Antragder AfD-Fraktion vom 15.03.2022
Herkunft von Tatverdächtigen nennen
I. Ausgangslage
Die Strafverfolgungsbehörden in Nordrhein-Westfalen nennen in ihren Pressemitteilungen häufig nicht die Herkunft von Tatverdächtigen. Dieses Vorgehen ist leider Anlass für wilde Spekulationen; denn dadurch werden Zweifel an der Darstellung genährt und der Verdacht erregt, weitere Informationen würden vorenthalten. Viele Leser gehen in diesen Fällen daher davon aus, dass die Tatverdächtigen Migranten seien.1 So bestärkt das Weglassen der Nennung der jeweiligen Herkunft eher eine Diskriminierung als sie zu verhindern.
Integrationsminister Dr. Joachim Stamp äußerte sich im Zusammenhang mehrfacher Vorfälle im Düsseldorfer Rheinbad über Spekulationen wegen der Herkunft von Tätern, wenn diese nicht explizit in der jeweiligen Berichterstattung genannt worden sei, was er als problematisch betrachte.2
„Es gebe aber schon ‚spezifische Delikte, die von einer bestimmten Tätergruppe aus bestimmten Ländern häufiger begangen werden als andere‘, erklärte Stamp. Als Beispiele nannte er Taschendiebstähle an Bahnhöfen. ‚Das muss man klar benennen, damit das Problem auch behoben werden kann.‘“3
Die Änderung des Erlasses sollte zum Jahreswechsel 2019/2020 erfolgen.
Am 26. August 2019 teilte Innenminister Herbert Reul mit, dass in Presseauskünften der nordrhein-westfälischen Polizei ohne Ausnahme die Nationalität von Tatverdächtigen benannt werde, soweit diese eindeutig feststehe.4 Hierfür solle der Erlass zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen abgeändert werden. Der Innenminister sah dies als einen Beitrag zu mehr Transparenz, welche „die Spekulationsräume kleiner macht“ wie er im Plenum am 22. Januar 2020 vortrug.“5 „Durch Transparenz wird eine objektivere Wahrnehmung von Straftat […] Die bisherige Praxis führe zu Ressentiments“.6
Der gleichen Auffassung war der Landtagsabgeordnete Marc Lürbke von der FDP, der in der Debatte vortrug, dass es dem Innenminister einzig um Transparenz gehe und Vorurteilen entgegengewirkt werden soll.7
Die AfD-Fraktion begrüßte diesen Vorschlag, denn Gründe für eine Herkunftsnennung gibt es bis heute genügend. Zum Beispiel haben die Vorfälle in der Kölner Silvesternacht 2015/2016 gezeigt, welche Herkunftsmerkmale mitentscheidend für die dort verwirklichten Straftatbestände waren. Es erfolgte eine zögerliche und lückenhafte Berichterstattung über die Herkunft der Täter. Unsere Bürger haben aber ein Recht zu erfahren, welche polizeilichen Erkenntnisse über die Gemeinsamkeiten der Täter vorliegen. Zu diesen Kriterien zählt auf jeden Fall auch das Herkunftsland.
Wegen der nichterfolgten Änderung des Erlasses hatte die AfD-Fraktion um einen schriftlichen Bericht mit Datum vom 6. Januar 2020 hinsichtlich des Sachstands der Ressortabstimmung sowie der Neufassung des Runderlasses gebeten.8
Geschehen ist nichts; denn sowohl Integrationsminister Dr. Stamp als auch Justizminister Biesenbach zeigten sich ablehnend gegenüber dem Vorhaben des Innenministers.
Integrationsminister Stamp ruderte nun zwischenzeitlich zurück. Er erläuterte nunmehr, dass er keine generelle Herkunftsnennung von Tatverdächtigen anregen wollte. Das erschließe sich angeblich aus dem Gesamtbild seiner Äußerungen.9
Justizminister Biesenbach hatte Bedenken wegen des Datenschutzes.10
Aus dem Innenministerium hieß es zu dieser Ansicht richtigerweise, dass „die bloße Nennung der Staatsangehörigkeit noch nicht zu einer Identifizierbarkeit des Täters führt“11.
Schließlich einigten sich die Ressorts im Rahmen ihres fortlaufenden Abstimmungsprozesses einvernehmlich darauf, jene Vorgaben der Datenschutzgrundordnung zu wahren.12
Konsequenterweise hat die Fraktion der AfD ihren Antrag „Herkunftsnennung jetzt, immer und überall – Für möglichst wirklichkeitsnahe Pressemitteilungen der Strafverfolgungsbehörden in Nordrhein-Westfalen!“ in das Januarplenum 2021 eingebracht (Drucksache 17/8419).13 Getan hat sich auch danach nichts.
Die AfD-Fraktion hat in den vergangenen zweieinhalb Jahren immer wieder die Thematik aufgegriffen und sowohl im Innenausschuss als auch im Rechtsausschuss um Sachstandsmitteilung gebeten.
Auf den schriftlichen Berichtswunsch der AfD-Fraktion „Nennung der Nationalität der Tatverdächtigen“ wurde in der Rechtsausschusssitzung vom 2. Oktober 2019 nachgefragt, ob es seit der Sitzung des Rechtsausschusses vom 11. September 2019 eine Einigung zu der Thematik zwischen den drei Ministern gegeben hat und wenn nein, warum nicht?
Die Frage wurde mit dem Hinweis darauf, „dass die Federführung für den zur Erörterung stehenden Anlass beim Ministerium des Innern läge“, dahingehend beantwortet, dass die Prüfung der Thematik noch andauere.14
Im schriftlichen Bericht für die Sitzung des Rechtsausschusses am 15. Januar 2020 wurde mitgeteilt, „dass der Sachstand unverändert sei. Das für den zur Erörterung stehenden Erlass federführende Ministerium des Innern wird den Landtag zu gegebener Zeit über das Ergebnis des Abstimmungsprozesses unterrichten.“15
In der Innenausschusssitzung vom 06. Februar 2020 erklärte der Innenminister auf Nachfrage des Fraktionsvorsitzenden Wagner, dass mit der Antwort zügig zu rechnen sei.16
In der Rechtsausschusssitzung vom 22. April 2020 kam es zur Vertagung.17
In der Innenausschusssitzung vom 23. April 2020 lautete die Antwort zu dem beantragten Berichtswunsch „Musste sich Herbert Reul dem Druck der Politischen Korrektheit beugen? Werden die Nationalitäten von Tatverdächtigen in Pressemitteilungen der Polizei nun doch nicht genannt?“, dass die beteiligten Ministerien an einer abgestimmten Fassung arbeiteten:“
„Wie zuletzt im Innenausschuss vom 16.01.2020 dargestellt, arbeiten die an der Änderung des Runderlasses des Ministeriums für Inneres und Kommunales über die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen beteiligten Ministerien derzeit an einer abgestimmten Fassung nach § 25 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen (GGO), Bek. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales 19.12.2014. Wie bereits angekündigt, wird das Ministerium des Innern den Innenausschuss unverzüglich über die endgültige Fassung des Runderlasses unterrichten.“18
In der Sitzung des Rechtsausschusses vom 13. Mai 2020 wurde der Antrag nicht behandelt.19
In der Sitzung des Rechtsauschusses vom 10. Juni 2020 wurde auf den beantragten Berichtswunsch „Nennung der Nationalität der Tatverdächtigen“ darauf hingewiesen, dass „das mit für den zur Erörterung stehenden Erlass federführende Ministerium des Innern den Landtag zugegebener Zeit über das Ergebnis des Abstimmungsprozesses unterrichten wird.“20
In der Sitzung des Rechtsausschusses vom 9. Dezember 2020 wird nochmals erläutert, dass die AfD-Fraktion das aufgegriffen habe, was seitens der CDU und anderer Kreise mehrfach für gut befunden worden sei, was aber inzwischen im Sande verlaufen sei.21
Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP sowie gegen die Stimme der AfD-Fraktion empfahl der Ausschuss dem federführenden Innenausschuss, den Antrag abzulehnen.
Knapp ein Jahr später, auf den Berichtswunsch der AfD-Fraktion vom 14.Januar 2021 für den Innenausschuss „Wann kommt endlich die Neufassung des Erlasses zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei NRW“, war die Antwort wiederum:
„Wie bereits mehrfach im Innenausschuss dargestellt, arbeiten die an der Änderung des Runderlasses des Ministeriums für Inneres und Kommunales über die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen beteiligten Ministerien derzeit an einer abgestimmten Fassung nach § 25 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen (GGO), Bek. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales 19.12.2014. Wie angekündigt, wird das Ministerium des Innern den Innenausschuss unverzüglich über die endgültige Fassung des Runderlasses unterrichten. dass die beteiligten Ministerien an einer abgestimmten Fassung arbeiteten“22.
In der Antwort auf einen weiteren schriftlichen Berichtswunsch „Fortschritt oder Stagnation der Ressortabstimmung über die Neufassung des Erlasses zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei NRW?“ wurde in der Sitzung des Innenausschusses vom 25. Februar 2021 mitgeteilt, dass auf den schriftlichen Bericht zu TOP „Wann kommt endlich die Neufassung des Erlasses zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei NRW? der Sitzung des Innenausschusses vom 14. Januar 2021 verwiesen wird (Vorlage 17/4485).
„In der Sache befindet sich der Minister des Innern in Abstimmung mit den beteiligten Ministerien. Nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie und die dadurch bedingte Verschiebung von Prioritäten, ist hier bislang noch kein Ergebnis erzielt worden. Die Details der Abstimmungen fallen in den Bereich der Eigenverantwortung der Landesregierung.“23
Auf eine weitere Nachfrage „Nach bald 2 Jahren: Wann werden die Nationalitäten von Tatverdächtigen in Pressemitteilungen der Polizei endlich genannt? vom 10. Juni 2021 an den Innenausschuss wird mitgeteilt:
„Es wird auf den schriftlichen Bericht zu TOP 9 der Sitzung des Innenausschusses am 25.02.2021 verwiesen (Vorlage 17/4720). Die Abstimmung dauert nach wie vor an, die Details der Abstimmungen fallen in den Bereich der Eigenverantwortung der Landesregierung.“24
In der Auswertung der schriftlichen Anhörung der Deutschen Polizeigewerkschaft sprach diese sich für eine Neufassung des Erlasses aus: „Demgegenüber trägt eine grundsätzliche Nennung jeder Nationalität zur objektiven Berichterstattung bei“.25
Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass die bloße Nennung der Nationalität weder gegen die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung noch gegen das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung verstößt26.
Zu den Vorkommnissen in den Freibädern äußerte sich die Gewerkschaft der Polizei wie folgt:
„Die Polizei NRW – hier gibt es laut Statistik die meisten Übergriffe und Gewaltausbrüche – identifiziert die Täter als ‚junge Männer nordafrikanischer, arabischer und türkischer Herkunft‘. […], Vize-Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei NRW warnt: ‚In Freibädern entsteht gerade eine Parallelgesellschaft – wenn nicht endlich härter gegen Regelbrüche vorgegangen wird!‘“ 27
Im Innenausschuss am 14. Januar 2021 wurde von dem Fraktionsvorsitzenden Markus Wagner darauf aufmerksam gemacht, dass auch andere Fraktionen nach der Täterherkunft fragen. So haben die Fraktionen von CDU und FDP für die am gleichen Tag anberaumte Sitzung in ihrem Berichtswunsch „Randale in der Düsseldorfer Altstadt“ (APr 17/1266) explizit gefragt:
„Welche Staatsangehörigkeit haben die festgestellten Tatbeteiligten bzw. bei wie vielen gibt es einen Migrationshintergrund? Sind Asylbewerber unter den Tatbeteiligten?“28
Selbstverständlich legen weder Herkunft und kulturelle Prägung eines Menschen dessen Verhalten unabänderlich fest, noch stehen diese Faktoren stets mit dem kriminellen Handeln einer Person in Verbindung. Allerdings ist die Behauptung, dass die Herkunft sowie die kulturelle Prägung generell keinerlei Relevanz für das Begehen von Straftaten habe, ebenfalls nicht korrekt.
„Islamisten mit Migrationshintergrund aus islamischen Staaten wie dem Libanon, Syrien, dem Iran und dem Irak haben den Antisemitismus und die Israelfeindlichkeit in ihren Herkunftsstaaten als Staatsdoktrin erlebt; die haben das im Kopf“ sagte Innenminister Reul in der Sitzung des Innenausschusses vom 20.05.2021 zum Verhandlungspunkt „Antisemitische Ausschreitungen in Nordrhein-Westfalen“29
Dr. Christos Georg Katzidis fragte in dieser Sitzung nach der Herkunft der 111 Tatverdächtigen. „Wer nach Deutschland komme, um hier Hass zu säen, habe hier nichts zu suchen,“ fuhr er weiter fort.30
Diese Aussagen zeigen doch ganz deutlich, dass auch für die Fraktionen von CDU und FDP die Herkunft und die kulturelle Prägung eines Täters von Bedeutung sind. Auch unbequeme Wahrheiten müssen in einem funktionierenden Rechtsstaat ans Tageslicht kommen. Eine falsche – vermeintlich politisch korrekte – Rücksichtnahme wegen einer möglichen Stigmatisierung ist fehl am Platz. Das zeigen die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte im Zusammenhang mit der Clankriminalität.
Sobald Tatverdächtige die Struktur ihrer Herkunftsgruppe für ihre Taten nutzen, wie es in der Clankriminalität oder Chaoshochzeiten der Fall ist, oder ein Zusammenhang zwischen Durchführung und Häufigkeit einer Straftat und der Gruppenzugehörigkeit zutage tritt, wie bei den Messerdelikten in der Düsseldorfer Altstadt, muss die Herkunft benannt werden.
Bei der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2021 hat der Innenminister dargelegt, dass 32,9 Prozent der Straftäter einen „Nicht-deutschen-Hintergrund“ haben, wobei der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung bei 13,8 Prozent lag.31 Bei Messerattacken liegt der Anteil sogar bei 42,6 Prozent. „Neun von zehn Tatverdächtigen seien Männer, jeder zweite unter 30 Jahre alt“.32 Ausländer unter den Tatverdächtigen sind, gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil, überproportional bei gewissen Straftaten vertreten.33
Rainer Wendt von der Deutschen Polizeigewerkschaft überrascht der überproportionale Anteil an Messerdelikten überhaupt nicht:
„Wir haben immer gesagt, dass manche Gruppen überrepräsentiert sind: meistens Männer unter 25 Jahren, sehr häufig Nichtdeutsche und zu einem hohen Anteil Menschen, die hier angeblich um Schutz und Hilfe gebeten haben.“34
Zweieinhalb Jahre sind seit der Ankündigung durch den Innenminister vergangen. Eine Überarbeitung des Erlasses ist bisher unterblieben. Unsere Bürger haben aber das Recht, über die wirklichen Ausmaße der Kriminalität (auch von Migranten) in unserem Land informiert zu werden.
Die Herkunft von Tatverdächtigen kategorisch zu nennen, schafft Transparenz, liefert potenziell wertvolle Informationen für Journalisten und Bürger, bereichert öffentliche Diskurse und verleiht Polizeibeamten und Staatsanwaltschaften Verhaltenssicherheit. Die ausnahmslose Herkunftsnennung ist damit ein demokratiepolitischer Zugewinn.
Die AfD-Fraktion hat nun lange den Prozess befördert und befeuert. Daher wiederholen wir die aktualisierten Feststellungen und Forderungen unseres Antrages, (Drucksache 17/8419) erneut:
II. Der Landtag stellt fest:
- Es sprechen sehr gute Gründe dafür, dass der Herkunft und der Nationalität von Tatverdächtigen im allgemeinen eine herausgehobene Bedeutung sowohl für das Verständnis der jeweiligen Einzelsachverhalte als auch für öffentliche Diskurse beizumessen ist.
- Laut Kriminalstatistik sind Ausländer überproportional an Straftaten beteiligt. Obwohl Ausländer im Jahr 2021 in Nordrhein-Westfalen lediglich einen Bevölkerungsanteil von 13,8 Pro-zent ausmachten, waren 32,9 Prozent aller Tatverdächtigen nach den Angaben der Polizeilichen Kriminalstatistik NRW nicht-deutsch. Das ist ein deutlich überproportionaler Anteil.
- Die Messerkriminalität in Nordrhein-Westfalen steht in einem deutlichen Zusammenhang mit der Asyl- und Flüchtlingsmigration und mit illegaler Einwanderung. Von den Tatverdächtigen waren nach den Angaben der Polizeilichen Kriminalstatistik NRW aus dem Jahre 2021 42,6 Prozent nicht-deutsch.
- Es lassen sich Phänomene der Kriminalität und der Verhaltensdevianz identifizieren, bei denen es nach eingehender Befassung naheliegt (z.B. Chaoshochzeiten) oder bereits jetzt nachgewiesen werden kann (Clan-kriminalität und empirisch erhobene Erfahrungswerte von Einsatzkräften der Rettungsdienste und Feuerwehren), dass Herkunft und Nationalität, bzw. die damit einhergehende ethno-kulturelle Prägung der Täter auch als (mit-)ursächlich für Straftaten betrachtet werden kann.
- Über die diesen Einzelphänomenen und Einzelsachverhalten inhärenten Zusammenhänge hinaus, können und müssen Taten, Täter, Opfer, Motive und Persönlichkeitsmerkmale des Täters, die ggf. unmittelbar oder mittel-bar für dessen Beweggründe relevant sind oder aber Auswirkungen auf dessen Aufenthaltsrecht im Staatsgebiet der Bundesrepublik nach rechts-kräftiger Verurteilung haben können, Gegenstand öffentlicher Diskurse werden.
- Mündige Bürger müssen die Möglichkeit haben, sich mit Hilfe behördlicher Primärquellen über potenziell bedeutsame Tatverdächtigenmerkmale, wie Herkunft oder Nationalität, informieren zu können; dies auch neben der Medienrezeption, um fehlende Informationen in öffentliche Diskurse ein-zuspeisen, mögliche Zusammenhänge eigenverantwortlich zu ergründen, zu vergleichen oder auch Medien- und Metakritik zu üben . Die stete Nennung von Tatverdächtigenherkünften stärkt die Demokratie in Nordrhein-Westfalen!
III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
- den internen Abstimmungsprozess nach § 25 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen (GGO) über die angestrebte Neufassung des Erlasses zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen einem Ergebnis zuzuführen, das den nachfolgend genannten Forderungen der Ziffern 2., 3. und 4. entspricht;
- in der anzustrebenden Neufassung des Erlasses zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen verbindlich vorzugeben, dass die Staatsbürgerschaft von Tatverdächtigen in Pressemitteilungen ausnahmslos zu nennen ist;
- in der anzustrebenden Neufassung des Erlasses zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen verbindlich vorzugeben, dass auch weitere Staatsbürgerschaften von Tatverdächtigen neben der deutschen Staatsbürgerschaft in Pressemitteilungen ausnahmslos zu nennen sind:
- in der anzustrebenden Neufassung des Erlasses zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen verbindlich vorzugeben, dass auch der Migrationshintergrund von Tatverdächtigen nach den Maßgaben der Statistischen Landesämter und des Statistischen Bundesamts bei Mikrozensus-Erhebungen in Pressemitteilungen ausnahmslos zu nennen ist;
- für die Umsetzung der unter Ziffer 4. geforderten Angabe praktikable und standardisierbare Methoden zur Erfassung eines Migrationshintergrunds von Tatverdächtigen im Dienstalltag der nordrhein-westfälischen Polizeiarbeit zu eruieren und diese alsbald einzuführen;
- die unter den Ziffern 1. bis 4. geforderten Angaben zu Staatsbürgerschaften und Migrationshintergründen von Tatverdächtigen auch für den Geschäftsbereich des Justizministeriums und damit für die Staatsanwaltschaften und die staatsanwaltschaftliche Pressearbeit in Nordrhein-Westfalen kategorisch und verbindlich vorzugeben;
- auf Bundesebene – B. im Rahmen der Innenministerkonferenz – für eine einheitliche Regelung gemäß der Forderungen der Ziffern 1. – 4. zu werben.
Markus Wagner
Sven W. Tritschler
Andreas Keith
und Fraktion
5 http://intranet.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMP17%2F78|69|78
6 Ebd.
7 Ebd.
8 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA17-883.pdf
9 https://www.deutschlandfunk.de/nrw-vize-und-integrationsminister-stamp-fdp-brauchen-100.html 10Vorlage 17/2384 A14, Antwort des JM auf Frage 1
11 Vorlage 17/2410 A09, Antwort der LRG auf Frage 1
12 Vgl. Vorlage 17/2611 A14, S. 2.
13 http://intranet.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-8419.pdf
14 http://intranet.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-2499.pdf
15 http://intranet.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-2904.pdf 16.
http://intranet.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMA17%2F914|1|5&Id= MMA17%2F914|20|20
17 http://intranet.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMA17%2F964|1|10&Id= MMA17%2F964|44|44
18 http://intranet.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-3260.pdf
19 file:///C:/Users/paulw/Downloads/multi_1646997003842.pdf
20 http://intranet.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-3472.pdf
21 http://intranet.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMA17%2F1244|1|6&Id= MMA17%2F1244|10|11
22 http://intranet.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-4485.pdf
23 http://intranet.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-4720.pdf
24 http://intranet.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-5267.pdf
25 http://intranet.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST17-3193.pdf
26 file:///C:/Users/paulw/Downloads/MMA17-1266%20(1).pdf
27 https://www.emma.de/artikel/frauen-freiwild-im-schwimmbad-336983
28 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA17-1266.pdf
29 file:///C:/Users/paulw/Downloads/MMA17-1432%20(1).pdf
30 file:///C:/Users/paulw/Downloads/MMA17-1432%20(1).pdf
32 Ebd.
33 Ebd.