Hochwasserdemenz oder effektive Katastrophenbewältigung? Bilanz der Wiederaufbauhilfe zur Unwetterkatastrophe aus dem Aufbaufonds 2021

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 50
der Abgeordneten Carlo Clemens und Andreas Keith vom 29.06.2022

 

Hochwasserdemenz oder effektive Katastrophenbewältigung? Bilanz der Wiederaufbauhilfe zur Unwetterkatastrophe aus dem Aufbaufonds 2021

Zur Bewältigung der Folgeschäden der Hochwasserkatastrophe, die sich am 14. und 15. Juli 2021 ereignete, wurde vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung ein Wiederaufbaufonds in Höhe von 12,3 Mrd. Euro aufgelegt.1 Der letzte Sachstandsbericht wurde durch das zuständige Ministerium am 10. Februar vorgelegt.2

Die Zurich Gruppe Deutschland mit Sitz in Köln hat am 23. Juni 2022 eine umfassende Analyse des Wiederaufbaus vorgelegt. Diese kommt zu dem Ergebnis, es habe „Flutdemenz auf allen Ebenen“ gegeben. Es müsse nun schnell aus der Katastrophe gelernt werden, um Fehler beim Wiederaufbau zu vermeiden. Dazu müssten vor allem unzureichende Hochwassergefahrenkarten aktualisiert und Bebauungspläne entsprechend angepasst werden.3

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie hoch ist die Summe der bisher ausgezahlten Anträge auf Wiederaufbauhilfe (bitte aufschlüsseln nach Privathaushalten, Unternehmen, Land- und Forstwirtschaft und Kommunen)?
  2. Wie viele Wiederaufbaumaßnahmen, die sich nach den gültigen Hochwassergefahrenkarten in Hochwasserrisikogebieten befinden, wurden von den unteren Bauaufsichtsbehörden genehmigt?
  3. Wie viele Gebäude wurden an derselben Stelle wiederaufgebaut, an der sie sich zuvor befanden (bitte aufschlüsseln nach privat, gewerblich und öffentlich genutzten Bauten)?
  4. Welche Empfehlungen hat das Land den Kommunen ausgesprochen, um die geltenden Bebauungspläne im Hinblick auf Naturkatastrophen, wie z. B. Hochwasser, anzupassen bzw. zu prüfen?
  5. Arbeitet die Landesregierung an einem verbindlichen Hochwasserschutzplan, der im Katastrophenfall genaue Vorgaben für den Wiederaufbau macht? Falls ja, welche Schwerpunkte werden darin gesetzt?

Carlo Clemens
Andreas Keith

 

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1 https://www.mhkbg.nrw/aufbauhilfen-fuer-privathaushalte-und-unternehmen-der-wohnungswirtschaft (abgerufen am 27.06.2022).

2 Vorlage 17/6619 (http://intranet.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-6619.pdf).

3 https://www.newsroom.zurich.de/documents/perc-ereignisanalyse-bernd-423713 und https://www.newsroom.zurich.de/pressreleases/flutdemenz-auf-allen-ebenen-zurich-stellt-analyse-zum-extremwetterereignis-bernd-vor-3190780 (abgerufen am 27.06.2022).


Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat die Kleine Anfrage 50 mit Schreiben vom 17. August 2022 im Einvernehmen mit dem Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie hoch ist die Summe der bisher ausgezahlten Anträge auf Wiederaufbauhilfe (bitte aufschlüsseln nach Privathaushalten, Unternehmen, Land- und Forstwirtschaft und Kommunen)?

Im Hinblick auf die Fragestellung zur Auszahlung von Anträgen nach Nummer 3 und Nummer 4 der Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 89 verwiesen.

Im Bereich der Wiederaufbauhilfen nach Nummer 5 der genannten Richtlinie befinden sich 24,2 Millionen Euro (Stand: 1. Juli 2022) in der Auszahlung.

  1. Wie viele Wiederaufbaumaßnahmen, die sich nach den gültigen Hochwassergefahrenkarten in Hochwasserrisikogebieten befinden, wurden von den unteren Bauaufsichtsbehörden genehmigt?
  2. Wie viele Gebäude wurden an derselben Stelle wiederaufgebaut, an der sie sich zuvor befanden (bitte aufschlüsseln nach privat, gewerblich und öffentlich genutzten Bauten)?

Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Landesregierung Nordrhein-Westfalen liegen hierüber keine Informationen vor.

  1. Welche Empfehlungen hat das Land den Kommunen ausgesprochen, um die geltenden Bebauungspläne im Hinblick auf Naturkatastrophen, wie z. B. Hochwasser, anzupassen bzw. zu prüfen?

Das damalige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat im November 2021 die „Baurechtliche Handlungsanleitung zum Wiederaufbau an derselben Stelle sowie zur Hochwasservorsorge und zum Hochwasserschutz“ veröffentlicht.

Diese Handlungsanleitung ist auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen verfügbar.

  1. Arbeitet die Landesregierung an einem verbindlichen Hochwasserschutzplan, der im Katastrophenfall genaue Vorgaben für den Wiederaufbau macht? Falls ja, welche Schwerpunkte werden darin gesetzt?

Nach dem vom damaligen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen im Januar 2022 veröffentlichten 10-Punkte-Arbeitsplan „Hochwasser in Zeiten des Klimawandels“ sollen möglichst an vielen Gewässern Hochwasserschutzkonzepte aufgestellt werden. Darin werden in Abhängigkeit von der durchgeführten Analyse der Hochwassergefährdung einzelne Maßnahmen zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes definiert.

 

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