Hendrik Wüsts Leibwächter – Ein schlimmer Verdacht?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 865
des Abgeordneten Markus Wagner vom 05.12.2022

Hendrik Wüsts Leibwächter Ein schlimmer Verdacht?

Selbstverständlich gilt die Unschuldsvermutung. Jedoch, die Anschuldigung wiegt sehr schwer: Verdacht auf Kindermissbrauch. Auch wenn die Ermittlungen nach Auskunft des zuständigen Oberstaatsanwalts noch ganz am Anfang stehen und noch nicht beurteilt werden kann, ob die Tatvorwürfe zutreffen, könnte dieser Fall möglicherweise sogar die Politik beschäftigen. Denn der Beschuldigte ist kein Geringerer als ein Leibwächter des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Hendrik Wüst. Der hochrangige Beamte gehörte bis vor Kurzem zum Personenschutzkommando des Landesvaters von Nordrhein-Westfalen und war zuvor auch schon für den ehemaligen Ministerpräsidenten Armin Laschet zuständig.1

Nachdem ein heute 18-Jähriger zusammen mit seiner Betreuerin bei der Polizei Mettmann erschien und dort Strafanzeige erstattete, ermittelt die Staatsanwaltschaft Wuppertal in diesem Fall. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, den 18-Jährigen früher sexuell missbraucht zu haben. Nach Informationen der Bild-Zeitung kennen sich beide, das mutmaßliche Opfer und der Beschuldigte, aus einer Kirchengemeinde. Mittlerweile wurde an der Anschrift des Beschuldigten eine Durchsuchung durchgeführt, bei der 42 Datenträger sichergestellt wurden. Die Auswertung eines Handys habe zudem ergeben, dass ein Chatverkehr existiere, der belegt, dass sich beide Parteien kannten.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaft des Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)
  2. Wurde der beschuldigte Beamte in der Zwischenzeit vom Dienst suspendiert bzw. freigestellt?
  3. Wurden beamtenrechtliche Disziplinarmaßnahmen eingeleitet?
  4. Ist in dem Ermittlungsverfahren abzusehen, ob auch Ministerpräsident Hendrik Wüst als Zeuge geladen werden könnte, um mit seiner Aussage in dem Fall etwas beizutragen?
  5. Ist in dem Ermittlungsverfahren abzusehen, ob auch der ehemalige Ministerpräsident Armin Laschet als Zeuge geladen werden könnte, um mit seiner Aussage in dem Fall etwas beizutragen?

Markus Wagner

 

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1 Vgl. htt ps:// w w w . b i l d . d e / r e g i o n a l /duesseldorf/duesseldorf-a k t u e l l / e r m ittlungen-wegen-kindesmissbrauchs-schlimmer-verdacht-gegen-wuest-leibwa e c h t e r -82089226.bild. html.

2 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 865 mit Schreiben vom 5. Januar 2023 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächti­gen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaft des Tatverdächtigen und sonstige poli­zeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Wuppertal hat dem Ministerium der Justiz am 28.11.2022 sowie unter dem 09.12.2022 u. a. berichtet, dass die mit der Kleinen Anfrage angesprochenen Ermittlungen, soweit nach Aktenlage ein Tatverdacht hinreichend zu konkretisieren sei, zwei zur Erörterung stehende Handlungen beträfen und andauerten. Unter anderem sei die priori-sierte Auswertung sichergestellter Datenträger, die bislang keine inkriminierten Inhalte erge­ben habe, noch nicht abgeschlossen. Ergänzend wird auf die vertrauliche Vorlage 18/48 für die 7. Sitzung des Innenausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen am 15.12.2022 Be­zug genommen.

  1. Wurde der beschuldigte Beamte in der Zwischenzeit vom Dienst suspendiert bzw. freigestellt?
  2. Wurden beamtenrechtliche Disziplinarmaßnahmen eingeleitet? 

Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Zur Beantwortung der Fragen wird auf die Ausführungen der Landesregierung im schriftlichen Bericht zur Sitzung des Innenausschusses am 15.12.2022 (Vorlage 18/599) verwiesen.

  1. Ist in dem Ermittlungsverfahren abzusehen, ob auch Ministerpräsident Wüst als Zeuge geladen werden könnte, um mit seiner Aussage in dem Fall etwas beizutra­gen?

Nein.

  1. Ist in dem Ermittlungsverfahren abzusehen, ob auch der ehemalige Ministerpräsi­dent Armin Laschet als Zeuge geladen werden könnte, um mit seiner Aussage in dem Fall etwas beizutragen?

Nein.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner