Hilfe für Studenten in pandemiebedingten Notlagen an der Ruhr-Universität Bochum

Kleine Anfrage
vom 12.05.2021

Kleine Anfrage 5448der Abgeordneten Sven Werner Tritschler und Helmut Seifen vom 12.05.2021

 

Hilfe für Studenten in pandemiebedingten Notlagen an der Ruhr-Universität Bochum

Seit dem 16. Juni 2020 können Studenten bei ihrem Studentenwerk Überbrückungshilfen in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beantragen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung versucht auf diesem Wege, die finanziellen Lasten der Corona-Pandemie für junge Menschen in universitärer Ausbildung abzufedern. Darüber hinaus stehen zinslose KfW-Studienkredite für in- und erstmalig auch für ausländische Studenten zur Verfügung, die offenbar auf rege Nachfrage stoßen.1 Von Juni 2020 bis April 2021 wurden 300.000 von 460.000 eingegangenen Anträgen positiv beschieden; die Kreditvergabe wurde auf das Sommersemester 2021 ausgeweitet.2

Das RedaktionsNetzwerk Deutschland berichtet: „40 Prozent der Studenten haben einer Umfrage zufolge durch die Corona-Krise einen Job verloren. Jeder Dritte gab an, aufgrund der aktuellen finanziellen Situation sehr große Sorgen zu haben.“3 Bis zum Oktober des letzten Jahres hatten 21 der 36 NRW-Universitäten Nothilfefonds für ihre eigenen Studenten eingerichtet.4

Mit etwa 43.000 Studenten gehört die Ruhr-Universität Bochum zu den größeren Universitäten in Deutschland und ist die größte Hochschule im Ruhrgebiet.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Anträge auf Überbrückungshilfe gingen seit der Bereitstellung im Juni 2020 beim Akademischen Förderungswerk monatlich ein? (Bitte aufschlüsseln nach bewilligten und abgelehnten Anträgen)
  2. Wie viele zinslose Studentenkredite wurden über das Akademische Förderungswerk bei der KfW von Studenten der Ruhr-Universität Bochum monatlich beantragt? (Bitte aufschlüsseln nach bewilligten und abgelehnten Anträgen)
  3. Wie viele zinslose Studentenkredite wurden bei der KfW monatlich von ausländischen Studenten der Ruhr-Universität Bochum beantragt? (Bitte aufschlüsseln nach bewilligten und abgelehnten Anträgen)
  4. Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrags auf Überbrückungshilfe beim Akademischen Förderungswerk?
  5. Bei wie vielen Mietverträgen von Studenten, die in Wohnheimen des Akademischen Förderungswerks wohnen, erfolgten Stundungen und bei wie vielen wurden Ratenzahlungen vereinbart?

Sven W. Tritschler
Helmut Seifen

 

Anfrage als PDF

 

1 https://www.bmbf.de/de/zuschuss-fuer-studierende-in-akuter-notlage-kann-ab-dienstag-beantragt-werden-11820.html

2 https://www.bmbf.de/de/bmbf-verlaengert-zuschuss-fuer-studierende-in-notlagen-14029.html

3 https://www.rnd.de/politik/studenten-in-corona-krise-40-prozent-haben-ihren-job-verloren-R6IJD2ROBQVQEB6FH5KFJ3EHKM.html

4 https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/studierende-in-not-100.html


Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 5448 mit Schreiben vom 9. Juni 2021 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Da Studierende bundesweit von den pandemiebedingten finanziellen Notlagen betroffen sind, haben sich Bund und Länder im engen Austausch gezielt dafür entschieden, mit einer bun­deseinheitlichen Lösung, der sogenannten Überbrückungshilfe, zu reagieren. Diese beinhaltet zwei Elemente: den Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), sowie Zuschüsse, die über die Studierendenwerke verteilt werden.

Der Studienkredit der KfW kann seit dem 9. Mai 2020 beantragt werden und wird für das ge­samte Jahr 2021 durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zinsfrei gestellt. Hier können Studierende – auch ausländische Studierende – ein Darlehen von bis zu 650 Euro pro Monat erhalten.

Der Zuschuss, der über die Studierendenwerke verteilt wird (umgangssprachlich Überbrü­ckungshilfe), konnte zunächst für die Monate Juni bis September 2020 beantragt werden. Da sich diese Unterstützung bewährt hat, wurde sie ab November für das gesamte Wintersemes­ter 2020/2021 sowie Sommersemester 2021 verlängert. Je nach nachgewiesener Bedürftig­keit können zwischen 100 Euro und 500 Euro monatlich als nicht rückzahlbarer Zuschuss ge­zahlt werden. Die bereitgestellten Mittel für die Überbrückungshilfe sind auskömmlich kalku­liert. Die Ablehnung eines Antrags erfolgt nur, sofern dieser nicht den Vorgaben der Richtlinien des BMBF entspricht.

Zusätzlich gibt es weitere Unterstützungen für akut bedürftige Studierende auf regionaler Ebene, wie beispielsweise eigene Sozial- und Hilfsfonds der Hochschulen oder Studierenden-werke, die die oben genannten bundeseinheitlichen Mittel umfassend ergänzen. Diese finden im Rahmen der Fragestellung keine Berücksichtigung.

Bei der Beantwortung der Fragen wurde „Studenten“ als Studenten und Studentinnen inter­pretiert.

  1. Wie viele Anträge auf Überbrückungshilfe gingen seit der Bereitstellung im Juni 2020 beim Akademischen Förderungswerk monatlich ein? (Bitte aufschlüsseln nach bewilligten und abgelehnten Anträgen)

Zur Beantwortung der Frage sind die Anträge auf Überbrückungshilfe des BMBF in der Zeit vom 20. Juni 2020 bis 30. April 2021 im Folgenden aufgeschlüsselt dargestellt:

 

bewilligte Anträge

abgelehnte Anträge

Jun 20

1455

1507

Jul 20

1333

1261

Aug 20

1061

751

Sep 20

574

472

Okt 20

 
Nov 20

398

771

Dez 20

477

749

Jan 21

632

623

Feb 21

636

534

Mrz 21

396

601

Apr 21

350

399

 

  1. Wie viele zinslose Studentenkredite wurden über das Akademische Förderungs­werk bei der KfW von Studenten der Ruhr-Universität Bochum monatlich bean­tragt? (Bitte aufschlüsseln nach bewilligten und abgelehnten Anträgen)

Über das Akademische Förderungswerk wurden keine Anträge gestellt.

  1. Wie viele zinslose Studentenkredite wurden bei der KfW monatlich von ausländi­schen Studenten der Ruhr-Universität Bochum beantragt? (Bitte aufschlüsseln nach bewilligten und abgelehnten Anträgen)

Zur Beantwortung der Frage sind die von ausländischen Studierenden der RUB bei der KfW beantragten Studienkredite mit Zinsfreistellung durch das BMBF in der Zeit von Mai 2020 bis April 2021 im Folgenden aufgeschlüsselt dargestellt:

 

bewilligte Anträge

abgelehnte Anträge

Mai 20

8

6

Jun 20

143

38

Jul 20

44

11

Aug 20

23

3

Sep 20

15

3

Okt 20

15

7

Nov 20

28

3

Dez 20

17

6

Jan 21

21

1

Feb 21

10

1

Mrz 21

0

3

Apr 21

1

2

 

  1. Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrags auf Über­brückungshilfe beim Akademischen Förderungswerk?

Die Bearbeitungszeit eines vollständigen Antrags auf Überbrückungshilfe beim Akademischen Förderungswerk beträgt durchschnittlich 35 Minuten. Hinzu kommen Wartezeiten für das Ein­treffen nachgeforderter Unterlagen.

  1. Bei wie vielen Mietverträgen von Studenten, die in Wohnheimen des Akademi­schen Förderungswerks wohnen, erfolgten Stundungen und bei wie vielen wurden Ratenzahlungen vereinbart?

Von insgesamt 5252 Mietverträgen in Wohnheimen des Akademischen Förderungswerk wurde bei einem Mietvertrag eine Ratenzahlung vereinbart.

 

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