Hamm: Brutale Messerattacke auf Radfahrer

vom 06.06.2024

Kleine Anfrage 3922

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Hamm: Brutale Messerattacke auf Radfahrer

Am Samstagmorgen, den 18. Mai 2024, wurde ein 49-jähriger Radfahrer am Busbahnhof in Hamm von einem Mann angegriffen. Dieser stach dem Opfer mit einem Messer völlig unvermittelt in die Wange und verletzte es dabei schwer. Die später sichergestellte Tatwaffe wies eine 13 Zentimeter lange Klinge auf. Der 49-Jährige wurde zur Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert. Die Polizei Hamm und Dortmund sowie die Staatsanwaltschaft Dortmund gehen von einem versuchten Tötungsdelikt aus. Der flüchtige männliche Tatverdächtige sei zwischen 20 und 30 Jahre alt und habe ein südländisches Erscheinungsbild.1

Nach der Veröffentlichung von Phantomfotos des Gesuchten war es Polizeibeamten möglich, den 26 Jahre alten Verdächtigen am Donnerstag in Hamm festzunehmen. Das Opfer soll bei der Polizei ausgesagt haben, dass es den Täter nicht gekannt habe.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche Vorstrafen des Tatverdächtigen sind bekannt?
  3. Über welche Staatsbürgerschaften verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
  4. Seit wann ist der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft?
  5. Welche sonstigen polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?

Markus Wagner

 

MMD18-9526

 

1 Vgl. https://www.ruhrnachrichten.de/dortmund/mordkommission-in-dortmund-eingerichtet-radfahrer-mit-messer-schwerverletzt-w882836-2001215546/.

2 Vgl. https://www.t-online.de/region/dortmund/id_100409730/hamm-messerstecher-nach-brutaler-attacke-festgenommen.html.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 3922 mit Schreiben vom 28. Juni 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund hat mir unter dem 10. und 12.06.2024 im Wesentlichen berichtet, der mit der Kleinen Anfrage angesprochene Sachverhalt sei Gegenstand eines wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung geführten Ermittlungsverfahrens. Der Beschuldigte stehe im Verdacht, dem Geschädigten am Morgen des 18.05.2024 in Hamm unvermittelt mit einem Messer in die Wange gestochen zu haben. Anschließend sei er fußläufig geflüchtet und im Nachgang anhand einer Personenbeschreibung identifiziert worden. Der Beschuldigte sei derzeit einstweilig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Die Ermittlungen dauerten an.

  1. Welche Vorstrafen des Tatverdächtigen sind bekannt?

Ausweislich des vorgenannten Berichts des Leitenden Oberstaatsanwalts in Dortmund ist der Beschuldigte wegen Eigentumsdelikten zu – teilweise zur Bewährung ausgesetzten – Freiheitsstrafen verurteilt worden.

Von einer detaillierten Aufschlüsselung der Vorstrafen wird unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten, insbesondere auch im Hinblick auf das Resozialisierungsgebot abgesehen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass wegen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung der Tat und weiterer, auch presseöffentlicher Angaben zu dem Verfahren eine Identifizierbarkeit wahrscheinlich oder jedenfalls möglich erscheint. Dem parlamentarischen Informationsinteresse, das nicht der konkreten Strafverfolgung einzelner Personen gilt, sondern der Regierungskontrolle und Gesetzgebung dient, wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand sowie die allgemeinen Angaben zu Vorstrafen entsprochen.

  1. Über welche Staatsbürgerschaften verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
  2. Seit wann ist der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Dem in der Antwort zu Frage 1 genannten Bericht zufolge hat der Beschuldigte die syrische Staatsbürgerschaft.

  1. Welche sonstigen polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen respektive das Opfer bekannt?

Aus den im zweiten Absatz der Antwort zu Frage 2 genannten Gründen und wegen der bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Verfahrens geltenden Unschuldsvermutung wird von ei­ner Beantwortung abgesehen.

 

MMD18-9784

Beteiligte:
Markus Wagner