Herne: Problemhaus führt zu Polizeieinsatz – Polizisten bedroht und mit Gegenständen beworfen

Kleine Anfrage
vom 06.12.2024

Kleine Anfrage 4860

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Herne: Problemhaus führt zu Polizeieinsatz Polizisten bedroht und mit Gegenständen beworfen

Am Sonntag, den 6. Oktober 2024, kam es an einem vor allem von südosteuropäischen Personen bewohnten Haus an der Steinstraße 7 in Herne Wanne-Süd zu einem Polizeieinsatz. Das Wohnobjekt gilt schon seit Jahren als Problemhaus, da es dort immer wieder zu Lärmbelästigungen und Ärger in der Nachbarschaft kommt. Nach Darstellung der Polizei seien die Beamten zunächst gegen 14:20 Uhr wegen einer Ruhestörung zur Steinstraße gerufen worden. Dort hätten Bewohner des Problemhauses sehr geräuschvoll die Reifen an einem Lkw gewechselt. Die Beamten hätten die Personen aufgefordert, die Sonntagsruhe einzuhalten. Ein Polizeisprecher teilte dazu mit: „Als die Kollegen die Personalien kontrollieren wollten, haben sich die Personen aber geweigert, sich auszuweisen.“1

Stattdessen seien sie verbal aggressiv gewesen und hätten einschüchternde Gesten gezeigt. Deshalb hätten die Einsatzkräfte Verstärkung gerufen. Nachdem die Polizeibeamten eine Verwarnung ausriefen, seien sie zunächst abgerückt. Allerdings kehrten sie gegen 16:30 Uhr erneut zur besagten Adresse zurück, da ein Menschenpulk auf der Straße gemeldet worden war. Dies habe sich bestätigt, „und in der Folge sind die Kolleginnen und Kollegen massiv angegriffen worden“. Sie seien mit Gläsern und Flaschen beworfen worden, weshalb weitere Einsatzkräfte, darunter auch die Bereitschaftspolizei, hinzugezogen wurden. Mehrere Dutzend Beamte waren im Einsatz. Im Zuge der Auseinandersetzung seien sechs Personen vorläufig festgenommen worden, darunter eine Frau und ein 16-jähriger Jugendlicher. Mehrere Personen hätten während des Einsatzes versucht, die Festgenommenen zu befreien. Inzwischen seien die Festgenommenen wieder aus dem Gewahrsam entlassen worden, allerdings wurde gegen sie Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung, tätlichen Angriffs und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte erlassen.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
  3. Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen der deutschen Tatverdächtigen nennen.)
  4. Wurde der oben beschriebene Vorfall als sogenannte Tumultlage bewertet?
  5. Weswegen kam es zu Einsätzen unter oben genannter Adresse von 2020 bis heute pro Jahr?

Markus Wagner

 

MMD18-11975

 

1 Vgl. https://www.waz.de/lokales/herne-wanne-eickel/article407413774/grosseinsatz-polizisten-in-herne-bedroht-und-

beworfen.html#:~:text=Herne.,f%C3%BCr%20%C3%84rger%20in%20der%20Nachbarschaft.

2 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4860 mit Schreiben vom 16. Januar 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration und dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftat­bestände aufschlüsseln.)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Bochum hat dem Ministerium der Justiz unter dem 13.12.2024 im Wesentlichen berichtet, dass an ihrer Behörde wegen des in der Kleinen Anfrage geschilderten Sachverhalts ein Ermittlungsverfahren wegen besonders schweren Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbe­amte, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte u. a. gegen aktuell sieben Beschuldigte, darunter ein Jugendlicher, anhängig sei. Nach derzeitigem Stand sei es zunächst zu einem Polizeieinsatz wegen Ruhestörung gekommen, bei dem eine vor Ort angetroffene Personen­gruppe verbalaggressiv reagiert sowie die Beamten bedrängt habe. Später habe es einen weiteren

Polizeieinsatz an der Örtlichkeit gegeben, bei dem wiederum mehrere männliche Personen, u. a. die zuvor Kontrollierten, angetroffen worden seien. Im Verlauf dieses Einsatzes sei eine größere Personengruppe hinzugekommen. Es habe sich eine tumultartige Lage entwickelt, im Zuge derer unter anderem mehrfach körperlich auf die eingesetzten Beamten eingewirkt worden sei und Glasbehältnisse in ihre Richtung geworfen worden seien.

Die Ermittlungen dauerten an.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachts­momenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von krimi­nalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Ein Tatverdächtiger ist in der Vergangenheit bisher wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten:

  • in einem Fall wegen Bandendiebstahls
  • in sechs Fällen wegen Beförderungserschleichung
  • in einem Fall wegen besonders schwerem Landfriedensbruch
  • in vier Fällen wegen Diebstahls
  • in einem Fall wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • in einem Fall wegen Hausfriedensbruch
  • in vier Fällen wegen Ladendiebstahls
  • in zwei Fällen wegen des räuberischen Diebstahls
  • in zwei Fällen wegen Sachbeschädigung
  • in drei Fällen wegen des sonstigen Betruges
  • in einem Fall wegen Körperverletzung
  • in einem Fall wegen sonstigem schweren sexuellen Missbrauch von Kindern.

Ein weiterer Tatverdächtiger ist in der Vergangenheit bisher wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten:

  • in einem Fall wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz
  • in einem Fall wegen besonders schwerem Landfriedensbruch
  • in zwei Fällen wegen Urkundenfälschung.

Ein weiterer Tatverdächtiger ist in der Vergangenheit bisher wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten:

  • in einem Fall wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls von Fahrrädern
  • in einem Fall wegen besonders schwerem Landfriedensbruch
  • in einem Fall wegen Diebstahls
  • in einem Fall wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz
  • in einem Fall wegen des Zulassens oder Anordnens des Führens eines Kraftfahrzeu­ges ohne Fahrerlaubnis.

Ein weiterer Tatverdächtiger ist in der Vergangenheit bisher wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten:

  • in einem Fall wegen Beleidigung
  • in einem Fall wegen besonders schwerem Landfriedensbruch
  • in zwei Fällen wegen Ladendiebstahls
  • in einem Fall wegen Urkundenfälschung.

Ein weiterer Tatverdächtiger ist in der Vergangenheit bisher wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten:

  • in einem Fall wegen Hausfriedensbruch
  • in einem Fall wegen Ladendiebstahls
  • in fünf Fällen wegen sonstiger weiterer Betrugsarten
  • in zwei Fällen wegen Beleidigung
  • in einem Fall wegen Beförderungserschleichung
  • in einem Fall wegen einer Straftat gegen das Waffengesetz
  • in einem Fall wegen Taschendiebstahls
  • in einem Fall wegen Bandendiebstahls
  • in zwei Fällen wegen Urkundenfälschung
  • in einem Fall wegen Diebstahls in oder aus überwiegend unbezogenen Neu- und Rohbauten
  • in einem Fall wegen besonders schwerem Landfriedensbruch.

Ein weiterer Tatverdächtiger ist in der Vergangenheit bisher wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten:

  • in einem Fall wegen Ladendiebstahls
  • in zwei Fällen wegen des besonders schweren Falls des Ladendiebstahls
  • in einem Fall wegen Beleidigung
  • in einem Fall wegen Bandendiebstahls.

Ein weiterer Tatverdächtiger ist in der Vergangenheit bisher wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten:

  • in einem Fall wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis
  • in einem Fall wegen Betruges
  • in einem Fall wegen des Landfriedensbruchs.
  1. Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen der deutschen Tatverdächtigen nennen.)

Die Personen besitzen ausschließlich die rumänische Staatsangehörigkeit.

  1. Wurde der oben beschriebene Vorfall als sogenannte Tumultlage bewertet?

Im Verlauf der polizeilichen Einsatzwahrnehmung erfolgte eine Lageeinordnung als Tumult-lage.

  1. Weswegen kam es zu Einsätzen unter oben genannter Adresse von 2020 bis heute pro Jahr?

Seit dem Jahr 2020 gab es an der oben genannten Örtlichkeit insgesamt 106 Einsätze. Einzelheiten bitte ich der in der Anlage aufgeführten Tabelle zu entnehmen.

 

MMD18-12521

Beteiligte:
Markus Wagner