Hessen und Bayern machen es vor: Pflicht zur Anwendung der deutschen Rechtschrei-bung im dienstlichen Schriftverkehr

Antrag
vom 01.10.2024

Antrag

der Fraktion der AfD

Hessen und Bayern machen es vor: Pflicht zur Anwendung der deutschen Rechtschrei­bung im dienstlichen Schriftverkehr

I. Ausgangslage

Landes-, kommunale und Sonderbehörden haben die Aufgabe, klare, verständliche und rechtssichere Kommunikation zu gewährleisten. Die Verwendung von Sonderzeichen wie dem Gender-Sternchen (*), dem Binnen-I oder ähnlichen Formen erschwert dies jedoch. In der Folge kann der Gebrauch von sogenannter „gendergerechter Sprache“ in behördlichen Texten zu Unklarheiten, Missverständnissen und einer unnötigen Verkomplizierung der Amtssprache führen. Im behördlichen Kontext ist jedoch eine präzise und rechtssichere Kommunikation es­senziell. Nicht umsonst beschlossen die Kultusminister im Jahr 2005 verbindlich, dass in Be­hörden die neue amtliche Rechtschreibung Grundlage der Schreibpraxis ist, wobei der Rat für deutsche Rechtschreibung die Verantwortung für Reformvorschläge zugewiesen bekam. Das Bestimmtheitsgebot als fundamentales Prinzip des deutschen Rechts besagt, dass Rechts­normen klar und verständlich formuliert sein müssen, damit Bürger die Rechtsfolgen ihres Ver­haltens vorhersehen können. „Gendergerechte Sprache“ könnte dieses Prinzip verletzen, in­dem sie das Verständnis von Rechtstexten erschwert. Rechtsunsicherheit entsteht, wenn Texte so formuliert sind, dass sie nicht von allen Adressaten eindeutig verstanden werden können.

Diese Nachteile „gendergerechter Sprache“ haben inzwischen auch die ersten Landesregie­rungen begriffen. Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) hat im März dieses Jah­res eine Dienstanweisung an die Staatskanzlei, die Ministerien sowie die Landesvertretung in Berlin ausgegeben, auf die Verwendung von vermeintlich gendergerechten Sonderzeichen zu verzichten.

In dem Erlass heißt es: „Auf die Verwendung der Gendersprache unter Verwendung von Son­derzeichen soll verzichtet werden. In Hessen sollen nach dem Willen dieser Regierung der dienstliche Schriftverkehr und in alle sonstigen amtlichen Verlautbarungen der Landesverwal­tung ausschließlich des amtlichen Regelwerks des Rates für deutsche Rechtschreibung fol­gen.“

Die hessische SPD trägt die Dienstanweisung mit. Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori (SPD) stellt fest: „Zu einer bürgernahen Verwaltung gehört auch eine einheitliche und verständliche Sprache. Mit einer neuen Dienstanweisung des Ministerpräsidenten wird daher für alle Stellen der Hessischen Landesverwaltung einheitlich festgelegt, wie eine geschlechtergerechte und verständliche Sprache aussieht.“ Wissenschaftsminister Timon Gremmels (SPD) verwies darauf, dass Sonderzeichen für Menschen mit einer Lern-, Seh- oder Hörbeeinträchtigung ein großes Hindernis seien und erklärte: „Die deutsche Sprache ist so vielfältig, so reichhaltig, und es gibt so viele Möglichkeiten, inklusiv zu sprechen, ohne dass man auf Sonderzeichen zu­rückgreifen muss.“

Auch die Bayrische Landesregierung, bestehend aus CSU und Freien Wählern, verbietet Be­hörden seit Anfang April den Gebrauch von Gender-Sonderzeichen in offiziellen Schreiben. Der Ministerrat hat am 19. März 2024 eine entsprechende Änderung der Allgemeinen Ge­schäftsordnung für die Behörden des Freistaates beschlossen. Dabei orientierte sich Innenmi­nister Joachim Herrmann (CSU) nach eigenen Angaben an einem Beschluss und der fachli­chen Expertise des Rats für deutsche Rechtschreibung vom 15. Dezember 2023, der die Ver­wendung von Sonderzeichen im Wortinneren nicht empfahl und darauf hinwies, dass es sich um Eingriffe in Wortbildung, Grammatik und Orthografie handle, die die Verständlichkeit von Texten beeinträchtigen können.

Nicht zuletzt lehnt eine entschiedene Mehrheit der Bürger über die Parteigrenzen hinweg Gendersprache ab. Eine „ideologische Sondersprache“, wie bspw. der Verein Deutsche Spra­che e. V. sie nennt, gehört nicht in zu Neutralität verpflichteten Behörden.

II. Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest:

  • Die deutsche Sprache gehört zu den bedeutendsten Kulturgütern und ist als das zentrale Identitätsmerkmal unseres Volkes unter allen Umständen erhaltenswert;
  • Die deutsche Rechtschreibung als einheitlich geregelte deutsche Standardsprache ge­mäß dem amtlichen Regelwerk des Rates für deutsche Rechtschreibung ist Vorausset­zung für hinreichende Klarheit und Neutralität im dienstlichen Schriftverkehr;
  • Bei sogenannter Gendersprache handelt es sich um eine ideologische Einflussnahme auf den deutschen Sprachgebrauch. Behörden sind im Hinblick auf ihr Neutralitätsgebot verpflichtet, Formen ideologischer Beeinflussung zu unterlassen.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung,

  • die Verwendung gendergerechter Sprache in Behörden zu untersagen, um die Verständ­lichkeit und Neutralität amtlicher Texte zu gewährleisten und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren
  • Dabei sind folgende Schreibweisen, die nicht zum Kernbestand der deutschen Ortho­grafie gehören, nicht zu verwenden: Verkürzte Formen zur Kennzeichnung mehrge­schlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern, insbesondere mit Gender-Stern, mit Bin­nen-I, mit Unterstrich, mit Doppelpunkt, Schrägstrich ohne Ergänzungsstrich.
  • Bevorzugt soll das generische Maskulinum oder die Verbindung der weiblichen und männlichen Form von Behörden verwendet werden, wobei die feminine Form grundsätz­lich voranzustellen ist.

Sven W. Tritschler
Christian Loose
Dr. Martin Vincentz

und Fraktion

 

MMD18-10888

Beteiligte:
Sven Tritschler