Hilfe für Studenten in pandemiebedingten Notlagen an der Universität Münster

Kleine Anfrage
vom 12.05.2021

Kleine Anfrage 5454der Abgeordneten Sven Werner Tritschler und Helmut Seifen vom 12.05.2021

 

Hilfe für Studenten in pandemiebedingten Notlagen an der Universität Münster

Seit dem 16. Juni 2020 können Studenten bei ihrem Studentenwerk Überbrückungshilfen in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beantragen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung versucht auf diesem Wege, die finanziellen Lasten der Corona-Pandemie für junge Menschen in universitärer Ausbildung abzufedern. Darüber hinaus stehen zinslose KfW-Studienkredite für in- und erstmalig auch für ausländische Studenten zur Verfügung, die offenbar auf rege Nachfrage stoßen.1 Von Juni 2020 bis April 2021 wurden 300.000 von 460.000 eingegangenen Anträgen positiv beschieden; die Kreditvergabe wurde auf das Sommersemester 2021 ausgeweitet.2

Das RedaktionsNetzwerk Deutschland berichtet: „40 Prozent der Studenten haben einer Umfrage zufolge durch die Corona-Krise einen Job verloren. Jeder Dritte gab an, aufgrund der aktuellen finanziellen Situation sehr große Sorgen zu haben.“3 Bis zum Oktober des letzten Jahres hatten 21 der 36 NRW-Universitäten Nothilfefonds für ihre eigenen Studenten eingerichtet.4

Mit etwa 45.000 Studenten gehört die Universität Münster zu den fünf größten Universitäten in Nordrhein-Westfalen.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Anträge auf Überbrückungshilfe gingen seit der Bereitstellung im Juni 2020 beim Studentenwerk Münster monatlich ein? (Bitte aufschlüsseln nach bewilligten und abgelehnten Anträgen)
  2. Wie viele zinslose Studentenkredite wurden über das Studentenwerk bei der KfW von Studenten der Universität Münster monatlich beantragt? (Bitte aufschlüsseln nach bewilligten und abgelehnten Anträgen)
  3. Wie viele zinslose Studentenkredite wurden bei der KfW monatlich von ausländischen Studenten der Universität Münster beantragt? (Bitte aufschlüsseln nach bewilligten und abgelehnten Anträgen)
  4. Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrags auf Überbrückungshilfe beim Studentenwerk Münster?
  5. Bei wie vielen Mietverträgen von Studenten, die in Wohnheimen des Studentenwerks wohnen, erfolgten Stundungen und bei wie vielen wurden Ratenzahlungen vereinbart?

Sven W. Tritschler
Helmut Seifen

 

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1 https://www.bmbf.de/de/zuschuss-fuer-studierende-in-akuter-notlage-kann-ab-dienstag-beantragt-werden-11820.html

2 https://www.bmbf.de/de/bmbf-verlaengert-zuschuss-fuer-studierende-in-notlagen-14029.html

3 https://www.rnd.de/politik/studenten-in-corona-krise-40-prozent-haben-ihren-job-verloren-R6IJD2ROBQVQEB6FH5KFJ3EHKM.html

4 https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/studierende-in-not-100.html


Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 5454 mit Schreiben vom 9. Juni 2021 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Da Studierende bundesweit von den pandemiebedingten finanziellen Notlagen betroffen sind, haben sich Bund und Länder im engen Austausch gezielt dafür entschieden, mit einer bun­deseinheitlichen Lösung, der sogenannten Überbrückungshilfe, zu reagieren. Diese beinhaltet zwei Elemente: den Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), sowie Zuschüsse, die über die Studierendenwerke verteilt werden.

Der Studienkredit der KfW kann seit dem 9. Mai 2020 beantragt werden und wird für das ge­samte Jahr 2021 durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zinsfrei gestellt. Hier können Studierende – auch ausländische Studierende – ein Darlehen von bis zu 650 Euro pro Monat erhalten.

Der Zuschuss, der über die Studierendenwerke verteilt wird (umgangssprachlich Überbrü­ckungshilfe), konnte zunächst für die Monate Juni bis September 2020 beantragt werden. Da sich diese Unterstützung bewährt hat, wurde sie ab November für das gesamte Wintersemes­ter 2020/2021 sowie Sommersemester 2021 verlängert. Je nach nachgewiesener Bedürftig­keit können zwischen 100 Euro und 500 Euro monatlich als nicht rückzahlbarer Zuschuss ge­zahlt werden. Die bereitgestellten Mittel für die Überbrückungshilfe sind auskömmlich kalku­liert. Die Ablehnung eines Antrags erfolgt nur, sofern dieser nicht den Vorgaben der Richtlinien des BMBF entspricht.

Zusätzlich gibt es weitere Unterstützungen für akut bedürftige Studierende auf regionaler Ebene, wie beispielsweise eigene Sozial- und Hilfsfonds der Hochschulen oder Studierenden-werke, die die oben genannten bundeseinheitlichen Mittel umfassend ergänzen. Diese finden im Rahmen der Fragestellung keine Berücksichtigung.

Bei der Beantwortung der Fragen wurde „Studenten“ als Studenten und Studentinnen inter­pretiert.

  1. Wie viele Anträge auf Überbrückungshilfe gingen seit der Bereitstellung im Juni 2020 beim Studentenwerk Münster monatlich ein? (Bitte aufschlüsseln nach be­willigten und abgelehnten Anträgen)

Zur Beantwortung der Frage sind die Anträge auf Überbrückungshilfe des BMBF in der Zeit vom 20. Juni 2020 bis 30. April 2021 im Folgenden aufgeschlüsselt dargestellt:

  bewilligte Anträge abgelehnte Anträge
Jun 20 429 496
Jul 20 453 369
Aug 20 370 219
Sep 20 229 113
Okt 20    
Nov 20 237 184
Dez 20 336 204
Jan 21 401 207
Feb 21 325 220
Mrz 21 248 202
Apr 21 185 109

 

  1. Wie viele zinslose Studentenkredite wurden über das Studentenwerk bei der KfW von Studenten der Universität Münster monatlich beantragt? (Bitte aufschlüsseln nach bewilligten und abgelehnten Anträgen)

Über das Studierendenwerk Münster wurden keine Anträge gestellt.

  1. Wie viele zinslose Studentenkredite wurden bei der KfW monatlich von ausländi­schen Studenten der Universität Münster beantragt? (Bitte aufschlüsseln nach be­willigten und abgelehnten Anträgen)

Zur Beantwortung der Frage sind die von ausländischen Studierenden der Universität Münster bei der KfW beantragten Studienkredite mit Zinsfreistellung durch das BMBF in der Zeit von Mai 2020 bis April 2021 im Folgenden aufgeschlüsselt dargestellt:

  bewilligte Anträge abgelehnte Anträge
Mai 20 2 2
Jun 20 11 4
Jul 20 5 1
Aug 20 4 1
Sep 20 1 4
Okt 20 3 0
Nov 20 6 0
Dez 20 5 2
Jan 21 2 0
Feb 21 5 0
Mrz 21 1 1
Apr 21 0 0

 

  1. Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrags auf Über­brückungshilfe beim Studentenwerk Münster?

Die Bearbeitungszeit eines vollständigen Antrags auf Überbrückungshilfe beim Studierenden-werk Münster beträgt durchschnittlich 30 Minuten. Hinzu kommen Wartezeiten für das Eintref­fen nachgeforderter Unterlagen.

  1. Bei wie vielen Mietverträgen von Studenten, die in Wohnheimen des Studenten­werks wohnen, erfolgten Stundungen und bei wie vielen wurden Ratenzahlungen vereinbart?

Von insgesamt 7989 Mietverträgen in Wohnheimen des Studierendenwerk Münster wurde bei 23 Mietverträgen eine Ratenzahlung und bei 82 Mietverträgen eine Stundung vereinbart.

 

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