Holzheiz- und Holzkraftwerke in NRW – Welche Subventionen gibt es für die Holzverfeuerung?

Kleine Anfrage
vom 07.07.2021

Kleine Anfrage 5670des Abgeordneten Andreas Keith vom 07.07.2021

 

Holzheiz- und Holzkraftwerke in NRW Welche Subventionen gibt es für die Holzverfeuerung?

In NRW sind in den vergangenen Jahren holzbefeuerte Anlagen (Holzheiz- und Holzkraftwerke) entstanden, die Restholz verbrennen. Während Holzheizwerke zur Erzeugung von Heizwärme genutzt werden, werden Holzkraftwerke zusätzlich auch zur Stromproduktion eingesetzt. Die meisten holzbefeuerten Anlagen funktionieren nach dem Dampfkraftprinzip. Mit Hilfe der Holzwärme verdampft Wasser, und dieser heiße, aufschwebende Dampf treibt eine Turbine zur Stromerzeugung an. Teilweise wird die produzierte Wärme in das regionale Wärmenetz eingespeist, um damit Privathaushalte und Industriebetriebe zu versorgen.

Holzbefeuerte Anlagen werden vor allem mit Restholz (Hackschnitzel, Säge- und Hobelspäne) versorgt. Im Zuge der Kalamitätsschäden in den letzten Jahren ist es zu einem Überfluss an Schadholz (Käferholz, Sturmholz) gekommen. Es stellt sich die Frage, wie sich die Holzheiz-und Holzkraftwerke unter diesen Bedingungen entwickelt haben, und inwiefern diese staatlich gefördert wurden und werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung

  1. Welche Leistungen haben die holzbefeuerten Anlagen in NRW? (Bitte Standorte und versorgte Haushalte angeben)
  2. Wie hat sich die Holzstoffbilanz in den holzbefeuerten Anlagen in den letzten zehn Jahren entwickelt? (Bitte Altholzkategorien mitangeben)
  3. Inwiefern wird Holzverfeuerung entlang der gesamten Wertschöpfungskette vom Holzeinschlag bis hin zur Stromproduktion staatlich unterstützt?
  4. Welche weiteren Maßnahmen zur Förderung von neuen Holzheiz- und Holzkraftwerken sind geplant?
  5. Inwieweit wird die Holzverfeuerung als explizite Maßnahme zur Beseitigung von Schadholz landespolitisch unterstützt?

Andreas Keith

 

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Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 5670 mit Schreiben vom 12. August 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet.

  1. Welche Leistungen haben die holzbefeuerten Anlagen in NRW? (Bitte Standorte und versorgte Haushalte angeben)

Es existiert in Nordrhein-Westfalen kein Datenbestand, der eine belastbare Beantwortung die­ser Frage ermöglichen würde. Im „Informationssystem Stoffe und Anlagen“ (ISA) und in der „Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung“ (BUBE) werden zwar Daten zu energie-/wärme-erzeugenden Anlagen bzw. verschiedene Berichte der Betreiber zu Umweltdaten erfasst, je­doch werden in beiden Informationssystemen keine Daten gezielt im Hinblick auf holzbefeu­erte Anlagen erfasst. Auch durch die zusätzliche Auswertung des Marktstammdatenregisters sowie der Emissionserklärungen gemäß 11. BImSchV lässt sich keine vollständige Übersicht über holzbefeuerte Anlagen in Nordrhein-Westfalen ableiten.

  1. Wie hat sich die Holzstoffbilanz in den holzbefeuerten Anlagen in den letzten zehn Jahren entwickelt? (Bitte Altholzkategorien mitangeben)

Nach einer aktuellen Studie der izes gGmbH und steag GmbH aus dem Jahr 20201 wurden im Jahr 2018 in den Anlagen in Nordrhein-Westfalen 679.000 t/a Altholz verwertet. Dies entspricht einem Gesamtanteil von 15,3 % am Altholz, das im Jahr 2018 auf dem deutschen Markt zur Verfügung stand.

Die Marktdaten zu den anfallenden Altholzmengen sowie die Informationen zu den Stoffströ­men im Altholzbereich sind teilweise intransparent, was auch die oben genannte Studie belegt. Es ist nicht immer nachvollziehbar, wo welche Mengen verwertet werden. Zudem wirken sich unvorhersehbare Faktoren – z. B. Sturmschäden, Borkenkäferbefall und die trockenen Som­mer der vergangenen zwei Jahre – auf das Marktgeschehen aus und verursachen Preis­schwankungen.

Mit zu berücksichtigen ist zudem die Außenhandelsbilanz Deutschlands. Laut der oben zitier­ten Studie wurden im Jahr 2016 rund 1.103.000 t Altholz nach Deutschland importiert. Dem stehen Exporte von lediglich 404.000 t Altholz gegenüber.

Auch durch die Preisschwankungen auf dem Altholzmarkt wird es vermutlich (europaweit) neue Verwertungs- und Entsorgungswege geben, z. B. den Einsatz in Ersatzbrennstoffkraft-werken (EBS) oder die Mitverbrennung in Abfallbehandlungsanlagen oder in Müllverbren­nungsanlagen.

  1. Inwiefern wird Holzverfeuerung entlang der gesamten Wertschöpfungskette vom Holzeinschlag bis hin zur Stromproduktion staatlich unterstützt?

Altholzkraftwerke erhalten eine Vergütung aufgrund des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG). Nach Beendigung des 20-jährigen Vergütungszeitraums sieht das EEG 2021 eine Übergangsregelung für Altholzkraftwerke vor. Diese bereits ab Anfang 2022 geltende Rege­lung enthält eine sechsjährige Übergangsfrist, in der die EEG-Vergütung zunächst unverän­dert bleibt und erst nach zwei Jahren stufenweise sinkt. Das bedeutet für die Betreiber mehr Planungssicherheit und für den Altholzmarkt insgesamt mehr Entsorgungssicherheit.

Darüber hinaus gibt es verschiedene Förderprogramme mit dem Schwerpunkt „Wärme aus Holz“, die beispielsweise die Nutzung von Prozesswärme betreffen. Außerdem fördern das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beispielsweise Biomasseheizanlagen und bestimmte Holzfeuerungen. Ebenfalls durch das BAFA gefördert werden Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.

In Nordrhein-Westfalen können Holzheizungen unter anderem im Rahmen der Landesförde­rung „progres.nrw“ gefördert werden.

  1. Welche weiteren Maßnahmen zur Förderung von neuen Holzheiz- und Holzkraft­werken sind geplant?
  2. Inwieweit wird die Holzverfeuerung als explizite Maßnahme zur Beseitigung von Schadholz landespolitisch unterstützt?

Grundsätzlich besteht das Ziel, das Schadholz möglichst stofflich zu verwerten. Die energeti­sche Nutzung von Schadrestholz ist vor allem dann angezeigt, wenn dadurch fossile Energie­träger substituiert werden.

In diesem Sinne hat die EnergieAgentur.NRW Initiativberatungen für Betreiber zum Thema „Rohstoffbeschaffung und neue Geschäftsmodelle“ angeboten. Außerdem besteht zwischen dem landeseigenen Forstbetrieb (Bereich Staatsforst) im Landesbetrieb Wald und Holz NRW und der RWE Power AG ein Liefer- und Abnahmevertrag über Hackschnitzel aus Kalamitäts-bzw. Schadholz. Diese Hackschnitzel werden an den RWE-Kraftwerksstandorten Knapsacker Hügel und Frechen verwertet. Perspektivisch ist eine Ausweitung dieser Kooperation geplant.

 

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Beteiligte:
Andreas Keith