Kleine Anfrage 1723
des Abgeordneten Klaus Esser AfD
Hohes Gewicht: Sind Elektroautos eine schwerwiegende Gefahr für Parkhäuser?
Elektroautos sind deutlich schwerer als andere Autos mit Verbrennerantrieb. Für ältere Parkhäuser könnte das hohe Gewicht der Fahrzeuge bei zunehmender Verbreitung zum Problem werden, da diese nicht darauf ausgelegt sein. Eine Einsturzgefahr kann nicht ausgeschlossen werden, meint die British Parking Association1, und auch in Deutschland dürfte die Bausubstanz bei Parkhäusern kaum anders ausfallen. Ein Audi e-tron wiegt bspw. voll beladen etwas über drei Tonnen. Dieses hohe Gewicht von Elektroautos kann für Besitzer schon heute zu Problemen mit der jeweiligen Gemeinde führen, etwa wenn Parken auf Gehwegen nur für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis 2,8 Tonnen gestattet ist und das Auto über 200 Kilogramm zu schwer sein kann (zulässiges Gesamtgewicht). Vereinzelt wird zudem schon über ein Parkverbot für Hybrid- und Elektroautos in Tiefgaragen gestritten, da Städte und Feuerwehren eine erhöhte Brandgefahr durch E-Autos befürchten.2
Ich frage daher die Landesregierung:
- Welche Einschränkungen für die Nutzung von Parkhäusern bestehen für E-Autos in NRW?
- Wie bewertet die Landesregierung die Einschätzung der British Parking Association?
- Wer prüft in NRW die Traglast von Parkhäusern?
- In welchen Abständen werden die Traglast sowie der Brandschutz von Parkhäusern in NRW geprüft?
- Wie schätzt die Landesregierung die Gefahr von Einstürzen durch Gewichtsüberlastung in älteren Parkhäusern in NRW ein?
Klaus Esser
Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat die Kleine Anfrage 1723 mit Schreiben vom 16. Mai 2023 namens der Landesregierung beantwortet.
- Welche Einschränkungen für die Nutzung von Parkhäusern bestehen für E-Autos in NRW?
Bei den Anforderungen an Garagen bzw. Parkhäusern wird in bauordnungsrechtlichen Vorschriften nicht zwischen den Antriebsarten von Autos unterschieden. Sofern Einschränkungen für die Nutzung eines Parkhauses bestehen, wird dies von der Eigentümerin, dem Eigentümer oder die Verfügungsberechtigte bzw. dem Verfügungsberechtigen der baulichen Anlage durch Beschilderung der Einfahrt kenntlich gemacht.
- Wie bewertet die Landesregierung die Einschätzung der British Parking Associa-tion?
Es gilt mit der Landesbauordnung 2018 öffentliches Landesrecht zur Gefahrenabwehr bei baulichen Anlagen, das es in dieser Form in Großbritannien und anderen Staaten nicht gibt.
- Wer prüft in NRW die Traglast von Parkhäusern?
Die Standsicherheitsnachweise von Parkhäusern werden im Baugenehmigungsverfahren durch Staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung der Standsicherheit oder Prüfingenieure für Baustatik geprüft.
- In welchen Abständen werden die Traglast sowie der Brandschutz von Parkhäusern in NRW geprüft?
Der Brandschutz von Großgaragen (> 1000 m2 Nutzfläche) wird in Zeitabständen von höchstens sechs Jahren von Bauaufsichtsbehörden überprüft. Für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen empfiehlt die Bauministerkonferenz – Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Ministerinnen und Minister und Senatorinnen und Senatoren der Länder (ARGEBAU) – eine Vorgehensweise mit Begehungen durch den Eigentü-mer/Verfügungsberechtigten jeweils nach zwei bis drei Jahren, Sichtkontrollen durch eine fachkundige Person jeweils nach vier bis fünf Jahren sowie eine eingehende Überprüfung durch eine besonders fachkundige Person jeweils nach zwölf bis 15 Jahren.
- Wie schätzt die Landesregierung die Gefahr von Einstürzen durch Gewichtsüberlastung in älteren Parkhäusern in NRW ein?
Die Landesregierung sieht auch bei älteren Parkhäusern keine Gefahr von Einstürzen durch Gewichtsüberlastung, weil Parkhäuser seit Jahrzehnten statisch so zu planen, auszuführen und instand zu halten sind, dass die Parkflächen leichte Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von drei Tonnen (Gesamtlast ≤ 30 kN) tragen können. Andernfalls wird durch zu beachtende Beschilderung nach der Straßenverkehrsordnung auf Nutzungsbeschränkungen hingewiesen.