Kleine Anfrage 4180
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Herne: Brutale Körperverletzung in Herner Villa – Verdächtiger nach vier Monaten verhaftet
Ende Februar dieses Jahres kam es in einer abgelegenen Villa in Herne zu einem brutalen Vorfall. Gegen 02:00 Uhr in der Nacht wurde die Nachbarsfamilie durch ihren vehement bellenden Hund geweckt und alarmierte in der Folge die Polizei. Vor Ort fanden die Einsatzkräfte einen stark blutenden Mann vor. Anwalt K. lag schwer verletzt in seinem Bett, nachdem ihm die Hoden und der Penis durch einen scharfen Gegenstand abgetrennt wurden.1
Nun wurde etwa vier Monate nach dem Vorfall ein 32 Jahre alter Mann festgenommen. Nach Auskünften der zuständigen Polizei und Staatsanwaltschaft soll es sich bei dem Mann um einen nahen Familienangehörigen des Opfers handeln. Dieser soll sich nun wegen schwerer Körperverletzung und versuchten Mordes verantworten. Der Mann soll seit einiger Zeit nicht mehr in der Villa gewesen sein, jedoch wurden am Tatort aktuelle DNA-Spuren des Verdächtigen gefunden, weshalb er am 25. Juni verhaftet wurde und seitdem in Untersuchungshaft sitzt. Die genauen Hintergründe der Tat sind allerdings noch unklar und werden weiter ermittelt. Auch die fehlenden Körperteile sollen noch nicht aufgefunden worden sein. Nach der brutalen Attacke wurde das Opfer in ein künstliches Koma versetzt und durch eine Notoperation gerettet. Seither lebt K. wieder in der Villa. Zu der Tat selbst wollte er sich bislang nicht äußern.2
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Welche polizeilichen Erkenntnisse des Tatverdächtigen sind bekannt?
- In welchem Umfang wurde oder wird dem Geschädigten Opferhilfe angeboten?
Markus Wagner
2 Ebenda.
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4180 mit Schreiben vom 13. August 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
Die Leitende Oberstaatsanwältin in Bochum hat mir unter dem 26.07.2024 unter anderem berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Bochum ein Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung führe. Demnach liegt dem Verfahren der in der Kleinen Anfrage geschilderte Sachverhalt zugrunde.
Zum Geschehensablauf hat die Leitende Oberstaatsanwältin im Wesentlichen weiter ausgeführt, ein Mann sei am frühen Morgen des 27.02.2024 im Schlafzimmer seines Wohnhauses in Herne lebensgefährlich verletzt mit abgeschnittenen Genitalien aufgefunden worden. Eine kurzfristig anberaumte Operation habe ihm das Leben gerettet. Es sei festgestellt worden, dass ihm die Verletzung von fremder Hand beigebracht worden sei. Durch ein forensisch-genetisches Gutachten seien Körperspuren des Beschuldigten, bei dem es sich um einen Angehörigen des Opfers handele, nachgewiesen worden. Dieser befinde sich aufgrund eines Haftbefehls des zuständigen Amtsgerichts seit dem 25.06.2024 in Untersuchungshaft.
Die Leitende Oberstaatsanwältin hat ferner berichtet, dass die Ermittlungen andauerten.
- Welche polizeilichen Erkenntnisse des Tatverdächtigen sind bekannt? Der Tatverdächtige ist bislang polizeilich nicht in Erscheinung getreten.
- In welchem Umfang wurde oder wird dem Geschädigten Opferhilfe angeboten?
Dem Geschädigten wurden durch die Kreispolizeibehörde Bochum Informationen über Opferhilfeangebote zur Verfügung gestellt und zudem Beratungsangebote zur technischen Sicherung seines Hauses unterbreitet.
Die Leitende Oberstaatsanwältin in Bochum hat mir unter dem 26.07.2024 unter anderem berichtet, der Dezernent der Staatsanwaltschaft habe dem Geschädigten im Rahmen einer Vernehmung Maßnahmen des Opferschutzes und die Unterstützung bei der Wahrnehmung von Hilfen angeboten. Eine schriftliche Information des Verletzten über seine Befugnisse – insbesondere ein Hinweis auf seine Rechte gemäß § 406i StPO – sei erfolgt.