt, in denen Personen schon sehr giftige Tiere besessen haben bzw. besitzen, die Haltung aber nicht fristgerecht beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz angezeigt haben?

Es sind vier Fälle bekannt, in welchen Haltungspersonen bereits vor Inkrafttreten des Gifttiergesetzes Nordrhein-Westfalen sehr giftige Tiere besessen haben und diese Haltung nicht fristgerecht beim LANUV angezeigt haben.

  1. Wie viele sehr giftige Tiere wurden fristgerecht beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz angezeigt? (Bitte aufschlüsseln nach Tierarten)

Zum 30.06.2021 (Ende der Meldefrist) wurden beim Landesamt 3331 Giftschlangen, 311 Giftskorpione sowie 747 Giftspinnen fristgerecht gemeldet.

  1. Inwiefern konnten die Halter, die fristgerecht sehr giftige Tiere beim LANUV angezeigt haben, auch eine Zuverlässigkeit und eine Haftpflichtversicherung nachweisen?

Alle 213 Haltungspersonen, die eine Haltung sehr giftiger Tiere beim LANUV angezeigt und angegeben haben, konnten ihre Zuverlässigkeit und den Abschluss einer geeigneten Haftpflichtversicherung nachweisen.

13 Personen haben mitgeteilt, dass sie die Haltung sehr giftiger Tiere nicht weiter fortführen möchten und von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die von ihnen gehaltenen Gifttiere kostenfrei an das LANUV abzugeben, wodurch diese Haltungspersonen vom Nachweis des Abschlusses einer geeigneten Haftpflichtversicherung und von der Vorlage eines Führungszeugnisses entbunden waren.

 

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