Hessen: Messerstecher-Zahlen explodieren – Wie steht es um NRW? – Wie bedroht ist der Bürger?

Kleine Anfrage
vom 28.09.2023

Kleine Anfrage 2698

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Hessen: Messerstecher-Zahlen explodieren Wie steht es um NRW? Wie bedroht ist der Bürger?

Die Auswirkungen einer Politik der offenen und unkontrollierten Grenzen machen sich in immer mehr Bereichen des Lebens bemerkbar. Leidtragender ist, wie in den allermeisten Fällen, der Bürger. Eine AfD-Anfrage der Fraktion in Hessen hat erschreckende Zahlen ans Tageslicht geführt, die nicht nur beunruhigen, sondern gleichzeitig eine dramatische Entwicklung aufzeigen.

In den vergangenen drei Jahren ist es in Hessen zu 5.640 Messerattacken gekommen. Zählte die Polizei 2020 bereits 1.712 Angriffe, waren es 2021 schon 1.804 und 2022 sogar 2.124 Taten. Somit wurden insgesamt 5.640 Messerangriffe in nur drei Jahren registriert. Auffällig dabei ist, dass 2.816 von 5.383 ermittelten Tatverdächtigen keinen deutschen Pass hatten. Das entspricht 52,3 Prozent. Des Weiteren muss erwähnt werden, dass von den 2.567 Deutschen 539 Personen noch eine weitere Staatsbürgerschaft hatten, was wiederum jedem Zehnten insgesamt entspricht.1

Es sind bei den Zahlen auch besondere Häufungen bei den Nationalitäten der Tatverdächtigen zu erkennen: Türkei (387), Afghanistan (306), Syrien (228), Rumänien (160), Somalia (134), Marokko (129), Polen (127), Bulgarien (120), Algerien (106).2

Wie die Bild-Zeitung berichtet, wurden die 5.640 Messerangriffe bei verschiedenen Delikten registriert: Vergewaltigung im besonders schweren Fall: 22 Taten. Mord: 47 Fälle. Räuberischer Diebstahl: 76. Totschlag: 230. Räuberische Erpressung: 342. Schwerer Raub: 403. Gefährliche Körperverletzung: 2131. Bedrohung: 2270.3

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Straftaten wurden durch Messerangriffe in Nordrhein-Westfalen seit 2020 bis heute pro Jahr begangen?
  2. In wie vielen Fällen dieser Messerangriffe wurde jeweils wegen Mord, Totschlag, schwerer und gefährlicher Körperverletzung ermittelt?
  3. Wie viele der Angreifer sind deutsche Staatsbürger ohne Mehrfachstaatsangehörigkeit?
  4. Welche Staatsbürgerschaften besitzen die ausländischen Angreifer? (Bitte nach Anzahl aufschlüsseln.)
  5. Wie viele der ausländischen Angreifer sind im Besitz eines amtlichen Aufenthaltstitels? (Bitte nach dem jeweiligen Aufenthaltsstatus aufgliedern.)

Markus Wagner

 

MMD18-6176

 

1 Vgl. https://www.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-aktuell/schockierende-messerstecher-zahlen-5383-taeter-5640-attacken-47-morde-85042456.bild.html.

2 https://afd-fraktion-hessen.de/wir-fordern-konsequente-abschiebungen-strengere-justizurteile-und-kontrollierte-grenzen/.

3 https://www.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-aktuell/schockierende-messerstecher-zahlen-5383-taeter-5640-attacken-47-morde-85042456.bild.html.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2698 mit Schreiben vom 3. November 2023 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfas­sung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nord­rhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssiche-rungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten zu Straftaten für das Jahr 2023 derzeit noch nicht qualitätsgesichert vor.

Zur Beantwortung der Fragen wurden die Tatmittel „Messer (WaffG)“ und „sonstiges Messer“ ausgewertet.

„Messerangriffe“ oder „Angreifer“ – wie in den Fragen formuliert – sind Begriffe, die in der Poli­zeilichen Kriminalstatistik nicht verwendet werden. Berücksichtigt wurden daher sogenannte „Opferdelikte“, bei denen eines der o.a. Tatmittel eingesetzt wurde. Opferdelikte sind speziell definierte Straftaten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, sexuelle Selbstbestimmung).

Das Tatmittel „Messer“ wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik fallbezogen und nicht perso­nenbezogen zugeordnet. Das führt dazu, dass ein Bezug zwischen der tatverdächtigen Person und dem erfassten Tatmittel „Messer“ nicht zwingend bestehen muss. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn mehrere Tatverdächtige erfasst werden. Die im Folgenden aufgeführten Daten zu Tatverdächtigen sind daher unter diesem Vorbehalt zu betrachten.

  1. Wie viele Straftaten wurden durch Messerangriffe in Nordrhein-Westfalen seit 2020 bis heute pro Jahr begangen?

Die Anzahl der Straftaten bitte ich der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Jahr Fälle
2020 4.669
2021 4.397
2022 4.191

 

  1. In wie vielen Fällen dieser Messerangriffe wurde jeweils wegen Mord, Totschlag, schwerer und gefährlicher Körperverletzung ermittelt?

Die deliktische Verteilung der angefragten Straftaten bitte ich der folgenden Tabelle zu ent­nehmen:

 

Straftat Jahr
2020 2021 2022
Mord insgesamt 36 20 29
Totschlag insgesamt 106 73 120
Gefährliche   Körperverletzung   insge-

samt

1.782 1.658 1.592
Schwere Körperverletzung insgesamt 12 12 4

 

  1. Wie viele der Angreifer sind deutsche Staatsbürger ohne Mehrfachstaatsangehö­rigkeit?

Nichtdeutsche Tatverdächtige sind Personen ausländischer Staatsangehörigkeit und Staaten­lose sowie Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Tatverdächtige, die eine deutsche und eine nichtdeutsche Staatsangehörigkeit besitzen, werden in der Polizeilichen Kriminalsta­tistik Nordrhein-Westfalen mit der deutschen Staatsangehörigkeit erfasst.

Die Anzahl der Tatverdächtigen mit deutscher Staatsbürgerschaft bitte ich der folgenden Ta­belle zu entnehmen:

Jahr Fälle
2020 2.636
2021 2.455
2022 2.226

 

  1. Welche Staatsbürgerschaften besitzen die ausländischen Angreifer? (Bitte nach Anzahl aufschlüsseln.)

Die erfassten Nationalitäten nichtdeutscher Tatverdächtiger bitte ich der Anlage zu entneh­men.

  1. Wie viele der ausländischen Angreifer sind im Besitz eines amtlichen Aufenthalts­titels? (Bitte nach dem jeweiligen Aufenthaltsstatus aufgliedern.)

Die Anzahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen mit dem Aufenthaltsanlass „Schutz- und Asyl­berechtigte, Kontingentflüchtlinge“ oder „sonstiger erlaubter Aufenthalt“ bitte ich der folgenden Tabelle zu entnehmen:

 

Jahr Fälle
2020 1.312
2021 1.300
2022 1.298

 

MMD18-6663

Beteiligte:
Markus Wagner