Hamm: Kriminalität in Schulen und Bildungseinrichtungen – Wie ist die Lage?

Kleine Anfrage
vom 06.11.2024

Kleine Anfrage 4739

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Hamm: Kriminalität in Schulen und Bildungseinrichtungen Wie ist die Lage?

Nordrhein-Westfalen sieht sich einer steigenden Kriminalität ausgesetzt. Auch Hamm bildet dabei leider keine Ausnahme und führt unter anderem deshalb eine weitere Waffenverbotszone ein. Die Polizei Hamm hat im vergangenen Jahr insgesamt 18.853 Straftaten erfasst, was einem Anstieg von 13,92 Prozent zum Vorjahr bedeutet.1 Die Kriminalitätsstatistik der Polizei Hamm für das Jahr 2023 wurde Anfang April dieses Jahres veröffentlicht. Deutlich erkennbar ist der überproportional große Anteil von Nichtdeutschen unter den Tatverdächtigen mit 43 Prozent. Auch die Zahl der Täter unter Kindern (plus 80) und Heranwachsenden (plus 104) ist stark gestiegen. Alarmierend ist, dass die Straftaten an Schulen um ganze 30 Prozent zugenommen haben.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie hat sich die Anzahl der Straftaten in Schulen und Bildungseinrichtungen in Hamm seit 2019 bis heute jeweils pro Halbjahr entwickelt?
  2. Über welche Staatsangehörigkeiten verfügen die für die in Frage 1 abgefragten Straftaten jeweils verantwortlichen Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen bei deutschen Tatverdächtigen nennen.)
  3. Über welche Mehrfachstaatsangehörigkeiten verfügen die jeweiligen Tatverdächtigen?
  4. Welchen Alterskohorten (0 – 14, 14 – 18, 18 – 21 und ab 21) gehören die für die in Frage 1 abgefragten Messerdelikte verantwortlichen Tatverdächtigen an? (Bitte entsprechend der Klammer aufschlüsseln.)
  5. Welche zehn Schulen und Bildungseinrichtungen in Hamm weisen 2023 die höchste Anzahl an Straftaten auf? (Bitte Schulen einzeln auflisten.)

Markus Wagner

 

MMD18-11313

 

1 Vgl. https://hamm.polizei.nrw/artikel/kriminalstatistik-2023-1.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4739 mit Schreiben vom 9. Dezember 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration sowie der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Als Datenbasis für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung dient die Poli­zeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfas­sung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskrimi­nalamt Nordrhein-Westfalen umfangreiche und aufwendige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssicherungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten zu Straftaten des Jahres 2024 nicht vor.

Die Tatörtlichkeit „Schule“ umfasst alle Straftaten, die innerhalb eines Schulgebäudes, dem umfriedeten Gelände einer Schule oder im unmittelbaren Umfeld der Schule begangen wurden. Die Tatörtlichkeit „Schule“ wird unabhängig von schulischen Veranstaltungen, Schul­zugehörigkeit und Unterricht sowie den Öffnungszeiten der Schulen erfasst.

Die Erfassungsrichtlinien der Polizeilichen Kriminalstatistik sehen keine Definition für die Tat­örtlichkeit „Bildungseinrichtung“ vor. Für die Auswertung wurden folgende Tatörtlichkeiten un­ter dem Begriff „Bildungseinrichtung“ subsumiert:

  • Akademie,
  • Ausbildungsanstalt,
  • Förderschule,
  • Internat,
  • sonstige Schule,
  • Universität mit zugehörigen Instituten.
  1. Wie hat sich die Anzahl der Straftaten in Schulen und Bildungseinrichtungen in Hamm seit 2019 bis heute jeweils pro Halbjahr entwickelt?

Die Fallzahlen bezogen auf die Tatörtlichkeit „Schule“ und die Tatörtlichkeit „Bildungseinrich­tung“ für das Polizeipräsidium Hamm für die Jahre 2019 bis 2023 sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Jahr Tatörtlichkeit „Schule“ Tatörtlichkeit „Bildungsein­richtung“
2019 212 47
2020 197 16
2021 142 6
2022 201 9
2023 273 20

 

  1. Über welche Staatsangehörigkeiten verfügen die für die in Frage 1 abgefragten Straftaten jeweils verantwortlichen Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen bei deut­schen Tatverdächtigen nennen.)

Die Anzahl der Tatverdächtigen nach Staatsangehörigkeiten bezogen auf die Tatörtlichkeit „Schule“ und die Tatörtlichkeit „Bildungseinrichtung“ für das Polizeipräsidium Hamm für die Jahre 2019 bis 2023 sind der Anlage 1 zu entnehmen.

  1. Über welche Mehrfachstaatsangehörigkeiten verfügen die jeweiligen Tatverdäch­tigen?

Es wird auf die Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage 1970 (LT-Drs. 18/5015) verwiesen.

  1. Welchen Alterskohorten (0 – 14, 14 – 18, 18 – 21 und ab 21) gehören die für die in Frage 1 abgefragten Messerdelikte verantwortlichen Tatverdächtigen an? (Bitte entsprechend der Klammer aufschlüsseln.)

Seit Einführung eines Tatmittelkatalogs im Jahr 2019 in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen lässt sich die Verwendung von Schusswaffen, Waffen und gefährlichen Gegenständen auswerten. Grundsätzlich reicht das bloße Mitführen bei der Tatbegehung für die Erfassung nicht aus, die Tatmittel müssen konkret bei der Begehung der Tat eingesetzt werden. Eine Ausnahme bilden die Delikte der Waffen-, Sprengstoff- und Kriegswaffenkon­trollgesetze, bei denen das Tatmittel stets erfasst wird, unabhängig von einer konkreten Nut­zung.

Die Anzahl der Tatverdächtigen nach Alterskohorten, bei Fällen mit dem Tatmittel Messer (sonstiges Messer, Messer (WaffG)), bezogen auf die Tatörtlichkeit „Schule“, für das Polizei­präsidium Hamm für die Berichtsjahre 2019 bis 2023 sind der nachfolgenden Tabelle zu ent­nehmen:

Tatörtlichkeit „Schulen“    
Jahr 0 -14 14 -18 18 – 21 Ab 21
2019 1 1   0   0
2020 0 0   0   0
2021 0 2   1   0
2022 1 1   0   0
2023 1 3   0   1

 

Die Anzahl der Tatverdächtigen nach Alterskohorten, bei Fällen mit Tatmittel Messer (sonsti­ges Messer, Messer (WaffG)), bezogen auf die Tatörtlichkeit „Bildungseinrichtung“, für das Polizeipräsidium Hamm für die Berichtsjahre 2019 bis 2023 sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Tatörtlichkeit „Bildungseinrichtung“  
Jahr 0 -14 14 -18 18 – 21 Ab 21
2019 1 1   0   0
2020 0 0   0   0
2021 0 0   0   0
2022 0 0   0   0
2023 0 1   0   0

 

  1. Welche zehn Schulen und Bildungseinrichtungen in Hamm weisen 2023 die höchste Anzahl an Straftaten auf? (Bitte Schulen einzeln auflisten.)

Eine Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen

im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich. Die hierfür notwendige adressbasierte Einzelfal­lauswertung bildet Fälle ab, welche nicht im unmittelbaren Bezug zur jeweiligen Schule stehen. Diese Fälle können sich im direkten Umfeld und im angrenzenden Nahbereich der jeweiligen Schule ereignet haben. Zudem kann bei einem Schulkomplex über die adressbasierte Aus­wertung nicht zwischen den Schulen unterschieden werden.

 

MMD18-12009

Beteiligte:
Markus Wagner