Kleine Anfrage 2229
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Hinrichtung in der Tiefgarage – Erschießt Türke Telekom-Mitarbeiter aus Deutschen-Hass? – Nachfrage
Mit Antwort der Landesregierung vom 7. Juli 2023, Drucksache 18/4954, auf meine Kleine Anfrage vom 7. Juni 2023, Drucksache 18/4661, wurde meine gestellte Frage 1
„Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen deutscher Tatverdächtiger und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)“1
wie folgt beantwortet:
„Die Leitende Oberstaatsanwältin in Bochum hat dem Ministerium der Justiz unter dem 23.06.2023 u. a. berichtet, die Ermittlungen gegen zwei türkische Staatsangehörige dauerten an. Die Beschuldigten befänden sich aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Bochum vom 24.05.2023 wegen Mordes in Tateinheit mit Verstoß gegen das Waffengesetz bzw. Beihilfe dazu in Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr und des Haftgrundes der Schwerkriminalität (§ 112 Abs. 3 StPO).
Der Haupttatverdächtige sei u. a. wegen Urkundenfälschung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafrechtlich vorbelastet. Der weitere verdächtige Tatbeteiligte sei wegen Straßenverkehrsgefährdung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz vorbestraft.“2
Meine Frage 3
„Welche Eintragungen beinhaltet das Bundeszentralregister für den 26-jährigen Tatverdächtigen? (Bitte einzeln aufführen.)“3
wurde von der Landesregierung wie folgt beantwortet:
„Der Datenbestand des Bundeszentralregisters fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Justiz. Auskünfte hierüber fallen daher nicht in den Zuständigkeitsbereich der Landesregierung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 Bezug genommen.“4
Darüber hinaus erhielt ich auf Frage 4
„Warum hielt sich der 26-jährige Verdächtige weiterhin nach der begangenen Fahrerflucht 2022 und der Urkundenfälschung in Deutschland auf?“5
folgende Antwort:
„Aufenthaltsbeendende Maßnahmen wurden bislang nicht gegen den Tatverdächtigen eingeleitet, da er aktuell über einen gefestigten Aufenthaltstitel verfügt. In Abhängigkeit vom Ausgang des strafrechtlichen Verfahrens sind mögliche ausländerrechtliche Konsequenzen durch die zuständige örtliche Ausländerbehörde zu prüfen.“6
Frage 5
„Wie viele Fälle von Straftaten mit (auch) anti-deutscher Motivlage gab es von 2015 bis heute in Nordrhein-Westfalen? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln.)“7
machte unter anderem Folgendes deutlich:
„Eine statistische Erfassung einer „Deutschlandfeindlichkeit“ im KPMD-PMK vor dem Jahr 2019 erfolgte nicht.
Jahr | Anzahl |
2019 | 10 |
2020 | 17 |
2021 | 24 |
2022 | 32 |
2023 | 7 |
Die Fallzahlenerfassung für das laufende Jahr 2023 ist noch nicht abgeschlossen und die Anzahl der Straftaten mit Stand vom 21.06.2023 daher als vorläufig zu betrachten.“8
Ich frage daher erneut die Landesregierung:
- Warum sind beide Tatverdächtigen nach wie vor im Land, obwohl sie strafrechtlich vorbelastet respektive vorbestraft sind?
- In der Antwort zu meiner ersten Frage werden strafrechtliche Vergehen des Tatverdächtigen aufgezählt. Insofern erschließt sich mir nicht, warum eine Auskunft über Eintragungen im Bundeszentralregisters nicht möglich seien. Daher erneut: Welche Eintragungen beinhaltet das Bundeszentralregister für den 26-jährigen Tatverdächtigen? (Bitte einzeln aufführen.)
- Warum wurden bisher noch keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen eingeleitet, obwohl der Tatverdächtige strafrechtlich vorbelastet ist?
- Welche Straftaten, die mit Antwort zu meiner Frage 5 aufgelistet sind, liegen im Einzelnen vor? (Bitte nach Jahr und Delikt sowie nach Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
Markus Wagner
1 Antwort der Landesregierung vom 07.07.2023, Drucksache 18/4954.
2 Ebenda.
3 Ebenda.
4 Ebenda.
5 Ebenda.
6 Ebenda.
7 Ebenda.
8 Ebenda.
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 2229 mit Schreiben vom 1. September 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern sowie dem Minister der Justiz beantwortet.
- Warum sind beide Tatverdächtigen nach wie vor im Land, obwohl sie strafrechtlich vorbelastet respektive vorbestraft sind?
Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Rückführung liegen nicht vor.
- In der Antwort zu meiner ersten Frage werden strafrechtliche Vergehen des Tatverdächtigen aufgezählt. Insofern erschließt sich mir nicht, warum eine Auskunft über Eintragungen im Bundeszentralregisters nicht möglich seien. Daher erneut: Welche Eintragungen beinhaltet das Bundeszentralregister für den 26-jährigen Tatverdächtigen? (Bitte einzeln aufführen.)
Auf die Antwort der Landesregierung auf Frage 1 der Kleinen Anfrage 1942 (Landtagsdrucksache 18/4954) wird Bezug genommen.
Von weiteren Angaben zu den Vorstrafen wird unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des 26-jährigen Beschuldigten, insbesondere auch im Hinblick auf das Resozialisierungsgebot, abgesehen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass wegen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung der Tat und weiterer, auch presseöffentlicher Angaben zu dem Verfahren eine Identifizierbarkeit wahrscheinlich oder jedenfalls möglich erscheint. Dem parlamentarischen Informationsinteresse, dass nicht der konkreten Strafverfolgung einzelner Personen gilt, sondern der Regierungskontrolle und Gesetzgebung dient, wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand sowie die allgemeinen Angaben zu Vorstrafen entsprochen.
- Warum wurden bisher noch keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen eingeleitet, obwohl der Tatverdächtige strafrechtlich vorbelastet ist?
Auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage 1942 (Landtagsdrucksache 18/4954) wird Bezug genommen. Die Voraussetzungen für die Einleitung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen liegen nicht vor.
- Welche Straftaten, die mit Antwort zu meiner Frage 5 aufgelistet sind, liegen im Einzelnen vor? (Bitte nach Jahr und Delikt sowie nach Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
Ich verweise auf die Antwort zur Kleinen Anfrage 1942 (Landtags-Drs. 18/4954) vom 07.07.2023.
Im laufenden Jahr 2023 hat sich die Anzahl der Straftaten auf 13 (Stand 07.08.2023) erhöht. Diese Fallzahlen sind weiterhin als vorläufig zu betrachten, da die Erhebung für das laufende Jahr 2023 noch nicht abgeschlossen ist
Jahr | Anzahl |
2019 | 10 |
2020 | 17 |
2021 | 24 |
2022 | 32 |
2023 | 13 |
Weitergehende Daten bitte ich der Anlage zu entnehmen.