Herne: Mann rastet aus und wird im Hausflur von der Polizei erschossen

Kleine Anfrage
vom 15.04.2025

Kleine Anfrage 5328

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Herne: Mann rastet aus und wird im Hausflur von der Polizei erschossen

Die BILD berichtete am 17. März 2025 über einen Polizeieinsatz in Herne, der harmlos begann, aber schließlich für einen Mann tödlich endete. Demnach informierte ein in Herne ansässiger Arbeitgeber die Polizei, dass ein als zuverlässig geltender 51 Jahre alter Mitarbeiter nicht zur Arbeit erschienen und auch nicht erreichbar sei. Ein Streifenwagen wurde daraufhin unter dem Einsatz-Stichwort „Hilfeersuchen“ an die angegebene Wohnadresse im Stadtteil Wanne-Herne losgeschickt. Als die Polizeibeamten an der Adresse eintrafen, hörten sie aus dem blauen Mehrfamilienhaus Schreie und Gegenstände wurden aus dem Fenster des Treppenhauses geworfen. Darunter auch ein Einmachglas, das die Windschutzscheibe des Streifenwagens traf. In diesem Glas befand sich offensichtlich eine größere Menge Cannabis. Daraufhin setzten die Polizeibeamten den Wagen zurück und betraten mit Verstärkung das Haus. Zu dem anschließenden Ablauf des Einsatzes äußerte sich ein Polizeisprecher:

„Nach ersten Erkenntnissen soll der Randalierer mit einem Messer bewaffnet auf unsere Beamten losgestürmt sein. Die Kollegen machten daraufhin Gebrauch von ihrer Schusswaffe.“1

In dem engen Treppenhaus sollen vier Schüsse gefallen sein. Wie viele den Angreifer trafen, ist Gegenstand der Ermittlungen. Allerdings sackte er getroffen zu Boden und wurde von dem sofort alarmierten Notarzt vergeblich reanimiert und verstarb noch auf dem Treppenabsatz im Erdgeschoss. In der Wohnung des Toten fand die Polizei weitere Drogen. Zudem soll er im Vorfeld bereits eine Nachbarin bedroht haben.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
  3. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
  4. Waren die Polizeibeamten mit Distanzelektroimpulsgeräten (Tasern) ausgestattet, die sie hätten nutzen können?
  5. Wann ist die Bedrohung der Nachbarin nach der mutmaßlichen Tat zur Anzeige gebracht worden?

Markus Wagner

 

MMD18-13318

 

1 Vgl. https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/herne-nrw-randalierer-mit-messer-von-polizei-im-flur-erschossen-67d7f910db5e1e0edf005b81.

2 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5328 mit Schreiben vom 30. April 2025 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration sowie dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftat­bestände aufschlüsseln.)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Bochum hat dem Ministerium der Justiz unter dem 03.04.2025 im Wesentlichen berichtet, dass wegen des in der Kleinen Anfrage geschilderten Sachverhalts ein Ermittlungsverfahren gegen einen Polizeibeamten wegen des Verdachts des Totschlags anhängig sei. Im Rahmen der noch andauernden Ermittlungen werde die Recht­mäßigkeit des Schusswaffengebrauchs im Rahmen eines ursprünglich wegen eines Hilfeer­suchens erfolgten Polizeieinsatzes geprüft, bei dem der später durch die Schussverletzung Verstorbene, der zuvor eine Nachbarin nach deren Angaben tätlich angegriffen und verletzt habe, mit einem Messer in der Hand auf die eingesetzten Polizeibeamten losgelaufen sei.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachts­momenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von krimi­nalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Der Tatverdächtige ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straf­taten polizeilich in Erscheinung getreten:

  • in einem Fall wegen vorsätzlicher, einfacher Körperverletzung,
  • in einem Fall wegen Beleidigung.
  1. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)

Der Tatverdächtige besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.

  1. Waren die Polizeibeamten mit Distanzelektroimpulsgeräten (Tasern) ausgestattet, die sie hätten nutzen können?

Die unmittelbar an dem in Rede stehenden Sachverhalt beteiligten Polizeivollzugsbeamten sind Angehörige der Bereitschaftspolizeihundertschaft, die verfügungsgemäß nicht mit Distan-zelektroimpulsgeräten ausgestattet sind.

  1. Wann ist die Bedrohung der Nachbarin nach der mutmaßlichen Tat zur Anzeige gebracht worden?

Dem in der Antwort auf die Frage 1 genannten Bericht zufolge liegt eine gegen den Verstor­benen gerichtete Strafanzeige der verletzten Nachbarin nicht vor.

 

MMD18-13670

Beteiligte:
Markus Wagner